Manz: Felix M. gehörte in der ersten (schweizerischen) Epoche des Anabaptismus (1523–1526) neben Conrad Grebel und Georg v. Chur (Blaurock) zu den Führern dieser Bewegung. Ueber Geburtszeit und Herkunft steht nichts sicheres fest; jedenfalls hatte er eine für seine Zeit nicht gewöhnliche wissenschaftliche Ausbildung erhalten. Der Grundgedanke von Manz’ religiösen Anschauungen war nach seiner eignen Aussage die „Nachfolge Christi“, d. h. die Nachbildung des Thuns und Leidens Christi und der Gehorsam gegen seine Lehren. Diese Idee, welche schon mehr als ein Jahrhundert hindurch von der deutschen Theologie gepflegt worden war, trat seit etwa 1520 dadurch in ein neues Stadium, daß ihr die Idee der Nachbildung der apostolischen Gemeinden, d. h. die Erneuerung des Urchristenthums als kirchlicher Grundsatz an die Seite gestellt wurde. M. gerieth zuerst mit Zwingli in Conflikt wegen der kirchlichen Disciplin, welche er nach dem Vorbild der ersten Jahrhunderte eingeführt wissen wollte, die Zwingli aber für undurchführbar hielt. Daraufhin erklärten Grebel, Blaurock und M., daß sie nicht Glieder einer Gemeinschaft sein könnten, welche wider den Befehl Christi öffentliche Verbrecher unter sich dulde und zudem der Obrigkeit das Urtheil in Glaubenssachen in die Hand gebe, welches nur dem heiligen Geist zustehe. Als M. ferner aussprach, daß er diejenigen, welche „Christo wollten nachfolgen“, zusammen suchen wolle, (doch die „Anderen ihres Glaubens bleiben lassen“), erklärte der Rath zu Zürich, darin eine „Rotterei und selbstgewachsene Secte“ erblicken zu müssen und ließ im Februar 1525 dem M. und seinen Freunden zuerst den Proceß machen, es ward ihm eine Geldstrafe und die Verpflichtung auferlegt, ferner von seinem Vornehmen abzustehen. „Wenn er dies Urtheil nicht will annehmen, soll er im Thurm liegen und mit Mus, Wasser und Brot gespeist und getränkt werden, so lange bis es ihm reif wird und er selbst Einsicht“. M. erwiderte, daß er nicht abstehen wolle; „ob meine Herre solchs nit wollten erleiden, mochten sie ihn hinwegschicken“. Indessen [281] wurde M. ins Gefängniß geworfen, entkam aber daraus mit der Mehrzahl seiner Leidensgenossen. Am 18. December 1526, nachdem M. inzwischen erfolgreich in Schaffhausen, Basel 1c. gewirkt hatte, ward er vom Vogt des Amts Grüningen verhaftet und nach Zürich ausgeliefert. Der Magistrat ließ ihn am 5. Januar 1527 ertränken