Matthäus Zell

Matthäus Zell

MATTHAEUS ZELL, der erste evangelische Pfarrer in Strassburg. Nach seinem Leben geschildert aus gedruckten und ungedruckten Quellen

von TIMOTHEUS WILHELM RÖHRICH,

Pfarrer zu St. Wilhelm in Strassburg.

Wissenschaft und praktisches Leben im geistlichen Stande, wie oft sie auch im Einzelnen an einander stoßen und an einander sich reiben und gegen einander auftreten mögen, stehen in engem Bunde, wenn der Geist sie einigt und heiligt. Die Wissenschaft geht in die Tiefe und in die Höhe, das praktische Leben geht in die Weile hinaus und sucht Seelen zu gewinnen für das Reich Gottes. Derselbe Herr ist es, der spricht: „Forschet in den Schriften“1) und „Gehet bin in alle Welt und prediget das Evangelium aller Creatur.“ Das Lehramt auf dem Katheder, wie das Lehramt auf der Kanzel ist beides vom Herrn gestiftet und beiden gleicher Segen verheissen. Wenigen aber nur ist es verliehen, beide Wirkungskreise mit einander zu verbinden; denn für jede einzelne dieser Berufsarten ist die Verantwortung groß und jede fordert ein ganzes Menschenleben, auf dass auch nur einigermaßen das Ziel erreicht werde.

In der hier folgenden Arbeit gedenken wir das öffentliche und häusliche Leben eines Mannes darzustellen, der die eine Hälfte seines Wirkens im akademischen Lehramte zubrachte und dann die letzte Hälfte desselben dem Pfarramte widmete. Matthäus Zell war der erste evangelische Pfarrer in der Stadt Strassburg und schuf sich einen gesegneten Wirkungskreis; durch seinen Charakter und seine Persönlichkeit, durch die ganze Art seines Seyns mehr noch als durch sein Wissen, ward er der Mann des Volks, das ihm bis an seinen Tod mit Verehrung und Liebe anhing; er war einer der ersten Geistlichen, welche in Strassburg und der Rheingegend überhaupt heiratheten. In bedrängnissvoller Zeit bat er seinen erleuchteten Christensinn und Glaubensmuth bewiesen durch Schrift und That und in späteren Verwickelungen hat er sein liebendes Herz bethätigt.

Möchte es Jemanden befremden, dass in Beiträgen zu den theologischen Wissenschaften ein praktischer Geistlicher, ein Pfarrer, aufgeführt werde, so bedenke man, dass ja die praktische Theologie auch in den Kreis der theologischen Disciplinen gehöre und dann, dass den zahlreichen Freunden der Reformationsgeschichte jedes, wenn auch noch so bescheidene Bild aus jener welthistorischen Regenerationsepoche willkommen sey, wenn es nämlich naturwüchsig ist, d. h. wenn die Farben zu dem Bilde aus den Quellen entnommen sind.

Matthäus2) Zell wurde von, wie es scheint, nicht unbemittelten Eltern, im August 14773) in Kaisersberg, einer kleinen, damals meist von Rebleuten bewohnten, Reichstadt des Oberelsasses geboren. Nicht geringe Sorgfalt verwandten die Eltern auf seine Erziehung. Wo er seinen ersten Unterricht empfangen, ob etwa in der von seinem Geburtsort nicht weit entfernten, damals sehr berühmten Schule des Ludwig Dringenberg in Schlettstadt, ist nicht bekannt. Wir treffen ihn zuerst zu Mainz auf der Schule, wie er selber erzählt4). Aus dieser frühen Entwickelungsperiode Zell’s ist uns ein ermuthigendes Wort aufbewahrt5), welches der berühmte Hohenstiftsprediger zu Strassburg, Johannes Geiler von Kaisersberg, an den Knaben richtete, der vielleicht durch Verwandtschaft, vielleicht durch bloße Bekanntschaft mit dem hochgefeierten Landsmanne in Berührung gekommen war.

Auf der Universität zu Erfurt6) setzte Zell seine Studien fort und bewahrte sich unbescholtene Sitten. Wolfgang Capito, einer seiner Universitätsgenossen und nachmaliger Amtsbruder, bezeugt aus dieser Zeit von Zell: „Ich hab ihn als meinen Schulgesellen lange Jahr erkannt und allwegen uffrecht und redlich befunden. Aber ich hält mich nit bald bereden lassen, dass er wäre eines solchen Wissens, Verstands, Ueberlegung und Geists, auch Erfahrung in den Geschäften, wo er solches selber nicht genugsam und überflüssig bewiesen und dargethan hätte“7). – Der Drang, seine Kenntnisse nicht bloß durch die Bücher zu mehren, trieb ihn auf Reisen. Er durchwanderte einen beträchtlichen Theil Deutschlands und Italiens. Zur Zeit des Schwabenkriegs nahm Zell sogar Kriegsdienste, ob gezwungen oder freiwillig, wird nicht gemeldet, im kaiserlichen Heer und blieb längere Zeit zu Waldshut im badischen Oberlande in Besatzung8).

Als fahrender Schüler mag so Zell einen Theil seiner Jugend, nach der damals fast allgemeinen Sitte der Studierenden, zugebracht haben. Aber der Ernst des Lebens regte in ihm mit erneuter Gewalt das Bedürfniß nach höherem geistigem Leben ab. Zell bezog die Universität Freiburg im Breisgau. Hier erwarb er sich am 18ten Januar 15059) in Gemeinschaft mit dem edlen Jakob Sturm von Sturmeck, dem nachmaligen hochberühmten Stättmeister der Stadt Strassburg, den damals noch seltenen Ehrentitel eines Magister philosophiae und erhielt damit das Recht, über die betreffenden Wissenschaften öffentliche Vorlesungen halten zu dürfen. Aber bald wandte sich Zell von der mit Erfolg betriebenen Philosophie zum Studium der Theologie und vor allem zur heiligen Schrift.

Die Universität Freiburg war damals von ihrer anfänglichen Blüthe sehr herabgekommen; insbesondere war die theologische Fakultät daselbst im traurigsten Zustande. Kein an Geist und Herz ausgezeichneter Mann war da zu finden. Mönche bekleideten damals die Professorsstellen: Heinrich Brun, Johannes Calciator (Schuhmacher), Anton Beck, Johann Schluppf10), in der oberländischen Reformationsgeschichte nicht unbekannte Namen, desto unbekannter aber auf dem Felde theologischer Wissenschaft; der enge Mönchsgeist herrschte hier allenthalben vor, während es in der philosophischen Fakultät zu Freiburg nicht an hervorragenden Männern fehlte.

Zell’s Aufenthalt und Wirksamkeit in Freiburg fiel in jene aufgeregte, zukunftvolle Periode, kurz vor Luther’s Auftreten. Eine Ahnung dessen, was kommen sollte, wie die Vorsehung sie oft vor grossen Weltbegebenheiten hergeben lässt, erfüllte die Gemüther nicht bloss der Gelehrten, sondern auch der Leute aus dem Volke. Johann Geiler’s freimüthiges, prophetisches Wort, Sebastian Brandt’s beissende Satyre, Jakob Wimphely’s wohlgemeinter Eifer für die Verbesserung höherer und niederer Lehranstalten, brachten vielfache Frucht nicht bloß in der oberen Rheingegend, sondern auch in die Weite hin. Durch die Bemühungen der beiden hochberühmten Gelehrten Erasmus und Johann Reuchlin ward die heilige Schrift in ihrer Ursprache an das Licht gezogen und so wenigstens den Sprachkundigen und Gelehrten zugänglich gemacht. Unerwartete Aufschlüsse wurden dadurch Vielen gegeben, manches Gemüth angeregt und begeistert; der heimliche Funken bekam Luft. Zell beschäftigte sich in dieser Zeit fleissig mit Erforschung der heiligen Schrift, was damals keineswegs das ausschliessliche Geschäft der Geistlichen war; aber insbesondere hatten Geiler’s Schriften, wie er selber bezeugt und in seinen späteren Predigten öffentlich bekannte, den grössten Einfluss auf seine theologisch – praktische Bildung. Zell’s Tüchtigkeit ward in Freiburg anerkannt. Er wurde Baccalaureus der Theologie und erhielt so das Recht, theologische Vorlesungen an der Universität zu halten. Am 31sten October 1517, also am Thesentage Luther’s, wurde M. Matthäus Zell sogar Rector der Universität Freiburg11), für ein halbes Jahr, laut den Gesetzen dieser Lehranstalt.

Zell jedoch fand seine Befriedigung nicht in der in enge Grenzen abgeschlossenen academischen Thätigkeit; der Kampf, der in seinem Innern schon damals wenigstens theilweise durchgekämpft seyn mochte, trieb ihn auf eine andere als die academische Laufbahn bin. Zell war seiner Natur nach kein speculativer Kopf, der sich auf die Länge mit der scholastischen Philosophie befreunden konnte; noch viel weniger war er ein Mann, der seine Ueberzeugung zum unbedingten Dienst der römischen Curie hätte hergeben können. Zell’s ganzes Wesen war aufs Praktische im christlichen Predigtamte gerichtet. Sein sanftes, nach evangelischer Ueberzeugung sich durchkämpfendes Gemüth verlangte Dach einem praktischen, abgemessenen Wirkungskreise; und dieser ward ihm.

Im Jahr 151812), wahrscheinlich gegen Ende des Jahres, wurde der, bereits ins höhere Mannesalter vorgerückte, M. Matthäus Zell an die erste Pfarrstelle der Stadt Strassburg berufen. Er wurde zu Sankt Lorenzen in dem Münster Pfarrer oder Leutpriester, mit welchem Amte auch das eines bischöflichen Beichtigers (poenitentiarius, vicarius in poenitentiis ) verbunden war, als welcher Zell in den dem Bischof vorbehaltenen Beichtfällen die Absolution zu ertheilen hatte. Diese Ernennung Zell’s, welche durch den hohen Chor, d. b. die nichtadeligen Geistlichen des Domstifts geschah, war die ehrenvollste Anerkennung seiner Tüchtigkeit, die in der academischen Laufbahn sich bewährt hatte, der Ehrenhaftigkeit seines Charakters, seiner Kenntnisse und seiner Erfahrung.

Als Zell sein wichtiges Amt in Strassburg begann, hatte D. Luther in Wittenberg eben erst seine welthistorischen 95 Thesen gegen den Ablassunfug des Papstes ausgehen lassen. Als ob die Engel Gottes selber Botenläufer dabei gewesen wären, so verbreitete sich diese erste Kampfschrift Luther’s mit unglaublicher Schnelligkeit in Zeit von vierzehn Tagen durch ganz Deutschland. Auch im Elsass und in Strassburg war dieselbe früh bekannt und man theilte sie erst heimlich, dann öffentlich sich mit. Zell fühlte sich von dem muthigen, glaubensstarken Luther mächtig angezogen. Mit steigendem Beifall las er dessen rasch auf einander folgende Schriften, schöpfte daraus frische Nahrung für seine Kanzelvorträge, obgleich er Luther’s Namen nur selten öffentlich nannte, und ward so immer tiefer in das Verständniß der Bibel und in die apostolische Erkenntniß der göttlichen Heilsordnung eingeführt. Auch mag es eben Zell, in Verbindung mit dem glaubenseifrigen Rechtsgelehrten Nicolaus Gerbel, von Strassburg gewesen seyn, welcher seit dem Jahr 1519 den Wiederabdruck und die Verbreitung zahlreicher Lutherischer und anderer reformatorischer Schriften in Strassburg und Elsass förderte, und wozu die Buchdrucker Martin Flach, Johann Schott und vor Allen Wolfgang Köpfel sich gar willig finden ließen, da die Unternehmen dieser Art reichen Gewinn abwarfen.

Als Zell seines Glaubens an die evangelisch – kirchlichen Grundwahrheiten indeß immer gewisser geworden, begann er im Jahr 1521 das Evangelium zu predigen. Er war der Erste nicht bloß in Strassburg, sondern im Elsass und weit umher, der dieses wagte; und es gehörte dazu kein geringer Grad von Ueberzeugungstreue und Glaubensmuth. Zwar hatte Zell schon in den ersten Jahren seiner Amtsführung in Stillen die Härte der römischen Strafgesetze gegen kleine disciplinarische Versehen kraft seines Amtes zu mildern gesucht, wozu als bischöflicher Beichtiger er vielfach Gelegenheit fand. Zell erzählt selber, „dass ihn die armen Landleute oft gejammert haben, wie man sie um der geringsten Ursach willen, etwa weil sie in der Fast Butter gegessen, zu ihm hereingeschickt, das Ihrige zu versäumen und zu verzehren; diese armen Leut hab ich stets flugs und bald abgefertiget, sie auch nit gemolken und geschröpft, wie sonst geschehen ist.“ Auch ward Zell, wie er selber bezeugt, derhalben mehrmals vom Fiscal und Capitel zur Verantwortung gezogen, dass er die Leute so schnell absolviere und sie nicht erst zum Fiscal schicke, um die Geldbusse zu erlegen13).

Aber manchen stillen und harten Kampf mag es den gelehrten und freimüthigen Zell gekostet haben, bis er aus Aristoteles und dem Papste, diesen beiden Heroen der gelehrten und der ungelehrten Christenheit während des Mittelalters, sich zum evangelischen Glauben durchgearbeitet hatte.

Im Jahr 1521 war dieser Seelenkampf vollbracht. Zell wählte in diesem Jahre zum Grunde seiner evangelischen Predigten den Brief Pauli an die Römer, in welchem der Apostel die Hauptlehre der evangelischen Heilsordnung darlegt, nämlich die Rechtfertigung durch den Glauben, im Gegensatze gegen die todten, bloß äusserlichen Werke, durch welche man meint, sich ein Verdienst beim Richter im Himmel erwerben zu können. Wenn er gleich, um nicht Anstoß zu erregen, Luther’s14) Namen auf der Kanzel nicht oder doch nur selten nannte, so hielt Zell doch diese Predigten durchaus in Luther’s Geist. Auch fand er grossen Beifall im Volke. Ihrer Natur nach mussten diese Predigten mehr oder weniger polemisch oder angreifend seyn, da der Gegensatz in der Wirklichkeit vor Augen stand. Der strassburgische Chronist Daniel Speckle in seinem handschriftlichen Berichte gibt den Inhalt dieser Predigten Zell’s über den Brief an die Römer also an: „Es gebe Viele, die Andere verketzern, aber es sey Niemand, der die Arzney anheben wolle; denn man fürchte, der Ablass und das Fegfeuer würden kein Geld mehr eintragen. Da verketzere man die Leute, aber Schand und Laster hilft man vertheidigen, damit all Schelmenwerk an den Geistlichen mög ungestraft bleiben.“

Wegen dieser Predigten und wegen seiner reformatorischen Bestrebungen überhaupt hatte Zell mannichfache Anfechtung zu erleiden. Der Bischof stand hart gegen ihn in dieser ersten Zeit wegen seiner „ketzerischen Opinion“ und verlangte, dass man nach Inhalt päpstlicher und kaiserlicher Mandate mit ihm handeln möchte. Gelinder erzeigten sich das Domcapitel und das hohe Chor, Zell’s unmittelbare Oberen. Eben diese kannten gar wohl die geistige Stimmung der Bürgerschaft für Zell’s Person und Lehren; auch befanden sich in der Mitte jener Oberbehörden gar manche Mitglieder, die der neuen Richtung der Gemüther zugethan waren. Es kam daher bloß zu einigen Vorforderungen und Ermahnungen an den muthigen Prediger, die aber ohne Erfolg blieben15); denn Zell’s Predigten machten den grössten Eindruck auf die Bürger.

Zell fuhr in seiner Predigtweise fort; er enthüllte das Unchristliche des römischen Verfahrens, legte vor Augen den Betrug, der mit dem Volke bisher war gespielt worden, zerstörte die alle Blindgläubigkeit und führte das Volk allmählig zum evangelischen Glauben.

In Folge dieser Vorgänge hatte Zell manche Gegner, die selbst das Äußerste gegen ihn gewagt hätten. Mehrmals ward ihm bei Nacht von fanatischen Gegnern in den Straßen der Stadt nachgestellt; aber die Warnungen der Freunde belehrten ihn16). Steffan von Büllheym, dessen Namen sonst gar nicht genannt wird und von dessen Lebensumständen nichts bekannt ist, hat in einem besonderen Gedicht, in mehr oder weniger glücklichen Versen, die damalige Lage Zell’s in den Jahren 1522 und 1523 beschrieben. Dieses Gedicht ist von grosser Seltenheit; es begreift 10 Blätter in 4°. ohne Druckort und Jahrangabe; eine Gelegenheitsschrift, die eine Reihe von Personalien über die damals in Strassburg lebenden Welt- und Klostergeistlichen enthält. Der Titel ist: Ein brüderliche warnung an meister Mathis Pfarrherrn zu Sanct Lorenzen im Münster zu Strassburg, sich vor seinen Widersacheren zu verhüten und bewaren. Auch seiner fürgenommenen Christlichen leer dem wort gottes treuiglich anzuhangen, das standhafft und herzlich der berufften gemeyne zu predigen. Steffan von Büllheym. Das ganze Gedicht ist eingekleidet in ein Gespräch zwischen Vater und Sohn. Der Vater hält an der alten Sitte und Kirche; das Herkommen und die Auctorität ist ihm die Hauptsache. Der Sohn dagegen ist der neuen Richtung zugethan; er ist Zell’s Partheigänger und überwindet zuletzt des Vaters Bedenklichkeiten. Man merkt der derben Sprache dieses Gedichts die wachsende Leidenschaftlichkeit der damaligen Zeit an. Zur näheren Schilderung der Epoche, in welcher Zell lebte, theilen wir hier Einiges aus diesem Volksgedichte mit, indem wir jedoch die etwas nachlässige Orthographie der neuern anpassen.

Der Sohn, Steffan von Büllheym, redet von der Kirche seiner Zeit:

Darauf gestanden ist unser Heil
Da seind jetzt Frauen und Pfründen feil
Es ist kein Kaplany, kein Pfründ, kein Orden
Es ist ein Gümpelmarkt daraus worden.
Kein Seelmess, kein Jorgezeyt,
Das veraltet ist und nit me geyt,
Das schlagen uff bitz übermorn (morgen),
Gleiwie man thut dem firnen Korn
Also wird es dir auch gan
Darnach hands (habens) die armen Dorfpfaffen gethan
Müssen offentlich von der Kanzel lügen
Und die Leut besch…n und betrügen
Dann womit sollen sie es gewinnen.
Sollen sie haspeln oder spinnen?…
Was sie kratzen und erkrammen
Das gehört den Mestsuwen (Mastsäuen) allsammen.
Sie fressen den Kern, geben ihnen kaum die Kleien
Sollt man nit darüber schreyen?
Das thut den Luther billig mügen (mühen)
Mit zehn Pfründ lasst sich keiner begnügen.
Sunder hett gern das bistumb schafft,
O Vater, das gibt den Seelen grosse Kraft.
Spar das dein am Leib, du sollts den Pfaffen geben,
Wirst du ein Kind des ewgen Leben.
Durch ihr Gebett fährst du drein, ocha schoch,
Wie ein Kuh in ein Musloch u. s. w.

Weiter unten heißt es:

Es gehet Alles wild auf Erden
Dass die Geistlichen selber nit können eins werden,
In der Kirchen mit einander hadern und zanken,
Thuts niemand denn die Schwoben, Baier und Franken
wöllen Jederman fressen, reissen und zerren,
Uff der Gassen wie ein Esel plerren.
Und den Matthis im Münster mit Lügen vertreiben,
Könnten doch nit ein Buchstaben schreiben.
Ich fürcht es thut die Läng nit gut
Mit der Geschrifft er in (ihnen) viel zu Leid thut.
Sie gehen wahrlich uff hellem Eyss;
Ist der Pfarrherr in Münster, heißt meister Matthis
Braucht nichts denn die heilig gschrifft,
Damit er sie all‘ übertrifft
Den Paulum und der Evangelisten Lehren,
Noch thun sies ihm offentlich verwehren
Und mit Bosheit daruf beharren .
Ist der Leutpriester uff St. Lorenzen Pfarren,
Sie thun ihm wahrlich viel Lydens an u. s. w.

Im Verlauf des Gesprächs bemerkt der Vater gegen das eindringliche Zureden des Sohnes: Was werde Doctor Peter17), der doch auch ein Prediger ist „mit dem Namen“, dazu sagen? Der Sohn antwortet:

Hilf nein sie stimmen nit zusammen (nämlich Dr. Peter und Zell)
Meister Matthis bleibt allein beim rechten Text
So sagt der von der Herberg zur äxt18)
Ob die Wagenleut viel Pfründen führen
Das ist jetzund sein Disputieren
Und rechnet uss was sie ertragen,
Hat ussgeleert, kann nichts mehr sagen,
Dann dass er mächt zwanzig Pfründen niessen
In seiner Conscienz sollt es Jederman verdriessen.
Wöllt sich gern mit den Leuten raufen
Macht die Leut zum Münster usslaufen.
So steckt Meister Matthis all Winkel voll
Am gebannten tag, so er predigen soll.
Darum spricht Doctor Peter also,
Er schreit von der Kanzel Mord und Helfjo . .
Meister Matthis sich aber nit dran kehrt,
Das Wort Gotts er öffentlich predigt und lehrt u. s. w.

Auf Johannis 1523 sollte Zell beurlaubt werden, zuvor aber sollte ein öffentliches Gespräch über die streitige Religionssache zwischen Zell und seinen altgläubigen Gegnern gehalten werden.

Steffan von Büllheym lässt den Vater sagen:

Dann Matthis ist ihnen viel zu gelehrt
Das han ich langest viel gehört;
Drumb wöllen sie ihn uff Johannis lassen gan –

Der Sohn erwidert unter andern:

Drumb Matthis ich muss dir verkünden,
Dass du dich lassest daheim finden,
Und bitt, mein Warnung nit veracht,
Ueber dich ist ein Versammlung gemacht.
Die Gelehrten wollen alle dran
Und mit dir ein Disputatz han;
Han ich ächt recht vernommen
So wird niemand denn der Ufsschuss kommen
Darumb brauch Kunst und Vernunft
Sie han das Buch die Schelmenzunft,
Das Narrenbeschwören, das Murner hat gemacht
Der ist oberster affenkat, dess nym acht.

Will den Luther offentlich mit Lügen schänden;
Sollt man ihn um sein Lügen pfänden.
Der ganz Orden möcht ihm nit kommen zu gut,
Die er ein ganz Jar schreibt und thut.
Und will als mit Gewalt darauf beharren,
Ach Gott, ach Gott, was grosse Narren;
Er sollt sich in sein Blut schammen Das er hat so ein verwegnen Nammen
Dann ein ganz Regel er vervuret
Aber er hats ererbt von Geburt ……

Weiter sagt Steffan von Büllheym:

Dass man ihr dester bass mag kennen,
Will ich dir die andern auch nennen
(Nämlich die, welche gegen Zell in der Disputation auftreten sollen.)
Zu einem Beistand der Geschrift Nimmt man die Gelehrtste von jeden Stift
Auch etlich Klöstern und Pfarren, Die wöllen auch darauf beharren.
Dann es ist erkannt offentlich und frey, Allheiligen gibt den Haberbrey.
Im Spital will auch einer dran
Heisst Hans und ist ein Kaplan;
Sein Bücher wöllen dann hinken,
Er mag weder essen noch trinken,
Er will verzweifeln unter den Händen:
Pfaff Lorenz wird dich wahrlich schänden
Hat ein grosse dicke Frau
Was einmal ein Pfarrherr zu Eschau
Kommt gen Erstein zu eim Beschluss
Schickt dir einer, heißt Doctor Corpus.
Einer hat ein Nas, ist zu sanct thomen
Kann wohl zum chorglöcklein kummen.
Pfaff Rudolff der ist spitz,
Und sein gesell Pfaff Moritz.
Schweyn mit dem Sack will auch dran,
Will den Münch St. Margrethen bei ihm han
Der gar in der Kunst, umb Greinen (Weinen, Bitten)
Bringt den Beichtvatter sanct Kathareinen.
Die Nonnen führen ein heiligs Leben,
Die wöllen dir ein biff geben.
Herr Syfrid mit der hellen Stimm
Bringt den Pfarrherr am Fischmarkt mit ihm.
Hab mir acht desselbigen Manns, Sprich du seyst der jung Karsthans.
Kann doch nit an der Kanzel sagen,
Dann Leut usshippen, geld zu tragen
Damit wird sein Opfer dester grösser Sieht wie ein Stirnenstösser
Liegt stets uff den Stationeyen ….:
Sanct Claus, sankt Andres leyern auch uff der Geygen
Einer bei sanct Antonien bottschaft.
Spricht dein (Zell’s) Predigt kumm uss Teufels Kraft u. s. w.

Auch der als Literator nicht unbekannte Hieronymus Gebwiler, Schullehrer am Hohenstift zu Strassburg, wird hier als Gegner Zell’s aufgeführt:

Der Schulmeister ist bos in Sachen,
Kann den Geist im Glas beschwören
Thut sein Jünger offlich lehren,
Liesst ihnen vor den Paulum ad Titum
Macht ihnen sein Epistel so krumm
Dass Mulier heiss ein Pfründ
Der wird dir wahrlich ein Stich thun
Heisst nit auch ein Pfaffenmagd ein Pfründin?
Sie ist doch vor Gott sein Dienerin.
Drumb seind sie übel dran,
Dass du sprichst, die Pfaffen mögen Weiber han
Was darf es viel gefix
Es ist Frau Beatrix
Die Pfarrherrin sanct Claus mit den grossen Beinen;
Die Bertschin will sich zu todt weinen
Die Betsholtin trägt leid, ist doch frumm.
Ach, schon der Pfaffenmägd, ich bitt dich drum,
Du machst dich hässlich vor Jedermann
Du weisst dass Pfaffen müssen Weiber han.
Das sieht man täglich wohl,
Denn ihre Häuser stecken unten und oben voll19)

Es mag genügen hier, aus Zeitgenossen die Zeit geschildert zu haben, in welcher Zell in Strassburg auftrat. Anderwärts sind diese Zeiten bereits geschildert20) vielfach und auch für Strassburg und Elsass; allein, nach meinem eigenen Ermessen wenigstens, ist die Mittheiluny charakteristischer Beweisstellen aus ungedruckten oder doch seltenen und unzugänglichen Quellen dem Forscher stets willkommen.

Mit solchen Menschen fand sich Zell in Strassburg zusammen in amtlichem Verhältniß. Es darf uns eben darum nicht befremden, dass er hitzige Gegner hatte bei seinen ersten Reformationsversuchen, aber sein glaubenskräftiges Gemüth half ihm durch. Selbst leibliche Angriffe waren ihm gedroht, aber sein Muth, die günstigen Umstände und Gottes Hülfe retteten ihn.

Das Domcapitel in Strassburg, eins der reichsten und geehrtesten in Deutschland, war die obere, unabhängige Behörde, unter der Zell stand. Aber gerade das Domcapitel wollte und konnte den Leutpriester Zell nicht öffentlich gegen den Bischof in Schutz nehmen, denn auch in seiner Mitte waren die Meinungen getheilt. Die Angehörigen (Pfarrkinder) der St. Lorenzpfarrei in dem Münster sahen daher keinen andere Ausweg, um ihren verehrten und geliebten Prediger zu erhalten und zu beschützen, als sich an den Magistrat der Stadt zu wenden. Schon im Juni 1522 hatten die Bürger es sich erbeten, dass Zell nicht bloß in der gar zu engen Lorenzencapelle (einer Seitencapelle des Schiffes in dem Münster) auftrete, sondern dass die sogenannte Doctorkanzel in der Mitte des Münsters ihm aufgethan werde. Diese schöne steinerne Kanzel war im Jahr 1486 durch die Vorsorge des Ammeisters Peter Schott nach der Zeichnung des Baumeisters Johann Hammerer errichtet worden zu Ehren des berühmten Dompredigers Dr. Johann Geiler21); im Jahr 1521 hatte man sie mit einem Gegitter und einer Thüre schliessen lassen. Von dieser Kanzel aus hätte Zell von einer grössern Menge der herbeiströmenden Bürger und Landleute gehört und auch besser verstanden werden können. Aber der Magistrat durfte nicht über die Doctorskanzel verfügen und das Domcapitel hielt dieselbe verschlossen. Da entschied der Magistrat, dass man für Zell einen besonderen Predigtstuhl an einen Ort im Münster stellen möge, wo er von der Gemeinde gehört werden könne. Die Schreiner der nahgelegenen Kurbengasse lieferten diesen Predigtstuhl, so oft es noth that22).

Die Bürgerschaft stand offenbar auf Zell’s Seile; der Bischof war wider ihn. Es musste nothwendig zur Entscheidung kommen, denn der Zwiespalt wurde immer ernster und weitaussehender. Am 4ten Januar 1523 schrieb der Bischof Wilhelm von Hohenstein an den Rath der Stadt Strassburg: „er habe, päpstlichen und kaiserlichen Befehlen gemäss, seinen Fiskal beauftragt, die Priester, welche diesen Befehlen zuwider handeln würden, zu strafen und so insbesondere den Leutpriester zu St. Lorenz; aber an des Letzteren Haus seyen zwei Schriften angeschlagen worden, worin die Pfarrkinder von St. Lorenz erklären, dass sie ihren Leutpriester, Meister Matthis, nicht verlassen würden; der Rath möge des Bischofs Beamten, den Fiskal, gegen Mishandlung schützen.“ Hierauf erkannte der Magistrat: „Es sey des Rathes Plicht, die Bürger im Frieden zu erhalten; allein Meister Matthis habe bisher nichts anders denn Gottes Wort und die heilige Schrift gepredigt und sich stets erboten, sich aus der heiligen Schrift eines Besseren belehren zu lassen; darum müsse dem Domstift angekündigt werden, dass es den Zell an seiner Stelle zu erhalten habe und dafür Sorge tragen möge, dass er das Wort Gottes ungehindert seinen Zuhörern vortragen könne; denn des Rathes fester Wille sey, denselben bei dem Worte Gottes und der Wahrheit zu schützen und zu schirmen.“ Ja, der Magistrat drohte, dem Stifte seinen Schirm zu entziehen, wofern nicht der Leutpriester an seiner Stelle erhalten würde.

Zu derselben Zeit hatte Zell einen neuen Strauß zu bestehen mit seinen unmittelbaren geistlichen Obern, dem Domcapitel und den Deputaten des hohen Chors, die unter sich selbst nicht einig waren, wem die Einsetzung und Absetzung des Leutpriesters von St. Lorenz gebühre. Sie warfen Zell vor, dass er sein Amt nicht recht verwalte, dass er manche Gebräuche weglasse, nie oder selten doch nur Messe lese. Auf dies Letztere entgegnete Zell: „dass er nicht Messe lese, geschehe aus der Ursach, dass er zu derselben Zeit studiere, was mehr Nutzen bringe, denn Mess lesen, sintemal an keinem Ding höher und mehr gelegen ist, denn an Predigen, welches er dann deswegen auch aufs treulichst ausrichte.“ Als man ihn aufforderte, in Zukunft den Mandaten des Nürnberger Reichstags (1522) nachzukommen, so protestierte Zell dagegen vor dem Kapitel mit der Erklärung: „er könne dieselben nur insofern annehmen, als es dem Wort Gottes nicht abbrüchig oder nachtheilig sey; er werde immer sein Bestes thun, die Wahrheit tapfer sagen, das Wort Gottes aber in keinem Wege anbinden lassen“23). Ungeachtet dieser freimüthigen Erklärungen gestattete das Domcapitel nothgedrungen dem Zell, dass er wenigstens noch ein Jahr Leutpriester zu St. Lorenz bleibe, doch wurde das Amt eines bischöflichen Pönitentiarius von dieser Stelle getrennt; auch wurde von jetzt an für Zell die sogenannte Doctorskanzel eröffnet und Zell wurde schliesslich bloß freundlich gebeten, seine Predigten etwas kürzer zu fassen, damit auch noch die übrigen gottesdienstlichen Handlungen im Münster Statt haben könnten.

Bis hieher erstreckt sich die erste Periode in Zell’s öffentlichem Leben. Er hatte sich eine unabhängige Stellung gewonnen durch den Beistand der Bürger und des Raths. Von Zell’s Predigten aus dieser ersten Zeit ist leider keine uns erhalten worden; sie würde gewiss das Bild des muthigen und gemüthvollen Reformators uns noch deutlicher vor die Seele stellen.

Allein mit der Nachgiebigkeit des Domcapitels war der Bischof Wilhelm, der, wie seine Amtsvorfahren seit mehr denn hundert Jahren, nicht in Strassburg, sondern in Zabern seine Residenz hatte, in hohem Grade unzufrieden. Er ließ alsobald, im Frühjahr 1523, durch seinen Fiskal Gergosius Sophor (Schüler) vierundzwanzig Klagartikel wider den Leutpriester zu St. Lorenz aufsetzen und dem geistlichen Vicar des Bischofs, Jakob von Gottesheim, übergeben zur Nachachtung und Ausführung. Diese in ziemlich verworrener und weitschweifiger Sprache abgefassten Klagartikel sind kürzlich folgenden Inhalts:

Art. 1. 2 u. 3. Dass Zell gegen des Pabstes und Kaisers Verbot Luther’s ketzerische Schriften in Schutz nehme und öffentlich vertheidige, obiges Verbot ungerecht genannt habe und täglich die Laien wider „das Erbvolk“ (den Clerus) aufreize. –

4. Er habe gepredigt, dass Pabst und Bischöff nit grösser Gewalt und Orden haben, denn jeder ander Priester, und dass ein jeder Mensch Priester sey, dass der Pfaff, der mit prediget, kein Pfaff sey; ja auch dass die sieben Zeiten in der Kirchen sprechen oder singen, wie das in den Stuhlkirchen (Kathedralen) und in andern Sammelkirchen (Collegialkirchen) geschieht, ein lautere Thorheit sey und solche Kirchendiener (Canonici) seyen ganz unnütz; besser wäre, solche Stiftungen und Satzungen ganz auszutilgen.

Art. 5. Er habe sich von einem seiner ketzerischen Freunde Bischof nennen lassen, wodurch die bischöfliche Würde herabgesetzt werde.

Art. 6. Er sage öffentlich, dass die Messen und Opfer für die Verstorbenen unnütz seyen.

Art. 7. Er verachte den Bann, absolviere sogleich die Gebannten, die sich an ihn wenden, und reiche ihnen das Sacrament; er sage, die Kirchenprälaten sollten nit gleich mit Donder drein schlagen“.

Art. 8. In allen seinen Predigten sage er: „Luther habe nichts Unrechts geschrieben, sondern die Wahrheit. Ich halt‘ ihn und unterweis dich sein Lehre. Man unterstehet mir ihn zu verbieten, ich kehr mich aber nichts daran.“

Art. 9. 10 u. 11 werfen Zell seinen Umgang mit einem gewissen Karsthans vor, einem Laien und „nahgültig schweifenden Menschen und als ein alleruffrürigster und der Lutherschen Ketzerei anhangend, rumor und faction wider alles Erbvolk erregend.“ –

Art. 12. Erst jüngst auf Sontag Matthäi des Apostels habe Zell gepredigt: es sey kein Fegfeuer; alle Menschen seyen Pfaffen (Priester) und einer möge ganz wohl seine Gevatterin heirathen; die sogenannte geistliche Verwandtschaft sey kein Hinderniss der Ehe. –

Art. 13. Er habe gegen die angenommene Kirchenlehre gepredigt, dass man eigentlich nicht gewiss wisse, wer die Eltern der seligen Jungfrau Maria seyen, ob Joachim und Anna, da die Kirche doch alljährlich das Fest der allerheiligsten Anna halte.

Art. 14. Weiter habe er gepredigt, das heilig Evangelium ist fünf hundert Jahr untergedruckt gewesen; „ich will den rechten Kernen predigen, dann ich bin Gottswort Prediger und nit ein Pabsts – oder Bischofsprediger“.

Art. 15. Dass er den geistlichen Stand bei jeder Gelegenheit herabsetze. Erst neulich habe Zell in einem Buchladen in Gegenwart vieler Laien von einem neu herausgekommenen Büchlein Luther’s, das er in der Hand trug gesagt: „Dies Büchlein enthalt köstlich und evangelisch Materie und es sollt mit gülden Buchstaben geschrieben werden, ist allerhöchsten Lobes werth und Niemand gesundes Gemüths sollt fürgohn, der dasselbig nit lese und lobe“.

Art. 16. Auf den Sonntag Aller Seelen (1522) habe er in der Predigt gesagt: „die Päbst und andern Bischöf seyen nichts anderes denn Larven und „Hanfbutzen“.

Art. 17. Auch gelte Zell in der öffentlichen Meinung für einen Anhänger Luther’s.

Art. 18. Auf Allerheiligentag 1522 habe er gepredigt, Maria und alle Heiligen „haben nicht für uns sich zu unterziehn“ d. h. können nichts für uns thun, unsre Sünden nicht wegnehmen. –

Art. 19. Am Michaelisfest 1522 habe Zell, „als er die Materi von den Staffeln der Gesippschaft und Mogschaft und geistlichen Verwandtschaft“ geprediget, alle diese Ehehindernisse verworfen, da die heil. Schrift nichts davon sage. „Far du für“! habe er zum Volke „uffweckend“ gesagt, es auffordernd, sich nicht durch solche von Menschen erdachte Ehebindernisse binden zu lassen.

Art. 20. Er erklärte in der Predigt, dass er nichts Verwerfliches in Luther’s Schriften finde „und dass er ihm nit lass den Luther uss dem Mund genommen werden“.

Art. 21. Zu Schlettstadt in der Herberg zur Krone habe Zell gesagt in Gegenwart Vieler, die von seinen Predigten redeten: „Es muss durchhin gepredigt seyn, und sollt sanct Kürin dryn schlagen“!

Art. 22. Er habe in einer Predigt die päbstlichen Decrete und Ballen „Manichäusbriefe“ genannt, als ob er dem Volke die Urheber derselben als Ketzer darstellen wolle. –

Art. 23. Zur Zeit des letzten Martinsfestes (1522. 11 November) saß ein Krämer „in dem Antritt oder Vorschopf“ der Pfarrei St. Lorenz und bot allerlei Bilder feil, worunter auch das Bild des Pabstes. Der Krämer reichte dieses dem eintretenden Zell und dieser rief vor allen Umstehenden auf das Bild des Pabstes zeigend: „Bist du der Ketzer, der uns unterstand zu verdrucken und vertilgen“? –

Art. 24. Wegen aller dieser Puncte sey Zell, laut der Kirchengesetze, im Bann, aller seiner Pfründen verlustig und habe die übrigen kirchlichen Strafen zu gewarten.

Diese Klagpunkte lassen uns einige willkommene Blicke in Zell’s Predigtweise werfen; sie zeigen einen Mann, der seiner Sache gewiss ist und keine Furcht kannte, sondern rücksichtlos den für recht erkannten Weg fortging.

Gegen obige Anklagen schrieb Zell zuerst eine lateinische Vertheidigung, die er dem bischöflichen Fiskal zustellte und die ungedruckt blieb; weil aber die ganze Angelegenheit auch und vornehmlich die innig Theil nehmenden Zuhörer Zell’s anging und die Oeffentlichkeit ihm mit Recht als die gewaltigste Waffe gegen den Bischof erschien24), sie auch zu Vertheidigung seines bisherigen Benehmens unumgänglich nothwendig war, so ließ Zell zu gleicher Zeit in deutscher Sprache im Druck erscheinen: Christliche Verantwortung M. Matthes Zell von Kaysersberg Pfarrherrs und Predigers im Münster zu Strassburg, über Artikel im vom Bischöfflichen Fiskal daselbs entgegengesetzt und im rechten übergeben. 1523. 4°. Am Schluss: gedruckt zu Strassburg durch Wolffgang Köpffel am Rossmarkt25).

Zell’s Verantwortung ist das erste umfangreichere Document der elsässischen Reformationsgeschichte und ist als die erste entscheidende That im Verlauf der Reformation in Strassburg zu betrachten. Sie ist in körniger Sprache, wie das Volk sie liebt, mit gediegenem Urtheil, oft mit Laune und Witz verfasst; man merkt darin an vielen Stellen den Geist des alten D. Geiler, überall erkennt man den Glaubensmuth und die Ueberzeugungstreue, die aus dem Evangelium stammt. In seiner Verantwortung leugnet Zell keinen der angegebenen Klagepuncte, nur stellt er dieselben hin und wieder etwas anders dar, beleuchtet und entwickelt sie weiter und unterstützt sie durch Gründe. Uebrigens waren die meisten dieser Anklagen so scharf, dass an der Verurtheilung derselben von Seiten der bischöflichen Behörde nicht gezweifelt werden konnte. Ja, die Verantwortung selber enthält sogar manche Stellen, die zu neuen Klagpunkten Anlass geben konnten, z. B. über die Priesterehe, über den Ablass und Dispensationen v. dergl.

Es mögen hier einige Auszüge aus diesem höchst merkwürdigen, aber selten gewordenen Buche folgen:

Zell beginnt seine Verantwortung, „Allen Liebhabern evangelischer Wahrheit“ gewidmet, mit dem Geständniß: „Es ist mir kaum ein sach minder in meinen Sinn gekommen, weder dass ich auch sollt ein Buch machen und dasselbig durch den Druck lassen ussgan; wann (denn) über dass ich mich der Sachen ganz ungegemäss weiss, ja von Mangels wegen Kunst und anderer nothdürftiger Geschicklichkeiten, so seind sunst der Bücher und Buchschreiber zu unsern Zeiten ob das viel, also dass es mein Bloderas oder Bapyrverderbens gar nit bedurft hätte. Doch so ich mit Gewalt hinein gedrungen bin, also dass ich nit wohl mit Ehren hab mögen entfliehen, sondern hab mit meinem armen Hausräthlin (wie schmal je das ist auch herfür vor den grossen Hochverständigen müssen prangen.“

Ueber sein Verhältniß zu Luther und dessen Schriften sagt Zell: „Sag an, mit was Conscienz ich, als ein Hirt, sollt ganz unwissend und unerfahren gewesen seyn der lutherischen Lehr, ob sie gut oder bös, so doch meine Schäflin vor langem sie gelesen und gehört hetten, welchs Wissen und Erfahren ich nur durchs Lesen hab mögen überkommen; hab ich mit billig sollen bestraffen, dass ich nit beargwohnt würd, ich wölt das Volk von heilsamer Lehr abwenden ohn Ursach, die ich dann mit hätt können geben, wo ich sie nit gelesen hätt.“ –

„Item so durch das ganz Teutschland gar nach kein Stadt ist, kein Fleck, kein Versammlung, kein Kloster, kein Hoheschul, kein Capitel, kein Geschlecht, auch gar kein Haus, darinnen nit seyen Leut, die dieser Sect anhangen, macht mir ein gute Urkund, dass der Handel noch nit genugsam erklärt ist, dass er falsch sey“ u. s. w. „Obschon etwas Irrthum in Luthers Schriften wär (das ich noch nit bekenn), dennoch sollen sie mir unverbotten seyn; denn auch alle Doctores, so von Anfang usser der heiligen Schrift geschrieben, in viel Dingen geirrt haben und doch zu lesen zugelassen worden. Man findt Irrthumb in den Büchern Originis, Lactantii, Tertulliani, Cypriani; Item Augustini, Hieronymi, welche zween doch besondere Lichter in der Christenheit genannt werden“.

Weiter bekennt Zell: „Du hast mich von Luther nit viel hören sagen uff der Kanzel. Ich hab mein Lehr nie mit des Luthers Geschrift bezeuget, aber sein Geschrift treulich und fleisslich gelesen, als auch noch für und für, und wo sie besunder wahrhaftig, hab ich sie gepredigt, nit darum dass es Luthers Lehr ist, sondern dass es wahr ist und Gottes Lehre…. Ich bin durch Luthers Schreiben in die Geschrifft geführt worden und ein Verstand in der Schrift überkommen, darfür ich nit wollt aller Welt Güter nehmen und ob er schon hundert tausendmal ein Ketzer wär. – Darumb kurzum, entweder zeiget mir und Andern, dass Luthers Lehr Gottes Lehr zuwider sey, oder wir werdens uns, ob Gott will, nit lassen verbieten, und sollten sich die Feind Gottes zu todt darob wüthen“ u. s. w.

„Zum Beschluss sag ich, dass ich keinen lutherischen Irrthumb geprediget hab, wie ich keine weiss; aber die Wahrheit hab ich geprediget, Gott geb, wer mich daran gemahnt hat, Luther oder Andere, dann ich Luthers und anderer Lehrer, mir als Anleiter und Vermahner in die heilige Schrift gebraucht hab, wie sie auch Niemand anders brauchen soll, ihm auch mit anders glauben, weder so fern er sey in der Schrift gegründt.“ –

Von den den Heiligen gebrachten Opfern sagt Zell: „Diesem (Heiligen) trägt man Korn zu, dem Wein, diesem Brod, Käs, Flachs, Schaaf, Säu, Geld u. s. w. Doch sind etllich so tugendhaftig und nehmens Alles an als nämlich der Stationirer Heiligen. Denn ob man schon Sanct Veltin mit einem Huhn ehret, so nehmen seine Diener doch ein Ochsen auch an, ja auch ein Sau, wiewohl dasselbig St. Tendigen (Antonij) Opfer ist. Nit will ich hiemit dem Spital, da man arme Leute nähret, etwas abgesprochen haben; es sey ja Patron da St. Veltin, Tennig oder welchen du wilt. Aber wöllt Gott, dass dieselbigen Schaffner treu wären und ließen solch gesammelt Almosen den Armen zu Nutz kommen und nit unter dem Namen dreyer und vierer Armen in ihrem Spital, ein ganz Bisthum usssaugten und beschätzten, und sie darneben gross Junkherren wären“ u. s. w.

Ueber Beicht und Busse sagt Zell unter Anderem: „Wir wissen, dass in der heimlichen Beicht so viel unzähliger Gefängniß gewesen seynd mit den vorbehaltenen Fällen, die armen Leut umhergetrieben worden sind wie ein Garnwind, bald aus Unwissenheit, bald aus Bosheit des Pfarrherrn, bald aus Eifer des Fiskals, der uff die armen Dorfpfäfflein genau wie ein Fuchs uff die Hünlin laustert, wo er sie ergretschen mag; ich habs erfahren in meinem Amt und den Jammer an den armen Leuten gesehn mit Schmerzen, die man also viel als um nichts herein gen Strassburg zu mir (dem Pönitentiarius) getrieben hat, ettwa so ein arm Weiblin mislungen ist an der Geburt, oder sunst, schickt mans erst umher, viel zu büssen, dass sie sich ob dem, das ihr Sünd gewesen ist, und gross Leid geschehen ist, erst verjammern muss und ums Geld darzu kummen. Und ist das aller Bösest, es geht nur über das arm Völklin“.

Ueber das Wünschenswerthe der Priesterehe sagt Zell Folgendes: „Wie seyd ihr so übersichtig, ihr Vicarii der Bischöfe, dass ihr drei oder viertausend Hurer im Bisthumb übersehet, ja schändliche Hurer, und ein frommes Pfäfflin, das sein Blödigkeit erkennt und nach göttlichem Gebot, mit der Ehe ihm begehrt gerathen seyn, so jämmerlich martern, thürmen, stöcken, blöcken, vertreiben, sprechend: ja er hat Keuschheit gelobt und bat es nit gehalten, als ob er es gehalten hält, so er ein Hurer ist? – Sag an, du Vicari (des Bischofs), wer du seyst: Es kommt ein armes Dorfpfäfflein für dich, dem sein Magd zerbrochen ist, also dass uss den Stücken Leut seind worden, hat darzu nit Uebrigs, vorhin von dir und deinesgleichen Pfründefressern ausgesogen, begehrt Gnad von dir, erbricht sich vor dir und deiner schönen fruchtbaren Berecynthia, gefangen mit güldenen Ketten am Hals, gedäumlet und gefingerlet, mit grossen guldenen Ringen, und lauft gleich die proles, das ist unserer gnädigen Frauen Zucht, in der Stuben umher. Sag an, was gedenkst du? dass du dem Armen Schweiss abnimmst, darum du zehnfach schuldig bist …. Schamst du dich nit vor ihnen? Meinest du nit, dass es ihm zu Herzen gang?“

Weiter wendet sich Zell an die geistlichen Oberbehörden, die in milderem Sinne erlaubtem das Evangelium zu predigen unter der Bedingung, der römischen Kirche nicht zu nahe zu treten: „Mit Geding wollent ihr gepredigt haben das Evangelium. Man soll euch berathen, aber säuberlich, oder nit anrühren; bellen und nit beissen. Darum schickt rechte Prediger, oder sie kommen ohn euern Dank; man wird nit immer uff euch sehn; und wenn ihr schon tausend Bäume liessend ussgan, verbrannten den ganzen Schwarzwald uff ihnen, verjagten sie durch die Welt, es wird nicht helfen, es werden uss der Aschen andere wachsen“,

Ferner sagt Zell: „Ein guter Gesell hat mir den Titel Bischof zugeschrieben, nit vielleicht darum, dass ich ein Episcopus oder Bischof sey, sondern dass ichs billig seyn sollte, von wegen des Stands, in dem ich bin, dann ich bin ja ein Pfarrherr im Münster vor Sanct Lorenzen zu Strassburg und nit ein klein Volk mir befohlen ist, dess Hirt, Hüter, Wächter, Lehrer und uffseher ich seyn soll. Darumb sollt ich billig Episcopus seyn. Episcopus aber heißt ein uffseher, Wahrnehmer, Wächter, anders wirst du mir den Namen nit usslegen, du künnest dann die Grammatica nit“…. „Was wölltest du sagen, wenn sich ettliche Apostel und Evangelisten nennen. Möchten nit auch Sanct Peter und Paulus, Andreas u. s. w. dieselbigen darumb fürnehmen und sprechen: diese Titel gebühren euch nit, sondern uns allein.“

Bemerkenswerth ist, was Zell über die Anklage vorbringt, seine Verbindung mit Karsthans26) betreffend: „Wolan nun geht es an die Arbeit von Karsthansen, in welches Spiel sie mich auch haben wöllen ziehen, wie dann auch manchen frummen Mann. Denn welcher jetzund ein Zeitlang vom Evangelio, vom Gotswort, von der Geschrift, vom Glauben, vom Gsatz, oder von was guten, seligen, nutzlichen Dingen, so die Ehr Gottes und der Seelen Heil antreffen, geredt, oder einem Redenden zugehört, hat ein Karsthans müssen seyn, welche dergleichen Schmähwort viel gehört sind, dass nit ein Wunder wär, wo sich etwa Karsthans wider solche ungezämte Zungen unvernünftiglichen erzeigt hätte. Aber Gott hat es bisher gewendt, wirds auch weiter wenden, also dass auch diejenigen, so für unvernünftig geachtet, für vernünftiger weder diese erfunden werden. Es ist kundtlich wie uff ein Zeit, ein armer guter Mensch (anders von ihm ich nit sag, auch nit weiss) hie und anderswo umbgangen, vom Evangelio gesagt und prediget, was aber und wie, hab ich nit viel von ihm gehört. Dieser so er verhasset von etlichen worden ist von wegen seines Predigens und Sagens unter den Laien, dass er uffahrig Ding gesagt soll haben, hat sie gut gedunkt, mich ihm zu vergleichen, und was Ungeschickts sie von ihm ussgeben, mir auch zumessen, bit dass ich mich weder sein, noch eines mindern beschäme, der mit Frumkeit umbgat, wie dann ich von ihm nit anders weiss und hab mögen erfahren, usserhalb ihrem Sagen, sondern dass ich dabey bemerkt, meiner Widersacher guten Willen, Alles uffzuraspeln, was sie nur Ungeschickts von mir uffbringen möchten … allerlei Rubschnitz witz, dass es ein Korbvoll mache.“ –

„Dass mein Articulirer spricht: ich hab mich desselbigen (karsthansen) angenommen, sein Predigt gehört, ihm ein Mahl zugericht, mit samt andern seinen Genossen und das Alles damit die uffrur deren sie mich die ganzen Artikel uss, begierig schelten, ihren Fürgang hält mögen haben, und der Pfaffen Blut dess ich durstig seyn soll, vergossen möcht werden. Wohlan, dieses alles redt er uss eigenem Muthwillen, ohn Grund und Wissen. Darum sag ich also darzu, dass ich mich sein gar nichts sonderlich angenommen hab; Ein Wort oder drei hab ich mit ihm geredt oder zugelasst (zugehört), daraus ich nichts Freventlichs hab wöllen noch können urtheilen. Wiewohl ich dennoch bei mir selbs gedacht: Wer weiss uss was Urtheil Gottes die Laien jetzt anfahen zu predigen, dieweil die gelehrtsten und obersten Prälaten es lange Zeit verachtet haben, wie dann kundlich ist, also dass nichts Verachters bey den grössten Prälaten der Kirchen uff den heutigen Tag ist. Das ich ihn aber geherberget hab, da redt er was er will; uff einmal hab ich ihn geladen in mein Haus, ist aber nit kommen. Und ob er kummen wäre und mit mir gessen und Trunken hätt, was wär das übel gethan; müsst ich darumb, ob er schon unfrumm oder böser Anschläg wäre, auch mit ihm unfrumm seyn und ihm zu seinen Anschlägen helfen. Und warum gedenkt er nit, ich hält es vielleicht darum gethan, dass ich wollt erfahren, was hinter ihm steckte, alsdann ihn auch gross Herren geladen, freylich solcher Meinung.“

Zell wiederholt, dass er keineswegs die Unterthanen gegen die Obrigkeit aufgereizt habe, vielmehr sie zur Unterwürfigkeit und zur Verträglichkeit gegen die Mitbürger ermahnt. „Wie meinst du ob ich ein guter Prediger wär, wo ich den Magistrat, das ist die weltlich Obrigkeit wider die lutherischen Ketzer verhetzte und die geschrifft daruff usslegte, Gott geb sie reimete sich oder nit, wie ein Münch zu Ostern diess Jars der dreyen Marien Salben ussgelegt hat. Die erst Salb soll seyn, ein harte, strenge Vermahnung wider die lutherschen Ketzer. Die ander Salb ist schärfer, das ist, dass man sie soll thürmen, stöcken und blöcken u. s. w. Die dritt Salb ist noch schärfer und aller schärfest, das ist, dass man sie dem Henker soll an Strick geben, verbrennen und ertränken“ u. s. w.

Doch diese Auszüge, deren leicht noch mehrere aufgeführt werden könnten, mögen hinreichen, um die Anklage, die Person des Angeklagten und mittelbar auch seine Predigtweise zu schildern. Schlagende Gründe trägt er in Menge vor; er liebt die Gegensätze (Sagst du …. Dagegen sag ich, …). Treffende Bilder aus dem Volksleben entlehnt, kurze wohlgestellte Sätze und ein gesunder Verstand unterscheiden Zell’s Prosa von seines Collegen Martin Butzer’s Schriften, die gar zu oft verworrene Sätze, lateinische Constructionen, abstracte Deductionen enthalten, und daher nie volksthümliche Schriften wurden, Zell’s Verantwortung war dagegen eine wahrhafte Volksschrift, dem Zeitbedürfnisse nach Form und Inhalt entsprechend und ein Beweis, dass sie viel gelesen ward, liegt gerade in ihrer jetzigen Seltenheit.

Solche Verantwortung Zell’s konnte aber unmöglich zur Ausgleichung führen, vielmehr musste sie nur mehr erbittern und die Widersacher überzeugen, dass bei so starrem, unbeugsamem Muth nur durch Gewalt könne gehandelt werden. Aber der Magistrat hatte wiederholt und offen erklärt, dass er die Prediger evangelischer Wahrheit beschützen werde und in gleichem Sinne bot die Bürgerschaft den Befehlen des Bischofs und des Capitels Trotz. Allein es kam ein beschwerender Umstand hinzu, der zum Ausbruch führte.

Am 18ten October 1523 hatte Martin Enderlin27), Kaplan des Markgrafen Rudolph von Baden, eines Domherrn am Münsterstift zu Strassburg, geheirathet. Es war dieses die erste Priesterhochzeit in Strassburg. – Derselbige Enderlin war es, der am 9ten November 1523 Morgens um sieben Uhr vor dem Hochaltar im Münster den Leutpriester oder Pfarrer zu St. Thomä, Anton Firn, von Hagenau, öffentlich traute, nachdem Pfarrer Matthäus Zell eine gehaltreiche Predigt (Collation28)), Gelegenheitsrede über die Heiligkeit der Ehe vor der versammelten Menge gehalten hatte. Mehrere der angesehensten Bürger und Frauen der Stadt begleiteten das Firn’sche Brautpaar zum Altar; einer aus dem umstehenden Volke rief mit lauter Stimme: „Der hat ihm recht gethan! Gott geb ihm tausend guter Jahr29)!“ Zell hatte in jener Predigt auf Firn’s Hochzeit, nachdem er aus Schrift- und Vernunftgründen die Gültigkeit der Priesterehe dargethan, am Schluss in begeisterter Apostrophe sich an Firn wendend, gesagt: „Darum lieber Anton, bis (sey) unerschrocken; denn selig bist du, der du durch diese That dem Endechrist entbrichest (Abbruch thust, oder mit ihm brichst). Auf deiner Seiten steht Gott und sein Wort! Acht auch nit, dass männiglich ein Aufsehn auf dich hält. Einer lobt, der ander schilt. Acht auch mit, was dir für Unfall daraus entsteht, dir muss es zum Guten dienen. Und ob du schon vertrieben wirst, ja sterben müsstest, mags dir nit schaden. Du thust, was dich Gott geheissen hat wider seinen Feind, den Endechrist, dem spey mit dieser That fröhlich in sein Angesicht. Es werden dir bald, ob Gott will, mehr christlicher Brüder nachfahren, welche, bisher erschrocken, mit ein klein Herz empfahen werden. Reiss ihm ein Loch in sein seelmörderisch Gesatz mit der That, wie sonst viel herrlicher Männer mit dem Wort tapferlich wider ihn bellen, ihm mit dem Wort die Larven vom Antlitz reissen, bis sie ihn männiglich zu erkennen geben“ u. s. w.

In derselben Predigt auf Firn’s Hochzeit legt Zell folgendes Zeugniß ab: „Es hat das Regiment dieser löblichen Stadt Strassburg durch vier wohlgeachte Mann desselben Regiments, Ihm (nämlich dem Leutpriester Anton Firn), Mir (Zell) und allen Prädicanten dieser Stadt sagen lassen, dass wir nun hinfürter das Evangelium und heilige biblische Geschrift pur, lauter und unvermischt von Menschenfabeln sollen predigen, darzu unerschrockenlich, dabei wollten sie uns auch handhaben“ u. s. w.

In der That wurde auch am 1sten December 1523 von dem Magistrat der merkwürdige Beschluss erlassen: Alle so sich des Predigens unterziehen, sollen künftig nichts Anderes als das heilig Evangelium und die Lehr Gottes und was zur Mehrung der Lieb Gottes und des Nächsten dient, frei öffentlich dem Volke predigen“ 30). –

In diesem Beschluss fand Zell mit vollem Recht eine folgereiche Zukunft. Als er einst vor die Versammlung der Domherrn gefordert, befragt wurde, ob er’s denn allein wolle gegen den Bischof und so gross Fürsten und Capitel hinausbringen, da antwortete Zell: „Es ist wahr, einer allein kann nicht viel ausrichten, Aber die Sach ist Gottes und meine Arbeit ist die Arbeit in seinem Weingarten; da weiss ich nun gewiss, dass der Hausvater bald wird mehr Arbeiter bestellen, dass ich Gesellen in dieser Pflanzung haben werd! Er ist schon ausgegangen zu bestellen. Was gilts!“ 31) –

Und siehe, bald darauf ward Symphorian Altbisser (Pollio) Zell’s College als Domprediger im Münster. Butzer, Capito, Hedio und Andere erhoben ihre Stimmen in andern Kirchen der Stadt als Zeugen des Evangeliums. Kurz darauf trat Zell öffentlich auf, denn sein obiges Wort war unter das Volk gekommen, und sprach: „Wie dünkt euch nun? Hab ichs nicht geweissagt, Gott werde bald noch mehr Arbeiter schicken? Gelt aber, es hat Gott Arbeiter gegeben, dass ich nicht mehr allein in seinem Weinberg seyn muss.“ –

Das kampfreiche 1523ste Jahr nahete seinem Ende und die evangelische Sache hatte in Strassburg einen entscheidenden Sieg erlangt, unter eifriger Mitwirkung Zell’s hatte sich der Magistrat für dieselbe erklärt und die evangelische Predigt ward von dieser Seite her wenigstens sicher gestellt. Noch vor Ablauf des Jahrs, alsobald nach obigem Rathsbeschluss, am 3ten December 1523, trat Zell in den Stand der heiligen Ehe. Er führte Katharina Schütz von Strassburg zum Altar und, nachdem ihr Ehebund durch den bereits früher verheiratheten Martin Butzer eingesegnet worden, genossen beide Eheleute das heilige Abendmahl unter beiderlei Gestalt unter grossem Andrang des Volks; ein Familienfest versammelte darauf den engern Kreis der Freunde32).

Um hier den Verlauf der sich drängenden Ereignisse nicht zu unterbrechen, wird anderswo ein Mehreres über Zell’s würdige Lebensgefährtin, eine geist- und gemüthvolle Frau, eine rechte Mithelferin im heiligen Amte, berichtet werden.

Der entscheidende Schritt, welchen Firn und Zell gethan, weckte in der nächstfolgenden Zeit mehrere Andere zur Nachahmung. Wolfgang Schulthess (Sculteti), eines Schiffmanns Sohn aus Strassburg, ein Priester und ehemaliger Augustinermönch; heirathete ebenfalls in dem Münster auf Montag nach Martini 1523; Conrad Spatzinger, ein Strassburger, Priester und Vicar an U. L. Frauen-Kapelle im Münster, heirathete auf den Dreikönigstag 1524; dasselbe thaten Alexander von Villingen, ein ehemaliger Johanniter; Johannes Niebling, Pastor der St. Erhards-Kapelle in Strassburg; Lucas Hackfurt33) (Bathodius) hatte kurz vorher ebenfalls eine Ehefrau genommen, hatte darum seine Caplanstelle in Oberehnheim verloren und lebte nun in Strassburg. Mehrere Andere standen auf dem Punkt, den nämlichen Schritt zu thun.

Diese Vorfälle forderten des Bischofs Strafamt heraus, obwohl Bischof Wilhelm sonst ein milder Herr war. Das Domcapitel sah zaudernd zu. Da wurden die bis dahin in Strassburg verehelichten Priester, unter denen auch Zell, an dem 20sten Januar 1524 durch den Bischof nach Zabern – seit hundert Jahren war Zabern die Residenz des Bischofs von Strassburg – gefordert, um da ihr Urtheil zu empfangen, mit dem Befehl, in fünfzehn Tagen sich zu stellen34), in eigener Person.

Die Verurtheilung in Zabern war fertig; von einer Verantwortung oder Rechtfertigung war gar nicht mehr die Rede und die Vollziehung des bischöflichen Urtheils wäre wohl alsobald erfolgt. Dieses erwägend, sprachen die sieben verheiratheten Priester, an ihrer Spitze Matthäus Zell, den Schutz des Magistrats der Stadt Strassburg an, als ihrer rechtmäßigen Obrigkeit und erklärten, dass sie nicht vor dem Bischof, sondern vor dem Magistrat der Stadt sich zu stellen bereit seyen35).

Allein der Bischof sprach am 14ten März 1524, nach päbstlichen Gesetzen, den Bann aus über die verheiratheten Priester zu Strassburg und der Bannbrief wurde am 3ten April darauf an der grossen Münsterthüre öffentlich angeschlagen.

An demselben Abend, da der Bann bekannt gemacht worden, versammelte Zell in seiner Wohnung die sieben gebannten Priester und die Nacht hindurch verfasste Zell, mit der Beihülfe Capito’s36), im Namen der Mitgebannten, eine Appellation, d. h. eine Schrift, in welcher der ganze Verlauf nebst den Gründen dargelegt war, warum sie in die Ehe getreten waren. Diese Schrift wurde in lateinischer und deutscher Sprache verbreitet. Sie ward von dem kaiserlichen Notarius, Michael Schwenker von Gernsbach, am 5ten April 1524 in der Pfarrwohnung zu St. Lorenzen in Strassburg ausgefertigt. Allein in Strassburg nahm nicht bloß fast Niemand Anstoß an dem ausgesprochenen Bannfluche, man achtete kaum darauf; so sehr war diese so oft missbrauchte geistliche Waffe damals schon abgenutzt. Zell blieb in seinem Ante ungestört; ebenso seine Mitgebannten.

In ihrer Appellation sagen die Unterzeichner derselben: „Kaum habe das Evangelium ihnen die Augen geöffnet, so haben sie auch die schnöde Heuchelei eingesehen, die sie bisher mit dem Cölibat getrieben, als einem wahren Molochsopfer37). Den Geboten Gottes in der Schrift und der Natur folgend, haben sie den Entschluss gefasst, aus diesem sündlichen Stande herauszutreten. Des Satans Werk im Cölibat haben sie zuerst in ihren Predigten aufgedeckt und dargethan, wie nur der heilige Ehestand aus demselben befreien könne. Gott, der ihnen die Gabe zum Predigen verliehen, habe auch geschafft, dass sie nicht vergeblich redeten, das Volk lernte immer mehr die erheuchelte Keuschheit verachten. Vorzüglich seye Martin Butzers höchst glückliche Ehe ihnen ein ermunterndes Beispiel gewesen. Darum haben sie Jeder, dem Antichrist zum Trotz, ein Eheweib genommen. Anfangs ist zwar darüber hie und da allerlei Rumor (rumuscolus) entstanden; aber in kurzer Zeit fand die That Beifall. Indessen haben etliche unversöhnliche Widersacher den Bischof aufgehetzt und ohngeachtet der Verhandlungen zwischen Magistrat und Bischof, habe Letzterer sie in den Bann gethan.“

Folgendes sind die 12 Appellationsgründe, welche die gebannten Priester anführen: 1. Sie berufen sich auf das zukünftige Concilium, wie es schon von den Fürsten und Ständen des Reichs zugesagt sey. 2. An Bischöfe, Prälaten und Pabst wollen sie nicht appellieren, denn dies sind Feinde der Schrift und des Kreuzes Christi. 3. Bei den Concilien allein können noch die von den geistlichen Tyrannen Gedrückten Schutz finden. 4. Dass der Bischof Abwesende verurtheile, sey gegen das canonische Recht. 5. Er ladet uns nach Zabern, da wir keine Sicherheit finden, weil wir durch Vertheidigung der Wahrheit alle Kinder der Lügen gegen uns gereizt haben. 6. Der Bischof habe doch seine ordentlichen Richter in Strassburg. 7. Ungerecht sey es, die ungehört zu verurtheilen, die sich zur Vertheidigung erbieten. 8. Ja, der Kläger selbst sey abwesend und darum die Anklage nichtig (der Fiskal als Ankläger war eben damals in Constanz, um sich eine Pfründe am dortigen Münster zu suchen). 8. Es sey kein Kläger da, als der Bischof, der zugleich Richter ist, darum sey die ganze Erzählung falsch, wo gesagt werde, der Bischof habe auf Vorladung des Fiskals geurtheilt. 10. Uebrigens sey der Fiskal, den der Bischof voranstelle, wegen öffentlicher Hurerei im Bann, nach göttlichem, kaiserlichem und kirchlichem Rechte. 11. Das Urtheil enthalle mehr als die Vorladung, denn jenes spreche den Bann aus, während diese bloß mit Verlust priesterlicher Würde gedroht hatte. 12. Endlich gehe des Bischofs Urtheil weit über die Gesetze hinaus, da es über die verheiratheten Geistlichen den Bann ausspreche, wie über den in Hurerei lebenden Priester, der von der Kirche ausgeschlossen wird, während jene doch gute Christen bleiben können.

Der Titel dieser Appellation ist übrigens folgender: Appellatio sacerdotum maritorum urbis Argentinae adversus excommunicationem Episcopi. Am Schluss: Argentinae ex aedibus Wolbi Cephalaei XII Aprilis 1524. 12. 9 Blätter unpaginiert. Es gibt noch eine andere Ausgabe dieser merkwürdigen Schrift, ohne Anzeige des Druckorts und Druckers und wo auf dem Titel zwischen adversus und excommunicationem das Wort insanam eingeschoben ist. Die erstere Ausgabe ist wohl die ursprüngliche, dem Bischof vorzulegende; die zweite wurde wahrscheinlich zum Versenden an auswärtige Freunde gefertigt. Die deutsche Uebertragung hat den Titel: Appellation der ehelichen Priester, von der vermeinten Excommunication des hochwürdigen Fürsten, Herrn Wilhelmen, Bischoffen zu Strassburg. 2 Bogen. 4to. Wahrscheinlich bei Köpfel in Strassburg gedruckt. Diese Uebersetzung trägt die Spuren einer gewissen Eilfertigkeit und Abkürzung an sich und ist nicht so einfach und klar, wie das lateinische Original.

Wir würden den Zweck der gegenwärtigen Darstellung offenbar aus den Augen setzen müssen, wenn wir uns auf den weiteren Verlauf der durch die Priesterheirathen zu Strassburg und anderwärts verursachten Streitigkeiten hier näher wollten einlassen und verweisen daher auf das Hauptwerk Sleidan’s38). Es genüge, hier zu berichten, dass der Magistrat sich treulich seiner verheiratheten Geistlichen annahm bei dem Bischof und auf dem Reichstage zu Nürnberg 1524. Von jetzt an ließ der Rath der Stadt Strassburg dem Reformationswerk freien Lauf von Zell konnte ungestört seines evangelischen Hirtenamtes warten. Das Härteste, das ihn hätte treffen können, war vom Bischof über ihn ergangen. Von jetzt an treffen wir unsern Zell nicht mehr auf dem öffentlichen Kampfplatz der kirchlichen Parteien; er gab sich ganz seinem geistlichen Berufe als Prediger des Evangeliums und als Seelsorger hin, freute sich im Stillen eines reichgesegneten Wirkens und verdiente und genoss während einer langen Reihe von Jahren die dankbare Verehrung seiner Mitbürger, inmitten der Bewegungen, welche der Bauernkrieg (1525), die Abschaffung der Messe (1529), die Uebergabe der Tetrapolitana (1530) und die Verhandlungen über die Wittenbergische Concordie (1536) veranlassten.

Wir haben hier nun zunächst unsern Zell als Prediger und als Seelsorger zu betrachten.

Als Prediger wurde Zell sehr gern und von Vielen gehört. Er war der populärste39) unter den strassburgischen Predigern seiner Zeit, wegen der Klarheit, Einfachheit und herzlichen Wärme seiner Vorträge 40), die das wahre Christenthum nicht in Wortstreit und Parteizank, nicht in das Halbdunkel geheimnisvoller Lehren setzten, sondern in kindlich einfältigen, evangelischen Glauben und herzliche Liebe. Daher sagte ihm auch Luther’s Kriegston, der einherfährt wie ein Sturm, der Felsen zerschmeißt, wenig zu. Ueber Luther’s frühere Streitschriften gegen den Pabst äußert sich Zell: „Ich wollt all mein Gut darum geben, dass es also erlogen wär, als grob es ist“41). An einem anderen Orte schreibt er: „Es hat mich nichts Anderes mehr gegen Luther bewegt, und mir übler an ihm gefallen, desgleichen auch viel andern guten Männern, als das hart, gresslich oder bissig Verantworten und Schreiben, das er gegen etlichen seiner Mitkämpfer, desgleichen Pabst, Bischöfen und Anderen gethan hat, welche er so scharf, so spöttlich angriffen hat, dass einer kaum Schärferes, Heftigeres, Spöttlicheres gelesen haben wird, ja auch kaum von den Propheten, durch welche Klärligkeit und Schärfe (als ich acht) Viel ob seiner Lehre etwas Schünens gehabt. Mich dünkt aber, dass die Wahrheit soll angenommen werden, Gott geb, wie sie einhertrab, sanft oder ruch“ 42).

Wegen dieser Abneigung gegen theologische Streitigkeiten und Parteisucht stand Zell nicht immer im besten Vernehmen mit einigen seiner Collegen in Strassburg. Namentlich missbilligte er Butzer’s diplomatische Künste und Rührigkeit, womit derselbe erfolglos während einer langen Reihe von Jahren sich in die Händel Luther’s mit den reformirten Schweizern mischte, um eine Verständigung und Eintracht zwischen den streitenden Parteien zu erzielen. Zell war der Ueberzeugung, dass das wahre Christenthum nicht in Worten bestehe, sondern seiner innersten Natur nach praktisch – innerlich sey. Von den lutherischen Unterscheidungsworten, dass der Leib Christi in, mit und unter dem Brode im heiligen Abendmahl empfangen werde, pflegte Zell zu sagen: die habe der Teufel erfunden, weil sie so viel Zwietracht veranlasst und die Ursache der Trennung zwischen Lutheranern und Reformirten geworden seyen43). Butzer dagegen erkannte gar wohl Zell’s wichtige Stellung und hätte gar gern ihn für seine Vereinigungsplane gewonnen. Nach längern Verhandlungen kamen die Collegen mit Zell überein, dass Zell in seinen öffentlichen Vorträgen und um des Friedens willen vor dem Volke in der Lehre vom heil. Abendmahl bloß die praktische und nicht die dogmatische Seite berühre. So schreibt Butzer am 17. Mai (1526) an Zwingli: Matth. Zellii nostri sententiam de Eucharistia nuperis literis Tibi scribi petebas. Puto Capitonem id fecisse. Nobiscum conspirat, at coram plebe tantum usum docet, et se nolle definire, quomodo panis sit corpus; esse multos modos essendi affirmat, quod nobis satis est. Satis enim intelligitur, quid ipse sentiat, eoque adducta res est, spirituali manducatione inculcata, et carnis inutilitate evicta, ut signa nostri habeant. (Opp. Zvinglii. Ed. Schuler et Schulthess. VII. p. 510.) Bei aller Achtung für Zell’s Charakter konnte es für Butzer’s Friedensabsichten nicht anders als widrig seyn, dass eben Zell ihm widerstrebte. Daher manche etwas bittere Aeusserungen Butzer’s. Am 18ten Januar 1334 schrieb Butzer an Ambrosius Blaurer: Si Matthaeus (Zell) qui solus adbuc populum habet, in vindicando ministerio et ecclesiae unitate, acrior esset, fidemque plenius praedicaret, vere nihil queri deberemus. Ad opera uxor eum detrudit. Animus tamen viri vere rectus et Deum quaerit. Si possemus, ego et Capito, frequentiores apud eum esse, res esset salva. Monitus in loco satis proficit, si non in loco nihil monitionis est intemperantius 44). Folgende Stelle aus einem Briefe Butzer’s an Ambrosius Blaurer vom 16ten November 1533 mag ihre Erklärung in der ärgerlichen Stimmung Butzer’s linden über Zell’s Zurückhalten: Mattheus (Zell) pius quidem sed prorsus ingenio incoclo et yuvaixoxpaTovuevos45) et ab ea quae furit sese amando. Ambrosius Blaurer schreibt unter dem 23sten Januar 1534 an Butzer über unsern Zell in derselben Angelegenheit: ferendus vir bonus, ne imperiosius tractalas pejor evadat, cum adeo praeter caeteros apud vulgum valeat ejus auctoritas46).

Zell’s Abneigung gegen die damals zwischen den Sachsen und den Schweizern obschwebenden Abendmahlsstreitigkeiten, die Butzer’s unermüdliche diplomatische Rührigkeit zu vermitteln suchte, und seine etwas gespannte Stellung zu diesem letztern Reformator blieben auch in weitern Kreisen nicht unbeachtet, obgleich Zell mit vieler Zurückhaltung verfuhr. Auch Andere konnten ihre Missbilligung darüber nicht verbergen. So wird erzählt, der berühmte Strassburger Stättmeister Jakob Sturm von Sturmeck habe während einer Reihe von Jahren nicht an der Feier des heil. Abendmahls. Theil genommen aus Widerwillen gegen das Gezänke der Theologen über diese Religionshandlung47).

Von Zell’s Gesinnung erhielt unter Anderen auch Dr. Johann Eck zu Ingolstadt, der bekannte Gegner der Reformation und vormaliger Studiengenosse Zell’s zu Freiburg, Nachricht und hoffte, freilich etwas vorschnell, der strassburgische Reformator sey bereits auf dem Wege, wie Georg Witzel gethan, zur römischen Kirche zurückzukehren; auch erinnerte Eck an ein damals umgehendes lügenhaftes Gerücht, laut welchem Ambrosius Blaurer ebenfalls widerrufen habe. So schrieb Eck an unsern Zell am 25sten September 1534 aus Ingolstadt einen trotzigen Brief, worin er diesen auffordert, in den Schoß der römischen Kirche zurückzukehren. Wir theilen diesen Brief seiner Merkwürdigkeit wegen hier mit aus einer Abschrift, welche Conrad Hubert, Butzer’s Amanuensis, verfertigte:

D. Mattheo Zellio Keysersbergensi veteri amico.

S. Admonerem te, ut, relictis schismate et haeresi, ad gremiuni redires ecclesiae, visi jain in illis inveteratus spirituique obicem obfirmaveris. Nam si ecclesiae unitatem, concordiam, ejus de haeresibus perpetuam victoriam, Christi Sponsi assistentiam expenderis, facile intelliges, in novissimis temporibus nos a Christo, a prophetis, ab apostolis praemonitos, non quod surgant veri Evangelii plantatores, sed pseudoprophelas, qui seducunt multos, dicentes: Hic est Christus apud Lulherum, hic est Christus apud Zvinglium, bic est Christus apud parabaptistas exspectare debere. Cur non creditis expositioni sacrarum literarum, quam Hieronymus, Cyprianus, Basilius, Chrysostomus, Augustinus et alia Ecclesiae lumina nobis reliquerunt, et vullis quod credamus torsionibus et involutionibus novis Lutheri, Wiclephi, Zvinglii, Buceri et similium monstrorum. Vidisti arbitror Apologiam Vicelii48) in qua causas adsignal, cur, relicto schismale Luthieri, in quo oclo anuis obsorduit, ad unilatem ecclesiae redierit. Si banc haberes gratiam a Deo, ut benevolenter ac pio animo legeres, non dubilo et te rediturum. Blarer49) revocavit haeresin Capharnaitarum. Ajunt et D. Jacobum Sturmium a Zvinglianismo recessisc, ila hodie per literas ex Norimberg venien. tes intellexi. Ulinam illa blasphemia et horrenda baeresis essel extincta, quod tamen fiet, quum Deus voluerit. Vereor aulem plurimum, ne per dolum revocaverit Blarer, quo sibi liber aditus pateat in Wirtembergam. Nam ex pacto tenetur dux Ulricus cavere a Zvinglianis et parabaptistis, alioquin ex ducalu exciderel. Ego de gratia Dei quiete in Baioaria ago, ubi nullas patior haereticorum molestias, licet zelus domus Dei me urgeret, ut non possim non laborare in vinea Domini, ut fideles in fide confortentur ubique gentium, ut babeant quod respondeant adversariis Ecclesiae, in quem finem quatuor tomos homiliarum absolvi de tempore, Sanctis et Sacramentis, Proxima hieme curabo, ut nova aliqua ex me accipiant Catholici, sed hujusmodi quae veteribus proceribus Ecclesiae consentiant. Vale. Ingolstadii 23. Sept. 1534.

T. Joh. Eccius.

P. S. In gratiam Zvinglianorum, ut revertantur, Catholicus revocalionen Blareri typis fecit cudi.

Die gemüthliche, nach Innen gekehrte Richtung Zell’s zeigte sich insbesondere in seinem Verhältnisse zu dem schlesischen Edelmann Caspar Schwenkfeld, der im Jahr 1529 nach Strassburg kam und von den andern Predigern als Sectirer behandelt wurde, den aber Zell „für einen christlichen Bruder gehalten und keines Argen nie verdacht bat, ob er auch wohl ungleichen Verstandt in etlichen Punkten mit ihm gehabt“50). Schwenkfeld hatte im Gegensatz gegen Luther das innerliche Christenthum auf die Spitze gestellt und ging hierin allerdings zu weit, denn wo nur das innere Wort gelten soll, da laufen tausend Einbildungen mit unter. Aber Zell sah über diese Fehler des Systems hinweg, er beherbergte den tüchtigen Schlesier und pflegte oft, in Beziehung auf Schwenkfeld und auf die reformirten Schweizer, zu sagen: „Wer Christum für den wahren Sohn Gottes und den einigen Heiland aller Menschen bekennt und glaubt, der soll Theil und Gemein an meinem Tisch und Herberg haben, ich will auch Theil und Gemein mit ihm im Himmel haben“51). Die bekannte, vermittelnde Stellung der strassburgischen Theologen fand in Zell nicht ihren dogmatischen und gelehrten, aber ihren praktischen Ausdruck im ächt evangelischen Sinne und auf die edelste Weise. .

Was Zell’s Wirksamkeit als Seelsorger betrifft, so eignet sich dieselbe wenig zur Darstellung und öffentlichen Besprechung. Das Leben des ächten evangelischen Seelsorgers ist ja ein Stillleben, das in der Kraft des Glaubens und der Liebe mit aller Demuth geführt wird, Gott allein bekannt. Die Sorge um Anderer Seligkeit, der Unterricht der Jugend, die Ermahnung der Schwachen, die Pflege der Armen, Kranken, Verlassenen, das sind Dinge, von denen die Welt oft kaum einen Begriff hat. Tausende fassen sie nicht und kennen sie darum nicht. Zell’s Tüchtigkeit, Treue und Thätigkeit geht in dieser Beziehung hervor aus der ungetheilten Liebe, welche seine Pfarrgenossen ihm während dreyssig Jahren bewiesen. Sein Haus war eine rechte Herberge der Verlassenen, Flüchtlinge, Elenden aller Art, besonders derjenigen, die um ihres evangelischen Glaubens willen an andern Orten verjagt, nach Strassburg geflüchtet waren, sowohl Deutsche als Franzosen. Nicht selten hatte Zell bei dreißig Personen über Tisch und manche derselben drei bis vier Wochen hindurch und länger. Seine wackere Gattin stand ihm in der Pflege der Armen, dieser innern Mission, treulichst bei, Zell hatte persönliches Vermögen, theils ererbt, theils erworben, wie der unten mitzutheilende Brief kund thut, den Zell im Jahr 1527 an den Magistrat der Stadt Strassburg richtete. Er besaß unter Anderem Häuser und Garten in Freiburg im Breisgau, aber von der österreichischen Regierung wurden sie ihm genommen52). Auch besass Zell ferner einen Garten bei Strassburg vor dem Fischerthor rechts im Hinausgehn, an einem Orte „der Schweighof“ genannt, der jetzt unter den Festungswerken der Stadt begraben liegt53). Allein obwohl es Zell nicht an Mitteln fehlte, so mochte er doch grossen Aufwand im Unnöthigen keineswegs leiden; man solle, meinte er, den Ueberfluss den Armen geben. Ein Zeitgenosse berichtet: „Es halte Zell ein friedsam Gemüth und war gar kein Hoffarth in ihm und liesse ihm fürnehmlich die Armen befohlen seyn. Auf eine Zeit hat sichs begeben, dass er von einem andern Prediger zu dem Nachtmahl geladen ward, und dieser silbern und verguldte Geschirr auf das Billet gestellet, hat sich Matthis ob diesem Pracht und Reichthum bei einem Prediger verwundert, ihn als sein Bruder ernstlich bescholten, und ist ungessen auf diesmal von ihm gangen. Nach diesem hat er den Bruder insonderheit ermahnt und dahin gebracht, dass er ein Theil seines Silbergeschirrs verkauft, und darnach freigebiger gegen die Armen gewesen“54).

Für den Unterricht der Jugend war ferner Zell ausnehmend thätig. Bisher war nur höchst wenig für das aufwachsende Geschlecht gethan worden. Wolfgang Capito in Strassburg, Andreas Keller in Wasselnheim, Johann Bader in Landau waren ihm allerdings hierin vorangegangen durch Veröffentlichung katechetischer Handbücher für die Jugend. Auch das katechetische Monument der Reformation, Luther’s kleiner und grosser Katechismus, waren hier frühe bekannt. Allein Zell fühlte sich gedrungen, der ihm vertrauten Jugend ein von ihm selbst verfasstes Lehrbuch der Religion in die Hand zu geben. Er ließ im Jahr 1534 zu Strassburg bei Jakob Frölich erscheinen einen Katechismus: Frag und Antwort auf die Artikel des christlichen Glaubens … für die Kinder …, welche Schrift in kürzerer Form im Jahr 1537 abermals erschien.

Auch gab Zell: „Eine Auslegung des Vater Unsers, auf Gebettweis gestellt“ bei denselben Jakob Frölich heraus, zum Gebrauch der lieben Jugend55).

Bei aller unermüdeten Treue im Amt war Zell keineswegs ein Freund ängstlicher Uebertriebenheit. Er versagte sich nicht die Erholung, wo sie ihm Noth that, oder wo er glaubte, damit einen höhern Zweck verbinden zu können. So treffen wir ihn im Jahr 1533 auf einer Reise nach Bern; desgleichen im Juni 1534 zu Constanz, wo er dreimal an einem Tage mit grossem Beifall predigte56).

Ja, seitdem im Jahr 1536 die Wittenberger Concordie abgeschlossen und die Vereinigungsbande zwischen den Strassburgern und Sachsen fester zusammengezogen werden sollten, da wurden allerlei Mittel, auch äusserliche, gebraucht, um die Vereinigung zu befestigen. Luther’s Schriften wurden absichtlich in Strassburg wiederholt abgedruckt, gegenseitige Geschenke und Freundschaftsbezeugungen wurden gewechselt57). Mehrere Geistliche aus Strassburg reisten nach Wittenberg, um die neue Verbindung zu befestigen und zu bethätigen. Auch Zell, obgleich schon wohlbetagt, machte sich mit seiner Gattin auf zur Wallfahrt nach Wittenberg 1538. Letztere erzählt selbst: „Ich bin eine schwache Frau, habe viel Arbeit, Krankheit und Schmerzen in meiner Ehe erlitten, hab dannoch meinen Mann so lieb gehabt, dass ich ihn nit allein hab lassen wandeln, da er unsern lieben Doctor Luther, und die Seestädt bis an das Meer, ihre Kirchen und Predigen, hat wollen sehen und hören; hab ich meinen allen fünf und achtzigjährigen Vater, Freunde und alles hinter mir gelassen, und bin mit ihm wohl drei hundert Meilen aus und ein, auf derselbigen Reis gezogen. So bin ich mit so das Schweizerland, Schwaben, Nürnberg, Pfalz und andere Ort gereiset, diese Gelehrte auch wollen sehn und hören, auch ihm zu dienen, und Sorg auf ihn zu tragen, wie er es denn wohl bedurft hat, dass ich mehr dann sechs hundert Meilen, mit ihm in seinem Alter gereiset, mit grosser Müh und Arbeit meines Leibs und grossen Kosten unserer blossen Nahrung, des mich aber nit gedauert und noch nit reuet, sonder Gott darum danke, dass er mich solches alles sehen und hören hat lassen“58). –

Gegen die Mitte des 16ten Jahrhunderts wurden indeß die Zeiten immer trüber. Nach Luther’s Tod brach der schmalkaldische Krieg aus zwischen dem Kaiser und den evangelischen Reichsständen; auch Strassburg war dabei ernstlich betheiligt. Die Evangelischen wurden 1547 geschlagen und es ging das Gerücht, als ob der Kaiser durch ein Reichsgesetz (Interim) mit Gewalt dem Religions – Zwiespalt ein Ende machen wolle. Das Evangelium stand in grösserer Gefahr als je. Aber der alte Zell sollte den Jammer nicht mehr erleben. Am 6ten Januar 1548, einem Sonntag, predigte Zell, wie gewöhnlich und redete unter Anderem von seinem nahen Tode; er nahm gleichsam von seinen Zuhörern Abschied. Am Abend desselben Tages brachte er zwei Stunden bei seinem altbewährten Freunde, dem Rechtsgelehrten Nicolaus Gerbel, zu und dieser erzählte ihm von einem andern beiderseitigen Freunde Caspar Glaser, Superintendenten zu Zweibrücken, der wenige Tage vorher plötzlich gestorben war59). Zell, der bisher wohl die Gebrechen des Alters gefühlt hatte, aber doch nie eigentlich krank gewesen war, rief nach dieser Erzählung mit lauter Stimme: Gott möge ihn mit einem ähnlichen Ausgang begnadigen. Am Dienstag darauf, Nachts um 11 Uhr, erhob sich Zell von seinem Lehnstuhl und, sein nahes Ende fühlend, sprach er knieend für sich und seine theure Gemeinde folgendes erhebende Gebet, welches die treulich seiner pflegende Gattin uns aufbewahrt bat: „Oh Herr, lass dir dein Volk befohlen seyn! Sie haben mich lieb gehabt, hab du sie auch lieb, und gib ihnen keine Treiber; dass der Bau, so ich auf dich gesetzet, nit wieder verwüstet werd. Bleib du selbst der Erzhirt über sie“60)!

Am 9ten Januar, Morgens um 2 Uhr, entschlief Zell sanft. Er war 30 Jahre lang Pfarrer am Münster gewesen und halte seit 26 Jahren das Evangelium gepredigt. Am Schwörtag der Stadt, wo die versammelte Bürgerschaft der neuerwählten Obrigkeit und der hergebrachten Stadtverfassung zu huldigen pflegte, war Zell’s Leichenbegängniss, dem mehrere Tausend Menschen folgten61). Man hatte in Strassburg nie ein ähnliches gesehen. Butzer hielt die Leichenrede. Zell’s Leiche wurde auf dem Gottesacker St. Urban (Kurbau) beerdigt, „in der hintersten Reihe, in der Ecke“, sagen die Berichte. Kein Grabzeichen gibt mehr die Ruhestätte dieses ehrwürdigen Mannes zu erkennen.

Zell hatte das Alter von 70 Jahren, 3 Monaten, 18 Tagen erreicht62). Er hinterließ seiner Witwe einen kränklichen Sohn, noch als Knaben. Mehrere Trauergedichte auf Zell’s Abscheiden bezeugen die Theilnahme, die er auch bei den Gelehrten gefunden. Außer einigen dieser Gedichte von Gerbel, Sapidus, Toxites u. A. ist besonders dasjenige63) der Erwähnung werth, welches Abraham Löscher64), ein Jurist aus Sachsen, verfasste, der höchst wahrscheinlich als Jüngling von dem freigebigen Zell war unterstützt worden; später wurde Löscher kaiserlicher Rath bei dem Reichskammergericht in Speier. Löscher führt in seinem Trauergedichte manche sonst wenig bekannte Umstände aus Zell’s Leben an; er führt unter Anderem ans Butzer’s Leichenrede einen tröstenden Zuruf an die Hugenotten an, die bisher bei Zell Schutz gefunden hatten und Obdach. Löscher’s Epicedion ist von grosser literarischer Seltenheit (ein Exemplar befindet sich auf der Strassb. Stadtbibliothek); Paul Fagius in einem ungedruckten Briefe an Johann Ulslelter, Schullehrer zu Reichenweyer im Oberelsass, vom 28sten März 1548 gibt folgende Erklärung hierüber: Kurz nach dem Erscheinen dieses Trauergedichts und nachdem erst nur wenige Exemplare waren ausgegeben worden, erhielt der Buchdrucker Befehl, die noch übrigen Exemplare auf die Stadtkanzlei abzuliefern, wo sie vernichtet wurden 65). Es waren nämlich in Löscher’s Gedicht mehre ziemlich heftige Ausfälle gegen den damals zwischen Katholiken und Protestanten entbrannten schmalkaldischen Krieg. „Gott wolle das Volk ernstlich damit strafen“, hiess es darin, darum nehme er solche Männer weg, wie Zell.„

Auch Ludwig Rabus, der ehemalige Pflegling und Hausgenosse Zell’s, nachher Doctor der Theologie, Nachfolger Zell’s an der Münstergemeinde, zuletzt Superintendent zu Ulm, wollte, gewiss aus Pietät, seinem ehemaligen Pflegvater Zell eine Ehrenstelle in der von ihm herausgegebenen (evangelischen) Martyrerhistorie einräumen. Zell hätte diese anerkennende Auszeichnung verdient, gewiss so gut als manche Andere, die in dieser Sammlung aufgeführt werden. Rabus wandte sich daher an Zell’s Witwe, mit der Bitte, ihm aufzuschreiben, was sich von Anfang an mit dem Evangelium und Zell zugetragen habe. Da aber Rabus diese würdige Frau, seine einstige Pflegemutter, in seinem rücksichtslosen Hochmuth und Glaubenseifer gar schnöde behandelt, ja gröblich beleidigt hatte und weil Zell’s Witwe, vielleicht mit Unrecht, in diesem Unternehmen eine bloße Geldspeculation sah, – „eine Krämerei und Täuscherei“, so weigerte sie sich durchaus, etwas der Art ihm milzutheilen66) und Rabus musste sich begnügen, nur Zell’s Verantwortung vom Jahr 1523 in seiner Märtyrergeschichte abdrucken zu lassen.

Wenn übrigens von Späteren67) erzählt und von Anderen nacherzählt und ausgemalt worden ist, dass Zell’s Witwe am Grabe ihres Gatten, ja auf der Bahre stehend, eine Rede an die Umstehenden gehalten habe, keine Thränen vergossen, kein Leid getragen habe, so mag wohl diese Behauptung, die wir nicht anstehen eine Anklage zu nennen, auf Irrthum beruhen. Wenigstens sagen die Zeitgenossen nichts von einem so auffallenden unnatürlichen Benehmen68). Dass aber eine so glaubensstarke Frau, wie die Witwe Zell’s war, die ihren Mann auch nach seinem Tode noch so herzlich ehrte und liebte, die sich nicht scheute, die beredte Feder zu ergreifen, um ihre und ihres seligen Mannes Ehre gegen Verunglimpfungen zu retten, dass eine solche Frau auch mit dem Munde nicht werde geschwiegen haben zur rechten Zeit, das liegt am Tage.

Meister Matthis Zell, wie der Bürger ihn nannte, war ein von Herzensgrunde frommer, christlicher Mann, ein Bote des Friedens und ein wackerer Kämpfer für evangelische Wahrheit, wo es galt; eine Leuchte in der Gemeinde, die mit ihrem sanften Schein Viele beglückte, und was noch mehr ist, ein Vorbild der Heerde. Melchior Adam, der bekannte Biograph, entwirft uns von Zell folgendes treffende Bild: Fuit homo non doctrina tantum sed etiam christianis virtutibus, ac praesertim modestia, temperantia et caritate insignis; temperati ingenii, vitae innocentis, doctrinae purae, vir ab omni faslu alienus. Non theoreticus tantum, sed et practicus theologus, ea quae docebat ipse primus fecit, et in primis pauperum rationem habuit. Wir verehren in Zell einen der Hauptgründer der evangelischen Kirchengemeinschaft in Strassburg und im Elsass und über seinem wenn auch unbekannten Grabe beten wir im Geiste, ihm zum Ehrengedächtniss, das Wort der Offenbarung, zu dem der Herr sein Amen geben wird: „Selig sind die Todten, die in dem Herrn sterben, von nun an. Sie ruhen von ihrer Arbeit und ihre Werke folgen ihnen nach!“

Anmerkungen

1) Joh. 5, 39.

2) Die beiden Apostelnamen Matthäus und Matthias werden häufig verwechselt. Das Volk spricht beide Matthis aus. Zell hiess Matthäus; so unterschrieb er sich selber; so nannten ihn seine Frau und seine Collegen. Das Volk hiess ihn Meister Matthis. Irrig nennen ihn Reussner, Beza, Icones, Adam u. A. Matthias.

3) Zell’s Geburtstag findet sich zwar nirgends gemeldet, allein wenn die Angabe bei Ludw. Rabus, Historien der Martyrer. (Strassburg 1571. Fol. bei Josias Rihel) II. p. 317, ihre Richtigkeit hat, woran keine Ursache ist zu zweifeln, da Rabus in Zell’s Hause lebte – so starb Zell im Alter von 70 Jahren, 3 Monaten und 18 Tagen am 9ten Januar 1548; folglich wäre er nach dieser Rechnung geboren am 21sten August 1477.

4) Zell’s Verantwortung 1523. 9 iii. Zell erzählt hier, wie er damals „auch einmal vernarret“ in kindischer Einfalt, Verse, dreihundert an der Zahl, auf die Heiligen verfertigt habe, „da er zu Mainz auf der Schule war.“

5) „Cresce puer, tu quoque magnus eris“, soll Geiler zu dem jungen Zell gesagt haben, s. Loescher, Epicedion et narratio funebris in mortem venerabilis viri D. Matth. Zeliii 1518.

6) Zell, Verantwortung a. a.. O.

7) Capito’s Entschuldigung an Bischof zu Strassburg. 4. 1523. Blatt B. iiij b.

8) Pantaleon teutscher Nation Heldenbuch 1578. Basel. Fol. III. p. 154. „Mittlerweile ist er auch etwan in des Kaisers Feldzügen gewesen und ein gute Weil zu Waldshut wider die Schweizer im Zusatz (Reserve?) gelegen.“

9) s. Albrecht, De singularibus Academiae Albertinae in alias quam plures meritis, p. 19. Wir ziehen diese bestimmte Angabe der unbestimmten vor, nach welcher Zell schon zu Erfurt Magister philosophiae soll geworden seyn. Urban Regius in einem ungedruckten Brief an Capito vom J. 1524 nennt unsern Zell von Freiburg her seinen ehemaligen heidnischen Lehrer über den Aristoteles.

10) Heinrich Schreiber’s Melchior Fattlin. 1832. 4. Freiburg. S. 12.

11) Riegger, Amoenitates friburgenses I. p. 7, wo in der Recensio rectorum Academiae albertinae es heißt: 1517 in Vigilia omnium sanctorum Matthaeus Zell, Kaisersbergius, artium magister et sacrae theologiae baccalaureus (Rector factus).

12) Die Angaben lauten verschieden: 1515, 1518, 1520. Aber das Jahr 1518 ist gewiss das richtige, denn außer der erwähnten Ernennung Zell’s als Rector zu Freiburg im Jahr 1517 bezeugen Zell’s Ehefrau und Abraham Löscher, der im Jahr 1548 ein Trauergedicht auf Zell’s Tod verfasste, Zell habe während dreißig Jahren das Pfarramt in Münster verwaltet. Wenn Zell selber erzählt im „Buche schriftlicher Erklärung für Kinder“ u. s. w. 1534. 12.: „Im Jahr 1521 habe ich in dem Münster angefangen das reine Evangelium Jesu Christi zu predigen“, so beweist dieses bloß, er habe 1521 angefangen als Reformator zu wirken, aber keineswegs, dass er nicht schon früher im Amte gestanden.

13) Noch am Ende des Jahres 1521 die Sancti Thomae Apostoli schreibt Nicolaus Gerbel von Strassburg an Joh. Schweblin in Centuria Epistolarum ad Schvebel. p. 25: Mihi mors est Argentina, urbs omnium superstitiosissima, paucis admodum qui Christum colunt exceptis, frigent Concionatores nostri, praeter unum (Zell) qui Evangelium docet.

14) „Du hast mich von Luther nit viel hören sagen uff der Kanzel. Ich hab mein Lehr nie mit des Luthers Geschrifft bezeugt, aber sein Geschrifft treulich und fleisslich gelesen, als auch noch für und für, und wo sie gefunden wahrhaftig, hab ich sie gepredigt, nit darum dass es Luthers Lehr ist, sondern dass es wahr ist und Gottes Lehre. – Ich bin durch Luthers Schreiben in die Geschrift geführt worden und ein Verstand der Geschrift überkommen, dafür ich nicht wollt aller Welt Güter nehmen, und ob er schon hunderttausendmal ein Ketzer wäre. Darum kurzum zeiget mir und Anderen, dass Lutheri Lehr Gottes Lehr zuwider sey, oder wir werdens uns, ob Gott will, nit lassen verbieten, und sollten sich die Feind Gottes zu Tod darob wüthen“. Zell’s Verantwortung. 1523. – Diese Schrift Zell’s, die als Hauptquelle hier öfters erwähnt wird, ist leider unpaginiert, wie die meisten Schriften der ersten Reformationsjahre, daher können die Citate nur im Allgemeinen angegeben werden.

15) Jung, Beiträge II. S. 30 ff. – Grandidier, Essais sur la Cathedrale de Strassbourg. p. 83.

16) Saepe quidem tacitae per amica silentia noctis
Insidiatorum vecit acerbia manus.

17) Doctor Peter Wickgram, Neffe und Nachfolger Dr. Geilers, als Prediger am Domstift zu Strassburg, der anfänglich, ehe es zum völligen Bruch kam, viel von Reformation redete, als Echo seines Oheims, aber sich als unreinen Charakter erwies, und von Eitelkeit und Eigennutz geplagt, in zweideutiger Lebensweise verschollen ist. Außer den von Riegger Amoenitates friburgenses I. mitgetheilten, urkundlichen Nachrichten über Peter Wickgram mögen hier zu seiner Charakterzeichnung einige andere Angaben aus Sebastian Brandt’s handschriftlicher Chronik beigebracht werden:
1511. 3. post nativ. Mariae. Item meister Peter (Wickgram) prädicant in münster bitt ihn zu ehren uff sin doctorat zu Freiburg uff dionysii – Erkannt von Räth und XXI: soll man ihm ein bottschaft zugeben Herr Trach und Martin Sturm, porro 20 Gulden geschenket.„
„1512. Item als der Doctor (Peter Wickgram) im münster geprediget, dass ob 33 in drei wochen erfroren und hungers gestorben, sollen zwar erfroren: ob dies wahr oder erlogen sey? – Sagen die Todtengräber, nie keinen begraben sither. Weihnachten auch kein Mensch darvon zu sagen. – Hat Dr gelogen uff der Canzlen, ist ihm hernach gesagt, solches zu widerreden, oder man wird ihn verklagen.“
1516. „Item. Vor Räth u. XXI anzeigt, dass die Ditrichin Dr Petern (Wickgram) so hart anhang und so ungeschickt nache, dass er untauglich werde zu predigen. Bitt sinen bruder, den wyhbischoff (Conrad Wickgram) ein gedenken zu haben, wie sie von ihm zu bringen wäre. Da ist erkannt: dass man vor Rete u. XXI sagen soll, dass meiner herren Gutbedünken wäre, dass man sie (die Ditrichin) über Rhein vier oder fünf Meilen Wegs weit schwören liesse.“

18) Die Axt, ein Wirthshaus zu Strassburg, wo die Fuhrleute einzukehren pflegten

19) Zur Erläuterung der hier erwähnten Magdgeschichten und zugleich des damaligen Sittenzustandes unter den Geistlichen in Strassburg mögen folgende Angaben dienen, welche der handschriftlichen Chronik Sebastian Brandt’s, des Stadtschreibers, entnommen sind und die das bereits Bekannte in den Einzelheiten nachweisen. Brandt’s Nachrichten sind grossentheils Auszüge aus den alten Rathsprotokollen.
1503. Herzog Johann von Waldeck, Canonicus (in dem Münster) enthalt eines ehrbaren Burgers sin wib in sinem hoff. – Erkannt: M. Hn. sollen herzog hansen das Geleit abkünden und solches einem versammelten Capitel der Stift anbringen und fürhalten, wie M. Hn. den Räthen u. XXI anlangt mancherlei, das sie bedunken will ganz unförmig, nämlich der Freiheit halb ihrer Höff (die fürstlichen Domherrn des Hochstifts in Strassburg hatten gewöhnlich ihre besondern Wohnungen und Höfe, die unter der Stadt Schirm standen) als deren sie sich einer vermeinten Freiheit zu gebrauchen unterstunden, welcher Freiheit doch einem Rath kein Wissen war und besonders dass sie in ihr Höff uffnehmen und enthalten in freyheitswyse, der Burger döchter und frauen, und also ursach geben einem biderman sin lib und Gut zu entfüren u. s. w.
1505. Donderstag nach Invocavit: ein gute Metz by einem Pfaffen ussgehoben.
1505. Dinstag nach Medardi: ein Pfaff ein Döchterlein verhält.
1508. Margreth Schweizerin, der guten Barbel Mutter hat geschworen, der Pfaffen müssig zu gehn und nit also bey der Tochter den Mulzer zu fassen.
1509. Sabbatho post Andream. Bischof Albrechts Bastard der den Murnern ihr Schwester entführt, erbeut sich Rechts für M. Hn.
1510. 4to ante purificationis. XXI. Item Herr Peter Völtsch predigt von der Fassnachthennen … soll man ihm sagen, dass er kein Neuerung mach, und es lass by altem gebrauch bliben.
1510. 2 nach Viti. Eins priesters son, Conrad Hess, liegt im Thurn unfugs halber und hat vor Meister und Rath geschworen Recht zu stehn.
1510. Mitwoch nach Valentini, klagt Georg Zachen, dass ihm Pfaff Musauer sin wyb geschändt.
1510. Freitag post Francisci. Pfaffen über einander zucket und geblutrunset.
Id. 2 post Osvaldi Ein Hur by sant Veldins münch uffgehoben.
1513. Item Hn. Ludwig Böcklin und Caspar Hoffmeister bringen vor Räth u. XXI ein alte Ordnung, so der Huren halb, und mit dem Geschwätz im Münster, auch ihrer Kleidung halben .ii. So die verlesen so ist hie, so viel Huren.
„Dass der alt frumm Ordnung nit mag genesen
Das befehl ich Gottes Besen
Doch ist der Geistlichen Keuschheit so ungehür
Dass schier alle Ehrbarkeit ist worden thür
Die schicken uns vor ein solich Exempel
Dass das Münster schier ward ein Hurentempel.“
Sebastian Brandt.
1514. 5 post Laetare. Alls wider für M. Herrn gewisen werden der Pfaffen Huren halben, die sich mit der neuen Ordnung halten wollen. do ist erkannt, denselben gütlich sagen, dass sie also gehen sollen (wie verordnet) gekleidet und spatzieren.
Und auf abermaligen Widerstand: soll man den hohen Erzhuren sagen, M.HHln Meinung sey, sich der Ordnung zu halten, dann wo sie darwider handeln, wird man sich gegen ihnen halten, dass sie sehen MHHkN kein Gefallen daran haben.
1521. Vigilia Thomae Apostoli. Ward eine von Hassele im Kinzigthale befragt, wie sie zu Meister Peter von Gemünd, Lütpriester zu St. Martin kommen, und by ihm gewohnet; die hält by ihm gelegen, dann der Priester hat Ein Bett, hab mit ihm buhlschaft getrieben, endlich von den Scharwächtern uffgehebt worden. – Erkannt: diewyl sy die warhait gesagt, 30 Schilling von ihr nehmen und ein Urphed schwören lassen.

20) Jung, Beiträge. – Röhrig, Gesch. der Reform. in Strassburg und Elsass.

21) s. Grandidier, Essais sur la Cathédrale de Strassburg p. 273.

22) Specklin, Collect. Mscr. Vergl. Jung, Beiträge II. S. 32. – Von dem hier und später Vorkommenden finden sich viele gute, aus dem Stadtgerichte geschöpfte Nachrichten in der bloß handschriftlich vorhandenen „Beschreibung dessen, was sich bei der Reformation seit dem Jahr 1517 zu Strassburg zugetragen, durch Johann Friedrich Schmidt, Doct. Juris 1630.“ – J. Fr. Schmidt war strassb. Stadtrath und Advocat. Er wurde General-Advocat der Stadt am 18ten December 1613 und leistete ihr grosse Dienste bei mehreren wichtigen Sendungen. Er verfasste obige Geschichte vornehmlich zum Behuf seiner amtlichen Arbeiten, nämlich der Vertheidigungs- und Exceptionsschriften gegen das kaiserliche Restitutionsedict, welche zu Strassburg 1633 in 4° in Druck erschienen unter dem Titel: Acta und Handlungen in Sachen der Herrn Thumb Dechan und Capitularen dess Stiffts Strassburg contra Meister und Rhat betreffend die anmasslich gesuchte restitution des Münsters und anderer Pfarrkirchen in Strassburg. – Daher hat J. F. Schmidt in seiner strassb. Reformationsgeschichte besonders die Verhandlungen wegen des Interim und der katholischen Religionsübung hervorgehoben, gibt aber auch über die frühern Zeiten viele beachtenswerthe Nachrichten. Ueber Schmidt’s „Merita und Qualitäten“ finden sich Nachweisungen in dem Strassb. XIII. Protokoll zum Jahr 1633. Fol. 59. Er starb am 8ten Juli 1637.

23) Das Ausführlichere über diese Verhandlung des Domcapitels mit Zell s. bei Jung, Beiträge II. S. 34 ff.

24) „Dann die Sach nit besonder Personen antrifft, sonder all Christen miteinander. Was nun alle antrifft, soll billig allen eröffnet werden“. Zell, Verantwortung, Vorrede.

25) Die Blätter sind 196 an der Zahl, unpaginirt; angehängt sind des Fiskals 24 Klagartikel wider Zell. – Zell’s Verantwortung findet sich abgedruckt in Dr. Ludwig Rabus Märtyrerbuch. (Strassb. Fol. 1571.) II. S. 227 bis 317.

26) Karsthans ist ein mysteriöses Wesen in der ersten Reformationsepoche. Viele Schriftsteller haben Karsthans als Collectivnamen genommen für alle Pfaffenfeinde und Reformationsfreunde aus dem Bauernstande, ähnlich den Namen Kegelhans, Flegel Cunz u. s. w., auf Gleiches hindeutend in den bekannten Flugschriften: Karsthans und Neukarsthans V. A. öfters. – Allein die Klage des Fiskals deutet hier auf eine bestimmte Person. Vielleicht ist dies derselbe Karsthans, der in Bahlingen, in Schwaben, und zu Freiburg Luther’s Lehre verkündigte. Vgl. Sattler, Gesch. Würtembergs unt. den Herz. II, 105.

27) Ueber Enderlin s. K. F. Vierordt, Gesch. der Reform. im Grossherzogthum Baden S. 161.

28) Diese Predigt erschien im Druck, unter dem Titel: Ein collation auf die einführung M. Anthonii, Pfarrherrn zu Sanct Thomans zu Strassburg und Katharinen seines ehelichen Gemahels, von Matthew Zell von Kaysersbergk, Pfarrherrn im Hochstift da selbst. Gedruckt bei Wolfg. Köpfel. 4to. VI Kal. Decembris (26 Nov.) 1523.

29) Centuria Scherbeliana. p. 37. Vergl. Jung, Beiträge II. S. 142.

30) Abgedruckt bei Röhrich, Gesch. der Reformation im Elsass. I. S. 455.

31) Schadaei Summum templum. Arg. 1617. 4to. p. 88.

32) Centuria Schoebeliana. Ep. Gerbelii. p. 59.

33) Hackfurt wurde bald darauf Verwalter des strassb. Stadtalmosens und befasste sich mit Jugendunterricht. Später neigte er sich zu den Wiedertäufern; da aber deren Lehre von der Obrigkeit den guten Mann unruhig machte, so bat er die Prediger um Wiederaufnahme. Am 20sten Juli 1531 wurde er in Zell’s Haus, im Beiseyn Capito’s, Hedio’s, Butzer’s, Pollio’s und Latomus, wieder in die evangelische Gemeinde aufgenommen. – Bathodius hatte ausgebreitete Kenntnisse, er war auch in der Botanik erfahren. Si ostentare doctrinam vellet, jam dudum in majori loco esset, sagt von ihm der strassburgische Arzt Michael Toxites in Onomast. II. Theophrast. p. 438 und rühmt, wie derselbe ihm in der Gegend von Strassburg den Standort der Gratiola, des Scordium und Thalictrum gezeigt habe.

34) Der Evocationsbrief an Wolfg Schultheiss, dem die an die übrigen verheiratheten Priester gleichlauteten, findet sich aus Abrah. Scultets Papieren bei Gerdesii hist. Evang. renovat. II. p. 70; doch mag in der Zeitangabe ein Druckfehler obwalten. Nach diesem Document sollte Jeder erscheinen: „Visurus et auditurus, ipsum propter pretactum, pretensum et de facto contractum matrimonium, quod quidem ita publicum est, ut ob sui notorietatem nulla tergiversatione celari possit, per nostram sententiam et juris declarationem omni privilegio clericali exuendum et privandum esse, exuique et privari atque de facto exutum et privatum esse decerni et declarari dicti citati absentia sine contumacia in aliquo non obstante.“

35) Jung, Beiträge II. S. 168 ff. – Auch Zell’s Frau sandte an den Bischof ein Schreiben „eines heissen Inhalts“, worin gedrohet war, dasselbe durch den Druck bekannt zu machen; doch die Veröffentlichung unterblieb,

36) Nam ubi Episcopus excommunicationem publicasset, nos intra eundem noctem Appellationem fratrum nomine essinximus. Hestera die appellatum est praesente Notario; mox excusa omnia prodierunt. Quo remedio, populus ne quid super excommunicatione disceptaret, cavimus: exspectarat etiam nostram in se vicissim sententiam Episcopus, quasi cum complicibus damnaremur, quae res ad manifestam desiisset seditionem …. Propter excommunicationem Episcopi nemo sacrificulus, nulla mulier commota est: tam commode cecidit Appellatio. … Brief Capito’s an Ambros. Blaurer dat. Argent. 4. Mai 1524 bei Gerdesius, Hist. eyang. renovati. II. p. 73..

37) Publicis scortis tum abutebamur, partim peculiares mulierculas alebamus domi, partim vero qui in speciem incorruptissimi, perpetua uredine, sacrificium Moloch, ipsi nos fecimus, non sine fidei jactura. Appellatio sacerd. maritor. Arg.

38) Vergl. auch Jung, Beiträge II. S. 176 ff.

39) Johannes Sturm, der Zeitgenosse und nachmalige Rector der Academie zu Strassburg, bezeugt von Zell und von Pollio, dessen Collegen in dem Münster: Populares hi magis oratores erant quam literati, sed insignis in Matthia (Matthaeo) probitas. Joh. Sturm, Antipappus. IV p. 7. Pollio hatte keine fleckenlose Vergangenheit; Zell’s Namen dagegen war unbescholten. a. a. 0.

40) Wie volksthümlich Zell war, erhellt zuverlässig daraus, dass während des Bauernkriegs 1525 die Bauern wiederholt „Meister Matthis und seine Gesellen zu Strassburg“ als Schiedsrichter begehrten. Auch ließ es sich Zell nicht verdriessen, trotz der Gefahr, sich nach Altorf in das Bauernlager zu begeben, um Frieden zu stiften; aber ohne Erfolg. Röhrich, Gesch. der Reform. im Elsass I. S. 290.

41) , 42) Zell, Verantwortung 1523.

43) (Mieg) Monumenta pietatis et literaria virorum illustrium. Francof. 1701. 4to. p. 177.

44) Schon am 16ten April 1526 schrieb Capito an Zwingli: Matth. Zellius nobiscum facit, sed magna tandem difficultate co perductus est. Opp. Zvinglii. Ed. Schuler et Schulthess. VII. p. 493.

45) hier steht ein griechischer Begriff, den ich nicht abschreiben kann

46) Ungedruckte Briefe Butzer’s und Ambr. Blaurer’s in dem Kirchenarchiv zu Strassburg. Diese merkwürdigen Documente sind nicht leicht zu entziffern. Blaurer’s zierliche Schrift ist oft sehr klein; Butzer’s eilfertig hingeworfene, verschlungene Schriftzüge müssen oft errathen werden.

47) S. Joh. Sturm, Antipappus IV. 3. p. 166. Auch Caspar Hedio hielt sich aus demselben Grunde von den Butzerschen Vergleichshandlungen zurück. Er meinte, es sey überhaupt gefährlich, über göttliche Dinge zu streiten; man solle die Einsetzungsworte, wie sie in der heil. Schrift stehen, gläubig annehmen und nicht gelehrte Erklärungen über eine Sache geben wollen, von der die Apostel selber nur mit der grössten Vorsicht sprechen. In Beziehung auf Butzer sagt Hedio: nemo omnibus horis sapil. S. Hedio’s umgedruckten Brief vom Jahre 1536 (ohne Angabe des Tags) an den gemmingischen Prediger Franciscus Irenicus, in der Schadäischen Briefsammlung (Strassb. Stadtbibliothek).

48) Der gelehrte evangelische Prediger Georg Witzel war einer der ersten Rückgänger vom Lutherthum zum Katholicismus. Ueber obige Schrift S. Strobel’s Beitr. II. St. 1. S. 229.

49) In dem zu Cadau abgeschlossenen Vertrag, durch welchen Herzog Ulrich wieder in den Besitz Würtembergs gelangte, war ausdrücklich gesagt, dass kein Sakramentierer im Land solle geduldet werden. Ambrosius Blaurer wurde hierauf, nebst dem streng lutherischen Erhard Schnepf, zur Organisation der evangelischen Kirche in Würtemberg durch den Herzog berufen. Allein bald entspannen sich zwischen beiden Theologen Misshelligkeiten wegen der Nachtmahlsfrage. Um die Eintracht herzustellen, pflichtete Blaurer, wie einst auch sein Freund Butzer gethan hatte, der im Marburger Gespräch 1529 aufgesetzten Vereinigungsformel bei; Schnepf erklärte sich dadurch befriedigt. Allein er und die andern Gegner Blaurer’s erhoben nun ein Triumphgeschrei, Blaurer sey von seiner frühern Meinung abgefallen und habe widerrufen. Ein Katholik gab selbst eine Flugschrift heraus: Ein Widerruff Ambrosi Blaurers, den Artikel vom hochwürdigen Sacrament belangend – von welcher D. Eck mehrere Exemplare an Zell mit dem obigen Schreiben sandte.

50) S. Schwenkfeld’s Epistolar. I. p. 163 dat. 8. Juni 1535.

51) Frau Zellin Brief 1557 in Füsslin, Beiträge V. S. 270.

52) Supplication Zell’s an den Rath der Stadt Strassburg 1527 sammt Aussag des Boten.
Zell’s Supplication an den Rath der Stadt Strassburg 1527 (aus dem Original im Strassburg. Kirchenarchiv). Ehrwürd, gnäd. liebe Herrn euch sy min underthenig gehorsam dienst bevor. Ew. gnaden ist freilich noch wohl zu wissen, wie in verruckten tagen, beiläufig uff ein halb Jar, Ich an. Ew. Gn. supplicirt hab. von wegen meiner Hab nämlich Häuser und Garten, so ich zu Freiburg im Pryssgowe haben sollt, wie mir solche mein Hab genommen, und eim andern Stoffel Bossenstein ingeben, item uff welches suppliciren nachdem Ew. Gn. Ehrw. Einem Ersamen Rath, zu Freiburg für mich geschrieben und wiederumb Antwurt empfangen, dass sie, ein Ersamer Rath zu Freiburg, sollichs nit uss ihnen selbs sondern uss befelch fürstl. Durchl. Ferdinandi Ihres gnäd. Herrn, dem sie in solchem haben müssen gehorsamen, gethon und solchen bevelch nit wüssten zu ändern. Daruff ich dann wyter suppliciret und anzeigt, dass ich nit allein umb Fl. Dl. Ferdinandi, sondern auch um andre Erzherzog von Oesterreich, mich nicht bewusst etwas je verschuldet zu haben, darumb solcher Befelch von ihnen wider mich sollte geben werden, auch wie ich all mein Tag ein Liebhaber des Hauses Oestreich gewesen und in siner fürstl. Gn. Stadt und hohen Schul zu Freiburg ob zwanzig Jar gestudirt, gelesen und geholfen regieren, darzu auch meines vätterlichen Erbs den grössten Theil daselbst verzehrt, auch in solcher Freundlichkeit beid von der Stadt und Universität abgeschieden, dass so ich etwa wiederum hienaus kommen, sie mir auch beide, Zucht und Ehr bewiesen, deshalb ich mich gar keines argen hab können versehen, von allen des Huss Oestreich verwandten. Es ist auch das ihene, das ist mein Predigen und lehren, desshalb, als vielleicht zu erachten solcher Ungunst uff mich gewachselt, wie es denn ketzerisch und uffrührisch von ettlichen geschuldigt möcht werden, Aber Gott lob mit wahrheit nimmer erfunden, in Ew. Gn. Stadt und nit im Fürstenthumb des Huss von Oestreich beschehen, desshalb sich weder fürstl. Durchl. noch die seinen einicherley weg über mich haben zu beklagen. Uff solche Meinung ungeferlich halt die Ander Supplication gelutet, mit beger, wie auch in der Ersten, m. E. gn. Hern, dass sy mir mit gütlichen, früntlichen mitteln beholfen sin wollten gegen fürstl. Durchl., damit mir das min wiederumb zu handen gestellt würde. Uff welches nun nit wyter gehandelt, diewil fürstl. Durchl. nit in der Nähe zu betretten gewesen, Sonder sich in frembden landen als Böhem und Oestrich gethon, desshalb auch gespart ward sollichs mit siner fürstl. Durchl. zu handeln, bis sie sich villicht unsern landen bass näherte, Und so ich nun also geduldig gewesen bin guter Hoffnung mit gelegner Zit mir wiederumb mines jetzigen schadens ergötzung zu bestehen, So begegnet mir ein andres von denen von Freiburg. Nämlich dass sie mir ein schuld IX Glden welche ich dennocht für XIII f1. im zwanzigsten Jar Junker Cunrad von Kranznow selig geliehen, nach viel erlittenen kosten und Bottenlon genommen hab, durch den Stab und Verbott wiederum stellig gemacht, den Botten so von minetwegen das Geld schon empfangen hatte darzubracht, dass ers wiederumb von ihm hat müssen herussgeben und In Iren wechsel zulegen, frylich nit der meinung dass es mir viel gewinnst daselbst sollt tragen, Und als auch solchs verbietten beschehen In namen und ufs bevelch (als sy sagen) Fürstl. Durchl. Ferdinandi, welchen befelch ob Fürstl. Dl. insonderheit über mein geld als eben geben habe, dweil sy doch in fernen landen ist, gib ich E. E. Gn. zu ermessen. Doch dem allem sey wie ihm wöll, Ich bin als zum andern mal auch der übrigen Güter beraubt, die ich nützlicher minen schuldnern usstheilete und ist mir zu besorgen wo solchs soll also fürgon und gelten mir also das min zu nemen und hinterstellig zu machen ohn Verschuldigung und über so viel Rechts, dass ich mich menglichen vor E. Gn. zufür erbiete und oft und offentlich erbotten hab, dass mir auch mit dem überänzigen vierzig gulden lybgedings so ich uff unser Frawen huss zu Freiburg erkauft hab auch also gohn möcht und also gar miner narung beraubt werde. Welche wie wol ich geduldigklich als ein Christ billig lyden solte wo es je nit anders füglich sin möchte, So wurd mir doch nit von Gott abgeschlagen sollichs vor einer christlichen Oberkeit zu beklagen, welche auch für sich selber schuldig ist, ihres Amts halber, dem so unschuldig gedruckt und geschädigt wird zu helfen; deshalb Ew. E. Gn. diewil nun ir min christliche Oberkeit sind, ich auch bisher E. Gn unterthäniger gehorsamer Burger gewesen, hab ich mit können übergon euch solchs, so mir jetzt anderwärts begegnet, anzuzeigen und zu klagen darzu auch das vorig so mir geschehen (das ist von miner Hüser und Garten) in euerm Gedächtniß zu erfrischen, mit angehängter demüthiger Bitt, mir mit füglichen, früntlichen mitteln beholfen zu sin, es sey je mit fürstl. Durchl. oder mit eim Ersamen Rath zu Freiburg zu handeln, bis dass mir das mein, dass ich unschuldiglich entsetzt bin, wiederumb und frey in min gewalt, solchs nach minem Nutz zu niessen und pruchen, gestellt werde, will ich gegen Ew. Gn. mit aller unterthäniger gehorsamkeit zu beschulden mich allzeit ernstlichen beflyssen.
E. Gn. u. Ehrw.
Underthäniger Burger
Matheus Zell.
Aussage des Boten. Freitags den 15 Martij 1527.
Simon Schridt, der laufersbot, sagt, als er jüngst von Meister Mathis Zellen ihm etlich Geld by des wilenden vesten Cunrad von Kranznowe seligen wil we ze holen, gen Freiburg geschickt worden, hab im dieselbig uff Samstag nach Mathiae IX gulden geben, die er uff dem tisch empfangen und als ers in den seckel wollte sherren, hab ein bött an der Thüren klopfft und ylend in die stub kommen, das gelt verbotten, sagend: „das gelt, das du do empfangen, wirstu hie lassen, denn ich verbiets im namen des Fürsten und miner gnädigen Herren stab.“ Daruf das gelt an die Münz kommen, wie wohl sie vor und ehe den schuldzettel und Quilanz vor ihm empfangen und in der Daschen gehept.

53) Silbermann, Localgeschichte der Stadt Strassburg S. 154.

54) Heinr. Pantaleon, Heldenbuch 1578. Basel. III. S. 151. Aehnliches in Loescheri Epicedion 1548, in Frau Zellin Brief 1557 und Adami Vitae theologorum. Abr. Loescher, Epiced., berichtet in Hinsicht auf Zell’s edle Wohlthätigkeit:
Non cumulabat opes, opibus relevavit egenos,
Et dedit extensa munera larga manu.
Nocle dieque fores inopi miserisque patebant;
Haec erat auxilii consiliique domus. \\

55) Strassb. Stadtbibliothek.

56) Multo plausu vulgi hic (zu Constanz) ter uno die concionatus est, et tua gloriam obscuravit non nihil sua claritate, ut est vulgi crassum judicium Ep. Ambros. Blaurer ad Bucer. 10. Juni 1534. Vergl. Röhrich, Gesch. der Reform. im Elsass II. S. 151

57) S. Röhrich, Gesch. der Reform. im Elsass II. S. 166. Einer Mittheilung des Stadtarchivars von Strassburg, Hrn. Ludwig Schneegans, verdanken wir folgendes Document:
Aus dem XXI Memoriale des Raths der Stadt Strassburg 1539 Samstag den 1sten Martii.
„Der Herr Ammeister zeigt an, das ein ehren man so etwan myn herren gedient, wie myn herrn die XIII und XV wol wüssend, mangel an Elsesser (nämlich Wein) habe, daruff die XIII und XV bedacht, das Ime ein vierling gutts wyns gehn Frankfurt zu schicken, würden die Gesandten Ime den zufertigen Erkandt wie herbracht, Ime den wyn hinab zufertigen. -“.
NB. Am Rande des alten Protokolls steht von derselben Hand bei dem Worte „ehren man“ beigeschrieben „Doctor Luther“.

58) Frau Zellin Brief 1557 bei Füsslin, Beiträge V. S. 312 ff.

59) Gerbel’s ungedruckter Brief an Johann Brenz 16. Januar 1518: Una hora comedit, loquitur, ridet, moritur (nämlich Caspar Glaser).

60) Frau Zellin Brief bei Füsslin V. S. 329.

61) Loescher, Epiced., sagt: fere omnis civilas. Andere geben die Zahl der Begleiter auf 3000, Andere auf 5000 an. Aus einem ungedruckten Brief des Prof. Paul Fagius an Johann Ulstetter dat. Argent. 21. Januar 1548 (Strassb. Stadtbibliothek) entnehmen wir Folgendes: Zell sey begraben worden revera cum magno dolore et luctu universae plebis, quae amorem studiumque summum erga illum manifeste declaravit, quod circiler 3 millia hominum et supra fuisse creduntur qui funus ad locum sepulturae deduxerint. Talem pompam nunquam visam putant Argentinae.

62) S. d. Angabe bei Rabus, Märtyrerbuch II. S. 317. Sie ist unzweifelhaft die richtige, da Rabus lange in Zell’s Hause lebte.

63) Dieses Gedicht führt den Titel: Epicedion et narratio funebris in mortem D. Matthei Zelli in 12. 1548 apud Wolph. Cephaleum.

64) Pantaleon, Heldenbuch III. S. 412. Löscher gab 1550 eine latein. Uebersetzung des Pausanias in Basel heraus; übersetzte die Bücher der Könige und die Klaglieder des Jeremias in lat. Verse und verfasste in ziemlich fliessendem Styl und Versbau verschiedene Gelegenheitsgedichte, von denen mehrere unter Anderen in den Werken des Nicolaus Reusner sich zerstreut finden.

65) Strassb. Kirchenarchiv.

66) Frau Zellin Brief bei Füsslin V. S. 306.

67) Unter des Chronisten Daniel Specklin’s Vorgang.

68) Löscher, der Augenzeuge, der das ganze Leichenbegängniss beschreibt, sagt bloß: Uxor honorati recitat pia facta mariti und zwar, nachdem die Menge sich zurückgezogen.