Apothekerin zu Löwen und drei andere

Eben in demseligen Jahr (1540) seind zu Löven in Braband zween männer verbrennet / zwey weiber lebendig begraben worden / under welchen auch geweßt eines Apoteckers haußfraw / sonst mit jhrem Taufnamen nicht vermeldet. Dise / da sie von den Theologen daselbst war gefragt worden / was sie von der anruffung der heiligen hielte / sie aber geantwortet / Man solle nur Gott anbeten / und ihm allein dienen: wurden die zarten Herren sehr ungedultig / und fuhren sie mit harten und unfreundlichen worten an / und sagten / Woltestu dann wol so keck und unverschämt seyn / und mit aufgerichter stirn / mit unflätigen stinckenden händen und füssen also stracks für Gottes angesicht kommen / den du doch mit deinen so manigfaltigen sünden so oft erzürnet hast? Dencke doch / daß du solches auch bey einem fürnemen menschen nicht thun würdest. Zwar wann du dem Keiser eine klag oder bitt fürbringen woltest / würdestu dich nicht zuvor an den herrn von Granvells / oder andern machen / und ihm deine not zuvor fürbringen / ehe dann du für K.M. selbst erscheinen woltest? Darauf antwortet die Christliche matron unerschrocken: Wie aber / wann der Keiser selbst etwa an einem offenen fenster stünde / und wüßte / daß ich seiner hülf benötiget were / und spreche mich derwegen mit seiner eigenen stimm selbst an / und sagte / Weib komme herauf / da ich bin / ich wil dir werden lassen / das du begerest: Woltet ihr mir alsdann rahten / daß ich mich erstlich umb gute freunde und fürsprecher zu Hof bewerben solte? Nein: Sondern es wolt am besten seyn / und sich durchauß gebüren / daß ich selbst persönlich für den Keiser käme / wie er befohlen. Dieweil er allein derjenige were / der mir helffen könte und wolte. Auf welche rede dann die vermeynten Theologen ihr kein wort zu antworten wußten. Darauf sie dann auch / wie gesagt / lebendig ist begraben worden. Dann solchs vermochte das Keiserliche mandat / in welchem / wie auch zuvorn vermeldet / befohlen / daß man solche und dergleichen mannspersonen lebendig verbrennen / die weibspersonen aber lebendig begraben solte.