Langenmantel: Eitelhans L. gehörte dem berühmten Augsburger Patriziergeschlecht der Langenmantel zum Sparren an und ist durch seinen Namen wie durch seinen Märtyrertod, den er als Wiedertäufer erlitt, bekannt geworden. Man hat ihn in der späteren Litteratur zu den vornehmsten Vertretern des Täuferthums gezählt. Diese Anschauung trifft indessen nicht zu, da er weder auf die Lehrentwickelung dieser Partei, noch auf ihre äußeren Schicksale von erheblichem Einfluß gewesen ist. Es fehlte ihm sowohl die theologische wie jede gelehrte Bildung. Er hatte den größten Theil seines Lebens ein Landsknechtsleben geführt. Nachdem er im J. 1525 in die Heimath zurückgekehrt war, begann er sich an den theologischen Kämpfen zu betheiligen, welche seine Vaterstadt damals auf das heftigste bewegten. Er griff selbst zur Feder ohne den Schwierigkeiten der Aufgabe ganz gewachsen zu sein. Die Gedanken, denen er hier Ausdruck giebt, sind durchweg nicht sein geistiges Eigenthum und sie werden von ihm in einer Form vorgetragen, welche die Unbehülflichkeit des Autors deutlich verräth. Da sich in Augsburg der litterarische Streit in erster Linie um die Lehre vom Altar-Sakrament drehte, so gelten seine ersten Schriften fast ausschließlich diesem Thema. Er verfocht dabei zunächst den Standpunkt Zwingli’s und that sich hervor durch eine entschiedene Bekämpfung Luther’s. In diese erste Periode Langenmantel’s fallen drei kleine Schriften 1) „Diß ist ain anzayg: ainem meinen, etwan vertrawten gesellen über seine harte Widerpart, des Sacraments und anders betreffend E. H. L. (s. l. c. a.)“; 2) „Ein kurtzer Begriff Von Alten und Newen Papisten, auch von den rechten und waren Christen“, 1527 s. l.; 3) „Ayn kurtzer anzayg, wie Do. Martin Luther ain zeyt hör hatt etliche schriften lassen außgeen vom Sacrament, die doch stracks [670] wider ainander, wie wird dann sein und seiner anhenger Reich bestehen. Matthei 12. Eitelhans Langenmantel“. Die Vorrede ist datirt vom 28. Januar 1527. Es ist in diesen kleinen Büchern von spezifisch täuferischen Ideen wenig zu bemerken; auf die wichtigsten Fragen des Täuferthums wird mit keiner Silbe Bezug genommen. Es sind schwache Reproductionen Zwinglischer Gedanken über das Abendmahl, zum Theil mit heftigen Angriffen auf Luther. Im Laufe des Jahres 1527 verließ er mit vielen Andern den Standpunkt der Zwingli’schen Opposition und trat ebenso wie Hätzer unter dem Einfluß Hans Denck’s in das Lager der Täufer über. Er legte seine neuen Ueberzeugungen in seiner Hauptschrift nieder: „Ein Göttlich und gründlich offenbarung: von den wahrhafftigen Wiederteufern: mit Göttlicher warhait angezaigt“, 1527. Der Name des Verfassers war zwar nicht genannt, doch kannte man ihn in Augsburg bald und in Rücksicht auf seine Stellung entschlossen sich die „Diener des Evangelii in Augsburg“ eine Widerlegungsschrift zu publiciren, welche am 6. Septbr. 1527 mit dem Titel: „Wider den neuen Taufforden, Notwendige Warnung an alle Christgläubigen“ herausgegeben wurde. Inhaltlich ist Langenmantel’s Büchlein lediglich eine Wiederholung Denck’scher Ideen und die Widerlegungsschrift weist im Eingang mit deutlicher Bezugnahme auf diejenigen hin, welche aus „Einfältigkeit in den Tauforden gekommen seien“, während als die öffentlichen Verführer Hans Denck und Balthasar Friedberger (Hubmeier) bezeichnet werden. Wie tief übrigens der Umschwung war, der sich in Langenmantel’s ganzer Denkweise vollzogen hatte, ergiebt eine Vergleichung des Charakters und Tons der früheren und späteren Publicationen auf das evidenteste. Obwol die letzte Schrift viel milder und versöhnlicher war als die früheren, so wurde L. dennoch wenige Monate nach ihrem Erscheinen von dem Magistrate der Stadt zu lebenslänglicher Verbannung verurtheilt. Er begab sich auf sein Gut Leutershofen. Hier wurde er von dem Hauptmann des schwäbischen Bundes aufgegriffen, nach Weißenhorn geschleppt und im Mai 1528 enthauptet. Nachdem 5 Priester 5 Tage lang ununterbrochen mit ihm Bekehrungsversuche gemacht hatten, soll er nach dem Bericht eines katholischen Chronisten kurz vor der Hinrichtung sich wirklich bekehrt haben.
Clementis Sender, Monachi ad S. Udalricum Chron. August. (Hs. der Wolfenbütteler Bibl.) Veesenmeyer, Beiträge zur Gesch. der Litteratur im Reformationszeitalter, Ulm 1792, S.51 ff. – Uhlhorn, Urbanus Rhegius im Abendmahlsstreit (Jahrb. f. deutsche Theol. V, 1860. S3 451. – Gassari, Annales ad a. 1527. – Fr. Roth, Augsburgs Reformations-Geschichte, München 1881. S.205-227. – Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied, Bd. II, S.457.