Caspar Olevian

Während im Norden des deutschen Vaterlandes Luthers gewaltige Persönlichkeit Alles überragte, machte im Süden und Westen der Einfluß Melanchthons sich überwiegend geltend, die Einwirkung der schweizerischen Reformatoren in diesen Landstrichen erklärt sich theils aus der Nachbarschaft der Schweiz, theils aus dem herkömmlichen lebhaften geistigen Verkehre zwischen den gelehrten Theologen der schweizerischen Eidgenossenschaft und des südwestlichen Deutschlands. Doch gelangte auch in Württemberg und Baden der lutherische Lehrbegriff zur Herrschaft; nur die gottesdienstliche Ordnung ward der schweizerischen verwandt. Einen anderen Gang nahm die Entwicklung der kirchlichen Angelegenheiten in der kurfürstlichen Pfalz, insbesondere der Unterpfalz oder der Pfalzgrafschaft am oder bei Rhein, jenem gesegneten Landstriche, der, reich an Getreide und Wein, mit einer geistig beweglichen Bevölkerung, sich längs den Ufern des Rheinstromes gegen Süden und Westen ausstreckt, und in welchem die Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg schon lange vor der Reformation einen Sammelplatz und Mittelpunkt des geistigen Lebens gebildet hatte. Zwar hatte die Universität anfänglich den reformatorischen Bestrebungen sich wenig günstig erwiesen. Luthers Auftreten auf dem Augustiner-Convente zu Heidelberg im April des Jahres 1518 hatte keine nachhaltige Wirkung zurückgelassen. Die reformatorisch gesinnten Lehrer Brenz und Billikan hatten 1522 ihren katholisch gesinnten Collegen weichen müssen, und erst nach dreißig Jahren unter dem trefflichen Kurfürsten Otto Heinrich brach das Licht des Evangeliums im Lande sich Bahn. Dieser hochbegabte fromme Fürst hatte sich allmälig von dem Standpunkte der lutherischen Abendmahlslehre zu der milderen Fassung Melanchthons hinübergewandt und in seiner pfälzischen Kirchenordnung vom Jahre 1556 jede Verletzung reformirter Anschauungen vermieden. Mehrere hervorragende Gelehrte schweizerischen Bekenntnisses hatte er an die Universität Heidelberg berufen; namentlich hatte er einem reformirten Flüchtling aus Frankreich, Peter Boquin von Bourges, einen theologischen Lehrstuhl eingeräumt (1557), und den späteren durchgreifenden Sieg der reformirten Richtung im Kurfürstenthum auf diesem Wege vorbereitet. Als daher der bisherige Herzog und Pfalzgraf zu Simmern, Friedrich III., am 12. Februar 1559 dem Kurfürsten Otto Heinrich in der Regierung des Kurfürstenthums folgte, so kostete es diesen entschieden reformirt gesinnten Fürsten wenig Mühe mehr, seinem Lande den Charakter reformirter Eigenthümlichkeit aufzudrücken, und dasselbe gewissermaßen zu einem Bollwerke reformirten Glaubens und Lebens im Südwesten Deutschlands zu erheben. Gleichwohl bedurfte Friedrich III. zur festen Begründung und Ausgestaltung der pfälzisch-reformirten Landeskirche gelehrter, weiser, frommer Männer; diese führte ihm die göttliche Vorsehung insbesondere in zwei hervorragenden Persönlichkeiten, in Zacharias Ursinus und Caspar Olevianus, zu. Es sei uns vergönnt, das Lebensbild des letzteren in kurzen Zügen vorzuführen.

Am Tage des h. Laurentius, den 10. August 1536, erblickte Caspar von der Olewig, oder nach der gelehrten Unsitte der Zeit die Namen zu latinisiren: Olevianus, in der Stadt Trier das Licht der Welt. Wie fast alle Reformatoren stammte auch er aus dem Bürgerstande. Sein Vater, Gerhard von der Olewig, war ein Bäckermeister und als Meister seiner Zunft Mitglied des Rathes, auch Rentmeister der Stadt; seine Mutter Anna Sinzig war eines wohlhäbigen Metzgermeisters Tochter. Im Collegium von Sanct German pflanzte ein alter würdiger Priester den Glauben an den Versöhnungstod Christi, als den einigen Trost im Leben und Sterben, in sein Herz. Doch ging sein Sinn ursprünglich nicht nach der Theologie; er wählte wie Calvin das Studium der Rechtswissenschaften. Nach Vollendung seiner humanistischen Studien auf der Universität Paris setzte er seine juristischen Fachstudien in Orleans und Bourges fort. In letzterer Stadt, nach dem mißglückten Versuche, den Prinzen Hermann Ludwig, einen Sohn des Pfalzgrafen Friedrich von Simmern, aus den Fluthen des Oron zu retten, wobei er selbst in Gefahr kam zu ertrinken, weihte er in inbrünstigem Gebete Gott sein Leben und begab sich nach einem kurzen Aufenthalte zu Trier im Anfang des Jahres 1558 nach Genf zu Calvin. Von dort besuchte er Zürich und war Tischgenosse Peter Martyrs; dann suchte er in Lausanne Beza auf und noch einmal in Genf Calvin; auch den greisen Farel lernte er noch kennen; so, tief ergriffen und erfüllt von den Ideen des Genfer Reformators, kehrte er, kaum 23 Jahre alt, nach Trier zurück, wo ihm zunächst in der sogenannten Burse, einer sehr in Verfall gekommenen lateinischen Schule, ein Schulamt verliehen wurde.

In Trier fand der junge Olevian einen zur Aufnahme der Reformation nicht unvorbereiteten Boden. Nicht nur bei einem großen Theile der Bürgerschaft, sondern auch unter den Mitgliedern des Rathes zählte die Kirchenverbesserung warme Freunde. Den Schöffen Otto Seel und Peter Sirk hatte Calvin den Olevian empfohlen und sie für die Sache des Evangeliums gewonnen. Auch der älteste Bürgermeister der Stadt, Johann Stuyß, begünstigte die evangelische Bewegung. Olevian war mit seiner Wirksamkeit allerdings zunächst auf die Schule beschränkt, in welcher jedoch das seinem Unterrichte zu Grunde gelegte Lehrbuch der Dialektik von Melanchthon passende Veranlassung darbot, die Saatkörner des evangelischen Glaubens in die Gemüther der Jugend auszustreuen. Da seine Schüler großentheils der lateinischen Sprache nicht mächtig genug waren, um den Unterricht mit Erfolg in dieser Sprache zu empfangen, so fing er an Deutsch zu lehren und an seinem 24. Geburtstage hielt er in der Schule sogar eine deutsche Predigt, in welcher er auf Grund des göttlichen Wortes die römischen Mißbräuche, namentlich die Messe, die Anbetung der Heiligen, das bei Bittgängen vorkommende Unwesen u. A. m., scharf und ohne Menschenfurcht tadelte. Da Olevian durch öffentlichen Anschlag am Rathhaus zu dieser Predigt eingeladen hatte, so war der Zudrang ein außerordentlicher gewesen, und die römischbischöfliche Parthei im ganzen Lande war um so erboster, als der Angriff in der altberühmten erzbischöflichen Stadt vorgekommen war. Gleich am folgenden Tage (11. Aug. 1559) setzten es die Gegner im Rathe durch, daß Olevian das Predigen in seiner Schule untersagt wurde, und der reformatorischen Wirksamkeit des jungen feurigen Predigers wäre sofort ein gründliches Ende gemacht worden, wenn nicht ein Theil der Zünfte, insbesondere die Weber, Schneider und Schmiede, sich zu seinen Gunsten erhoben hätten. Die Bewegung der Zünfte zwang den Rath vorläufig zum Einlenken; in der Schule sollte Olevian nur lateinisch predigen dürfen, in den Kirchen der Stadt sollte die deutsche Predigt ihm unverwehrt sein. Olevian predigte nun öfter in der städtischen Kirche des St. Jakobshospitals; dorthin strömte die Bürgerschaft; die Kirchen der Domherren standen verlassen.

Die kleine, aber mächtige Gegenparthei begriff, daß der römische Katholicismus in Trier durch Olevian aufs äußerste bedroht war. Der Erzbischof war gerade in Augsburg abwesend; von der Bewegung benachrichtigt sandte er in Eile einige Räthe, um die Reformation im Keime zu ersticken. Olevian wurde wegen unbefugten „aufrührerischen“ Predigens zur Verantwortung gezogen. Ein Herr von Winneburg untersagte als Delegirter des Erzbischofs dem Olevian kurzweg alles Predigen. Dieser setzte nunmehr die versammelte Gemeinde zu St. Jakob von dem Verbote in Kenntniß. „So ihr aber, sprach er, bei der erkannten Wahrheit beständig sein wollt, so will auch ich meinen Leib und mein Blut noch fürder in Gefahr setzen und euch das Wort Gottes predigen und Gott mehr gehorchen als den Menschen. Welche das von Herzen begehren, die mögen Amen sprechen.“ Bei der Ankündigung des Predigtverbotes war die Gemeinde in lautes Weinen ausgebrochen; nach der ergangenen Aufforderung Olevians rief die Versammlung einmüthig und mit heller Stimme: Amen. Dergestalt im Vertrauen der Gemeinde befestigt, fühlte Olevian sich stark genug, dem wachsenden Widerstand der Gegner die Stirne zu bieten. Auch der Rath entschied am 11. September für freie Gestattung der evangelischen Predigt. Bald ward die St. Jakobskirche für die gottesdienstlichen Versammlungen zu eng. Auf die Bitte der Gemeinde hatte Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken den Prediger Kunemann Flinsbach zur Unterstützung Olevians abgeordnet. Seine Ankunft in Trier am 23. September wurde als ein neuer Sieg der Reformation von allen Gutgesinnten – und ihrer waren damals viele – mit inniger Freude gefeiert.

Wer die Freude war von kurzer Dauer. Mit dem Muthe und der Begeisterung der Evangelischen stieg auch die Erbitterung und der Haß der gegnerischen Parthei. Schon am 17. September hatte ein Priester, Namens Fae von Boppard, sich vor der Predigt mit List der Kanzel in der St. Jakobskirche bemächtigt; er hatte der Entrüstung der versammelten Gemeinde weichen müssen. Jetzt half nur noch die Gewalt. Der Erzbischof und Kurfürst von Trier, Johann V., kehrte mit großem Gepränge und einem Gefolge von 170 Reitern nach seiner Residenzstadt zurück. Seine erste Maßregel war, dem eben berufenen evangelischen Hülfsprediger Flinsbach (am 26. September) die Kanzel zu verbieten. Dabei fühlte der Erzbischof sich indessen noch so wenig sicher unter seinen Unterthanen, daß er die Stadt, deren Straßen von den Evangelischen gegen seine Soldaten durch Ketten abgesperrt worden waren, nach einigen Tagen wieder verließ und sein Standquartier in einer Entfernung von etwa drei viertel Stunden zu Pfalzel nahm. Seine Absicht war, die Stadt einzuschließen und durch Hunger zur Uebergabe zu zwingen. Schlau benutzte er die Spaltung der Trierer Bürgerschaft in eine politisch freisinnige, confessionell katholisch gebliebene, und eine eigentlich reformatorische Parthei. Indem er bald drohte, bald schmeichelte, bald die evangelisch Gesinnten als „Aufrührer“ bezeichnete und deren Verhaftung forderte, bald den Unterwürfigen Straflosigkeit und Huld zusicherte – schwächte er unter der Bürgerschaft die in diesem gefahrvollen Augenblicke so unentbehrliche Eintracht. Die Evangelischen trauten zum Theil ihren eigenen Mitbürgern nicht mehr, hielten sich ganze Nächte unter den Waffen, fürchteten Verrath. Die katholisch gesinnte Minderheit im Rathe gewann allmälig die Oberhand; die evangelischen Predigten wurden eingestellt; der Kurfürst verlangte, daß die Evangelischen eine Geldbuße von 20,000 Thalern erlegen und sofort das kurfürstliche Gebiet verlassen sollten. Die Bürger aus den untern Gewerben der Schiffleute und Faßbinder waren meist katholisch geblieben; sie lärmten jetzt in den Wirthsstuben und zechten auf erzbischöfliche Unkosten: das katholische Proletariat terrorisirte die Stadt.

Der entscheidende Schlag geschah, ohne daß die Evangelischen Widerstandskraft genug dagegen gezeigt hätten. Die Führer der evangelischen Parthei, der Bürgermeister Stuyß, die Rathsherrn Sirk, Seel u. A, die Prediger Olevianus und Flinsbach, wurden plötzlich auf Anordnung der katholischen Rathsparthei verhaftet. Von einer aus evangelischen und katholischen Bürgern der Stadt gemischten Abordnung, welche Vermittlungsanträge an den Erzbischof brachten, behielt dieser die Evangelischen als Geißeln zurück. Die nächste Umgebung der Stadt wurde auf’s schärfste eingeschlossen und bewacht. Wer die Einschließungslinie überschritt, wurde geplündert, mißhandelt, gefangen genommen. Jetzt nahm auch der letzte Rest von Widerstand bei der mürbe gewordenen Bürgerschaft ein Ende. Von Priestern und Soldaten, insonderheit Jesuiten umgeben, hielt der Erzbischof am 26. October triumphirend seinen Einzug in der darnieder geworfenen Stadt. Die Evangelischen wurden als „Rebellen“ behandelt; sie hatten die ganze Last der Einquartirung zu tragen. Ihnen blieb nichts übrig, als ein dringendes Hülfsgesuch an den Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz und den Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken, die Schirmherren des reformirten Bekenntnisses, zu richten; aber auch die lutherischen Fürsten, Herzog Christoph von Württemberg und Markgraf Karl von Baden, ließen sich nicht vergebens bitten, und Friedrich III. schrieb eigenhändig an den Bürgermeister Stuyß einen erquicklichen Trostbrief. In Folge der eingetretenen fürstlichen Verwendung wurde der Prediger Flinsbach als Unterthan des Pfalzgrafen Wolfgang schon am 1. November seiner Haft entlassen.

In um so größerer Gefahr schwebte dagegen Olevian, der ein Unterthan des erbitterten Erzbischofs von Trier war. Die Jesuiten hatten dem Erzbischof den Rath gegeben, den Olevian und seine Anhänger als „Calvinisten“ zu behandeln, auf welche die Bestimmungen des Allgemeinen Religionsfriedens nicht anwendbar seien. Es wurde daher gegen Olevian und seine Glaubensgenossen eine Criminaluntersuchung wegen „Landfriedensbruches“ eingeleitet. Die Gefangenen wurden in erschwerte Einzelhaft gesetzt; zahlreiche Einquartirung wurde auf so lange in die Häuser der evangelisch Gebliebenen gelegt, bis sie zum Abfall gebracht oder doch hinlänglich eingeschüchtert waren. Gleichwohl zählte man noch immer fünfhundert evangelische Bürger in Trier. „Denen hat man dann“, wie der Amtmann von Veldenz, Hans von Frankenstein, in einem Berichte vom 17. Nov. schreibt, „Landsknechte ins Haus gelegt.“ Die am schwersten Beschuldigten waren Peter Stuyß und unser Caspar Olevianus. Man machte dem letztern namentlich sein „eigenmächtiges“ Predigen zum Vorwurf; weder sei er an die St. Jakobs-Gemeinde ordentlich berufen, noch auch nur ordinirt gewesen. „Es ist männiglich bekannt, entgegnete Olevian, daß Niemand verboten ist, Gutes zu thun und aus der h. Schrift zu lehren.“ Ja, er drückte sein tiefes Bedauern aus, daß er nicht noch fleißiger falsche Lehre und Laster gestraft habe. „Ich weiß, sagte er, daß ich nichts geprediget, das dem Worte Gottes und der Augsburger Confession (er meinte die „Veränderte“ vom Jahr 1540) zuwider ist. Ich habe mich allezeit erboten und auch jetzt noch, dies darzuthun.“

Bei der leidenschaftlichen Stimmung des Erzbischofs und dem unausgesetzten Feueranblasen der Jesuiten hätte der Prozeß für die Evangelischen, und insbesondere für Olevian, einen blutigen Ausgang genommen, wenn nicht seit dem 23. Oct. die evangelischen Fürsten, Friedrich III. von der Pfalz, Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken, Philipp von Hessen u. A. einen Congreß zur Unterstützung und Beschirmung der Trierer Angeklagten in Worms veranstaltet hätten. Am 27. November trafen ihre Abgeordneten zum Schutze der bedrängten Glaubensgenossen in Trier ein. Ihre Bemühungen, zur Geltung zu bringen, daß Trier als reichsfreie Stadt zur Annahme des Evangeliums auf Grund der Augsburger Confession berechtigt gewesen sei, scheiterten an der Zähigkeit des jesuitischen Widerstandes. Die Gefangenen mußten Urfehde schwören, was Olevian jedoch nur bedingt that, so fern der christlichen Religion, der Augsburger Confession und seinem Gewissen damit in keinem Punkte zu nahe getreten werde. Außerdem mußten die Evangelischen dem Erzbischof eine Geldstrafe von 3000 Gulden erlegen und binnen acht Tagen das Kurfürstenthum verlassen. Unter dem Vorwande, die Exemtion werde nicht wegen der „Religion“, sondern wegen der „Rebellion“ vollzogen, wurde in kurzer Zeit der letzte Rest evangelischen Sauerteiges im Erzbisthum Trier ausgerottet. Eine Gedächtnisfeier, die am Pfingstmontag abgehaltene Oleviansprozession, verherrlicht noch heutzutage in Trier diesen „Sieg“ über die Reformation. Trier blieb von nun an 248 Jahre lang eine ausschließlich katholische Stadt; aber ihre Blüthe war dahin, ihre frömmsten, fleißigsten, reichsten und geschicktesten Bürger waren vertrieben. Im Jahre 1817 wurde zum erstenmale wieder evangelischer Gottesdienst daselbst gehalten; gegenwärtig blüht in der Stadt Olevians eine gesegnete evangelische Gemeinde.

Gott hatte unsern Olevian für einen größeren Wirkungskreis als an der St. Jakobskirche in Trier bestimmt. Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz hatte seine Bedeutung seit längerer Zeit erkannt; er hatte im Kerker zu Trier seine Feuerprobe bestanden; Friedrich III. berief ihn im Jahre 1560 zunächst als Lehrer an das Sapienz-Collegium zu Heidelberg, bald darauf als Professor der Theologie an die Universität. Damit war der reformirten Richtung in der Pfalz das Uebergewicht gesichert. Im Geiste Calvins und nach einem aus dessen „christlichem Unterrichte“ gezogenen Leitfaden, lehrte Olevian an der Hochschule die christliche Dogmatik. Eine tüchtige Besetzung auch der übrigen theologischen Lehrstellen lag dem vierundzwanzigjährigen jungen Manne am Herzen. Peter Boquin, der einen Ruf nach Straßburg erhalten hatte, wurde durch seine Bemühung der theologischen Fakultät erhalten. Die Berufung des ihm befreundeten Peter Martyr von Zürich wurde durch ihn lebhaft betrieben, und als der greise Lehrer sich zu einer Uebersiedelung nach Heidelberg nicht mehr entschließen konnte, wurde dessen Schüler, Zacharias Ursinus, im Herbste 1561 zunächst an das Sapienz-Collegium berufen. Damals fand Olevian in der ehelichen Verbindung mit der frommen Wittwe Philippine von Metz auch ein häusliches Glück.

Die eigentliche Begabung Olevians lag übrigens mehr noch auf dem Gebiete der praktischen Kirchenleitung, als auf demjenigen der akademischen Lehrwirksamkeit. Seinem Blicke war der Beruf der pfälzischen Kirche, den zerstreuten Ablegern des reformirten Geistes in Deutschland als Sammel- und Mittelpunkt zu dienen, nicht entgangen. Schon im Jahre 1561 folgte ihm Ursinus in seinem theologischen Lehramte an der Universität; er selbst trat in die Stellung eines Hofpredigers an der St. Peterskirche und eines Kirchenrathes ein. Die Organisation der reformirten Kirche der Pfalz ist vorzüglich sein Werk. Die Berufung einer beträchtlichen Anzahl tüchtiger Lehrer und Prediger in die verwahrlosten Gemeinden, die Begründung einer trefflichen Kirchenordnung, die Einführung der Kirchenzucht nach dem Vorbilde der Genfer. Kirche ist namentlich seinem rastlosen Eifer zu verdanken. Allerdings trat er bei der Organisation des Gottesdienstes und dem Aufbau der Kirchenverfassung nicht mit der Schöpferkraft eines Luthers oder Calvins auf; er ist Schüler, nicht Meister. In den gottesdienstlichen Einrichtungen schloß er sich vornämlich an die Genfer Liturgie und die Ordnungen der Kreuzgemeinden von Joh. Lasky an; die Gebete entnahm er z. B. der Agende Calvins, die Formulare derjenigen Lasky’s. Alle Bilder wurden aus den Kirchen entfernt, Altäre und Taufsteine beseitigt, das Abendmahl als Gemeindefeier abgehalten, die Krankenkommunion nur noch gestattet, das Brod gebrochen. Im October 1563 ward die Agende vollendet. Das Jahr darauf folgte die Kirchenrathsordnung, die von dem Kanzler Ehem in Gemeinschaft mit Olevian ausgearbeitet war. Der theokratische Gedanke der Genfer Kirchenverfassung drang in der Pfalz nicht durch. Die Obrigkeit erscheint in der pfälzischen Kirchenrathsordnung als die Quelle auch der geistlichen Gewalt, deren „fürnehmstes Amt und Befehl ist die vertrauten Unterthanen nicht allein mit Gericht und Recht bei gutem züchtigen friedlichen und ruhigen Leben und Wesen zu erhalten, zu schützen und zu schirmen, sondern auch mit getreuen, gottesfürchtigen und tauglichen Seelsorgern, Kirchen- und Schuldienern zu versehen und also Beides: die äußerliche Zucht und Polizei und den wahren reinen Gottesdienst zu pflanzen und zu handhaben.“ Einer aus sechs Räthen (drei geistlichen und drei weltlichen) zusammengesetzten Kirchenbehörde, in welcher ein weltlicher Präsident den Vorsitz führte, wurde die Kirchenregierung, insbesondere die Besetzung aller Kirchen- und Schulstellen, die Aufsicht über die Kirchen- und Schulbeamten und die Verwaltung der Kirchenzucht übergeben. Jährliche Synoden, zu denen jedoch nur Geistliche und zwei Mitglieder des Kirchenrathes abgeordnet wurden, hatten die kirchlichen Angelegenheiten vorzuberathen und Censur über die Prediger auszuüben. War auch bei solchen Einrichtungen an eine freie Entfaltung christlicher Gemeindethätigkeit nicht zu denken, und blieb auch die Kirchenzucht der Gefahr der Verweltlichung und des Mißbrauchs von vorn herein ausgesetzt, so hat gleichwohl in Folge dieser Organisation die Pfälzer Kirche durch sittlichen Ernst und würdige Haltung lange sich vortheilhaft vor vielen anderen deutschen Landeskirchen ausgezeichnet; es lag ein dauernder Segen darin.

Das größte Verdienst hat sich Olevian mit seinem Amtsgenossen und Mitarbeiter Ursinus durch die Ausarbeitung und Einführung des Heidelberger Katechismus erworben, dieses reifsten und mustergültigsten katechetischen Werkes der reformirten Kirche, von unverwüstlicher Ursprünglichkeit und Frische des Geistes. Wenn der Katechismus seinem stofflichen Theile nach größtentheils von Ursinus bearbeitet ist, so ist dagegen Olevians organisatorischem Talente die lichtvolle und durchsichtige Eintheilung und Anordnung desselben zu verdanken. Die deutsche Ausarbeitung hat auch von Olevian ihren kernigen Ausdruck. Der Katechismus erschien am 15. Nov. 1563 zum erstenmale in einem amtlichen Abdrucke. Agende, Katechismus und Kirchenrathsordnung reihen sich wie die Schlußsteine der reformirten Pfälzer Kirche aneinander. Mit dem Jahre 1565 war das Organisationswerk im Ganzen vollendet. Jetzt wurden auf kurfürstlichen Befehl auch die letzten Reste, „die noch hin und wieder von der Abgötterei übrig geblieben, Altarien, Crucifix, Taufsteine und dergleichen Götzenwerk mehr“ beseitigt und statt des Altars in jeder Kirche „ein ehrlicher Tisch“, statt des Taufsteins ein „Becken“, statt des Kelchs ein „zierlich Trinkgeschirr in Form eines Kopflins“ verordnet.

Der Aufbau der pfälzischen Kirche war unerwartet rasch und glücklich vor sich gegangen. Aber die Zeit der Prüfung und Heimsuchung sollte nicht lange auf sich warten lassen. Als im Jahr 1566 die Pest Heidelberg und die Pfalz heimsuchte, verließ während dieser Schreckenszeit Olevian seinen Posten keinen Augenblick, und durch seine Trostschrift: „Erinnerung, weß sich ein Christ bei der Absterbung seiner Mitbürger trösten soll“, stärkte er viele bekümmerte Ueberlebende. Allein schon vorher hatte das Aufblühen einer mächtigen reformirten Landeskirche im Herzen Deutschlands die Eifersucht und das Mißtrauen der streng lutherisch gesinnten Parthei geweckt. Insbesondere der Herzog Christoph von Württemberg war, auch aus politischen Gründen, dem wachsenden Einflusse der reformirten Pfalz auf das südwestliche Deutschland keineswegs günstig. Ein Religionsgespräch, das vom 10. bis 15. April 1564 in dem Kloster Maulbronn zwischen den pfälzischen und schwäbischen Theologen abgehalten wurde und auf welchem Olevian den Kanzler Jakob Andreä mit überlegenen Waffen bekämpfte, trug nicht nur nichts zur Verständigung zwischen den streitigen Partheien bei, sondern steigerte, da sich beide schließlich den Sieg zuschrieben, die Erbitterung. Und nicht die Frage nach dem „einigen Troste im Leben und im Sterben“, worüber beide Theile vielmehr einig waren, sondern die Frage wegen der „Allenthalbenheit der menschlichen Natur Christi“ entzweite die streitenden Glaubensgenossen so tief! Die freie Religionsübung wurde in der reformirten Pfalz bald ernstlich bedroht. Zwei Jahre nach jenem Religionsgespräch wurde der Reichstag zu Augsburg abgehalten, (23. März 1566), auf welchen, der Kurfürst Friedrich III. reichsgesetzlich gezwungen werden sollte, die „Calvinistischen“ Neuerungen in Kirchen und Schulen abzustellen. Der Kaiser Maximilian II. konnte sich auf seinem katholischen Standpunkte nur freuen, daß die lutherischen Fürsten einen reformirten zu unterdrücken gedachten. Damals sprach Friedrich III. das unvergeßliche Wort: „Ich erkenne in Gewissens- und Glaubenssachen nicht mehr als einen Herrn, der ein Herr aller Herren und ein König aller Könige ist…. darum kann ich Eure kais. Majestät nicht zugestehen, daß Sie, sondern allein Gott darüber zu gebieten hat.“ Damals bekannte er sich auch heldenmüthig zu Olevians und Ursinus‘ Katechismus: „Was meinen Katechismus anbelangt, so bekenne ich mich zu demselben. Es ist auch derselbe am Rand mit Gründen der heil. Schrift dermaßen gewaffnet, daß er unumgestoßen bleiben soll, und wird meines Wissens unumgestoßen bleiben.“ Kurfürst August von Sachsen klopfte tief ergriffen Friedrich III. auf die Schulter mit den Worten: „Fritze, du bist frömmer denn wir Alle.“ Friedrich blieb nun auch in Folge seiner achtunggebietenden Festigkeit mit seinen Theologen von Seiten der Reichsfürsten unangefochten. Nach seiner Rückkehr von Augsburg empfing ihn die Gemeinde zu Heidelberg mit dem herzlichsten Ausdruck der Freude. Er selbst genoß tief bewegt am Pfingstfeste mit seinem ganzen Hofe das Abendmahl; bei dem Vorbereitungsgottesdienste drückte er Olevian vor der versammelten Gemeinde herzlich die Hand, zum Zeugniß, daß er von dem festen Grunde der erkannten Wahrheit nicht weichen werde. Doch zeigte er sich gegen abweichende Ueberzeugungen auch mild und duldsam; seine lutherischen Unterthanen in der Oberpfalz zwang er nicht vermöge des sogenannten Reformationsrechtes zum reformirten Bekenntniß, und den in jener Zeit sonst überall verfolgten und gemißhandelten Wiedertäufern öffnete er in seinem Lande – ohne Zweifel auf den Rath Olevians – eine Zufluchtsstätte.

Seit der Einführung des Heidelberger Katechismus hatte Olevian es als seine Hauptaufgabe betrachtet, denselben in Verbindung mit seinen Pfälzer Arbeitsgenossen gegen feindselige Angriffe zu vertheidigen. Zunächst war dies gegen den von Heidelberg wegen seiner Streitsucht entfernten theologischen Eiferer Tilemann Heßhus nöthig, der schon im Anfange des Jahres 1564 eine „treue Warnung“ vor dem „verführerischen“ Buche in den Druck hatte ergehen lassen. Auch gegen die Angriffe der schwäbischen Theologen Brenz und J. Andreä verfochten Olevian und Ursinus die Rechtgläubigkeit des Katechismus mit siegreichen Gründen. Außerdem hielt Olevian zu Gunsten des Katechismus eine Reihe von Schutzpredigten „von dem heiligen Abendmahl des Herrn“ in der Peterskirche zu Heidelberg, von welchen er nachher eine Auswahl in überarbeiteter Gestalt veröffentlichte. Sie waren auf die weiteren Kreise der Gebildeten berechnet, und der innerste Kern der Streitfrage war darin ins Licht gestellt, wie nämlich das Abendmahl kein anderes Ziel haben kann, als „unseres Herzens Vertrauen auf das einige Leiden und Sterben Jesu Christi am Stamme des Kreuzes hinzuweisen.“ Es war der wahrhaftige geschichtliche Christus, der sein theures Blut für die erlöste Gemeinde vergossen hat, für dessen Person Olevian in diesen Predigten kämpfte, den er um keinen Preis an die Scheingestalt eines „erdichteten Christus“, wie er sich ausdrückt, dahingehen wollte.

Zu diesen Kämpfen mit äußeren Gegnern trat ein Streit mit inneren hinzu, welcher Olevians Stellung an der Spitze der Kirchenleitung in den letzten Jahren seiner pfälzischen Wirksamkeit verbitterte. Unstreitig waren die Verhältnisse der Pfälzer Kirche nicht dazu angethan, um mit der Kirchenzucht nach dem Vorbilde der Genfer Kirche durchgreifenden Ernst zu machen. Die staatskirchliche Parthei, an deren Spitze der geistreiche Arzt Erast, widersetzte sich einer strengeren kirchlichen Disciplin, in der nicht grundlosen Befürchtung, daß dadurch der Gewissenszwang wieder in die Kirche eingeführt werden möchte. Der Gegensatz zwischen einer disciplin-freundlichen und einer disciplin-feindlichen Parthei war bereits seit der kirchlichen Organisation vorhanden; er kam aber erst im Jahre 1568 in Folge einer am 10. Juni eröffneten Disputation des Engländers Georg Wither zum Ausbruche, welcher die These vertheidigt hatte, „daß die Pfarrer in Gemeinschaft mit dem Presbyterium die Macht hätten, jeglichen Sünder, auch die Fürsten zu vermahnen, zu strafen, zu excommuniciren und alles zur Kirchendisciplin Gehörige zu üben.“

Gewiß hatte Olevian mit seinen Freunden nur aus den reinsten Beweggründen der These zugestimmt; theilte er doch mit allen hervorragenden Trägern des reformirten Bekenntnisses die Ueberzeugung, daß in der evangelischen Kirche nicht nur für reine Lehre, sondern auch für einen reinen, der christlichen Wahrheit gemäßen Lebenswandel, Sorge getragen werden müsse. Mit Unrecht erblickten die Gegner in seiner Haltung die Merkmale der Herrschsucht und eines pfäffischen Fanatismus. Ein heftiger Zwist entbrannte. Mit Erast hatten sich noch Silvanus und Neuser gegen Olevian und die einer strafferen Zucht günstige Parthei verbunden. Neuser, Olevians College an der Peterskirche, wurde wegen seiner leidenschaftlichen Streitführung an die Kirche zum heil. Geist versetzt. Gutachten auswärtiger reformirter Lehrer, wie z. B Bullingers und Bezas, wurden eingeholt; die Entscheidung war, da insonderheit die Zürcher der milderen Handhabung der Zucht das Wort redeten, sehr ungewiß, als plötzlich die Entdeckung gemacht wurde, daß Silvanus und Neuser Leugner der Dreieinigkeit wären und mit den Türken sich in verrätherische Unterhandlungen eingelassen hätten. Es wurde nun gegen dieselben ein Hochverraths- und Gottesleugnungsprozeß eingeleitet, der mit der Flucht Neusers nach Konstantinopel und der Hinrichtung des Silvanus durch das Schwert auf dem Marktplatze zu Heidelberg endigte. Dieser bedauerliche Zwischenfall gab der Streitfrage über die Kirchenzucht eine andere Wendung. Auf kurfürstlichen Befehl wurden in der pfälzischen Kirche jetzt überall Presbyterien eingerichtet, und diesen, nicht den Geistlichen, ward die Handhabung der Kirchenzucht nach Anleitung der heil. Schrift übergeben. Am 25. Nov. 1570 wurden die Namen der Mitglieder des ersten Aeltestengemeinderaths zu Heidelberg von Olevian der Gemeinde verkündigt. Olevian hatte als Frucht seines treuen Beharrens immerhin einen schönen Erfolg erreicht; aber im Ganzen war der einer lebendigen Entwicklung der Presbyterialverfassung günstige Zeitpunkt längst vorüber. Die theologischen Streitigkeiten verdrängten bereits jedes andere kirchliche Interesse. Die Zänkereien in der deutschen protestantischen Kirche wurden immer unerquicklicher; Friedrich III. fühlte, daß sein Ende nahe, und von seinem Sohne Ludwig war vorauszusehen, daß er in der reformirten Pfalz die Fahne des Lutherthums aufpflanzen werde. Der 26. October 1576 war der Todestag Friedrichs III. Der treffliche Fürst schied mit den Worten: „Herr, nun lässest Du Deinen Diener in Frieden fahren… ich habe der Kirche lange genug gelebt, jetzt werde ich zu einem besseren Leben berufen; ich habe der Kirche zum Besten gethan, was ich gekonnt, habe aber nicht viel vermocht; Gott der Allmächtige wird sie nicht verwaiset lassen.“ Von seinem Sohne Ludwig erwartete er selbst nichts Gutes. „Lutz wirds nicht thun“, hatte er auf seinem Sterbebett gesagt.

Kurfürst Ludwig zögerte vierzehn Tage mit seinem Einzuge in Heidelberg. Seine Gesinnung verbarg er nach seiner Ankunft nicht. Zur Abhaltung der Leichenfeierlichkeit seines verstorbenen Vaters hatte er einen heftigen lutherischen Streittheologen, Paul Schechsius, mitgebracht; den Buchhändlern wurde sofort verboten, reformirte Bücher zu verlegen oder zu verkaufen. Alle Gegenvorstellungen der Universität, der Geistlichkeit, des städtischen Rathes, blieben erfolglos. Olevian, der treue Zeuge, der Begründer der pfälzischen Kirche, der langjährige Lehrer und Prediger, wurde aus dem Kirchenrathe, von dem Lehrstuhle und der Kanzel gestoßen, ja mit Stadtarrest belegt! Das Schreiben wurde ihm gänzlich untersagt; stumm sollte er das ihm zugefügte Unrecht ertragen. Mit Mühe gelang es den Bemühungen des Oberhofmeisters am Hofe Friedrichs III., Ludwig von Sain, Grafen zu Wittgenstein, die Freilassung Olevians zu erwirken. Die reformirten Prediger wurden jetzt kurzweg vertrieben, den Gemeinden lutherische Pastoren aufgedrängt, die reformirten Universitätslehrer ohne Entschädigung entlassen. Um so mehr gebührt dem Grafen Wittgenstein, der in seinem Schlosse Berleburg Olevian als seinen „lieben Gast“ aufnahm, und ihm eine neue, wenn auch beschränkte Wirksamkeit eröffnete, ehrende Anerkennung. Die Forschung in der h. Schrift gewährte in dieser Verbannung dem Reformator reichlichen Trost. In Berleburg schrieb er seine Erklärung der Briefe des Apostels Paulus an die Galater, Römer, Philipper und Kolosser, welche Beza mit einer Vorrede begleitete. Ebendaselbst entwarf er auch seine Lehrschrift: „von dem Wesen des Gnadenbundes.“ Aber nicht lange sollte ihm diese ruhige Thätigkeit vergönnt sein. Bald erbaten sich die Grafen von Nassau-Siegen, Hadamar und Dillenburg, Solms und Wied seinen Rath bei der Einrichtung ihrer Landeskirchen. Vom Jahre 1584 an siedelte er gänzlich nach Herborn über und ward dort der erste Begründer einer reformirten Hochschule und der berühmten Corvin- oder Raabschen Buchdruckerei. Noch erlebte er die Freude am 13. Juni 1586 in Herborn einer Synode aus Abgeordneten der Grafschaften Nassau, Wittgenstein, Solms und Wied vorzusitzen, welche die reformirte Presbyterial- und Synodalverfassung nach dem Vorbilde der Genfer Kirche in jenen Landschaften einführte. Aber jetzt waren auch die Tage des unermüdlichen Arbeiters gezählt. Schon längere Zeit durch Ueberarbeitung erschöpft hatte er seit dem 25. Februar 1587 seine Berufsgeschäfte einstellen müssen; am II. März verfaßte er im Vorgefühle des herannahenden Todes sein Testament, Gott darin preisend, „daß er ihn erwählet habe zur Kindschaft in Christo aus Gnade.“ Am 12. März schrieb er seinem Sohne Paulus zu Kirchbach im Bisthum Speier einen rührenden Abschiedsbrief: „Ich habe Lust, sagt er darin, abzuscheiden und bei Christo zu sein, dem ich auch Dich ganz und gar, gleichwie in der heil. Taufe, also auch jetzt bei meiner Heimfahrt zum Herrn… befehle und übergebe, wie auch dem Worte seiner Gnaden.“ Liebliche Gesichte umschwebten ihn in seinen letzten Tagen. Es kam ihm vor, als spaziere er auf einer schönen Wiese und werde fortwährend vom Thau des Himmels begossen. Der 15. März des Jahres 1587 war sein Todestag. Aus vorgelesenen Schriftabschnitten, besonders aus dem 53. Kapitel des Propheten Jesaja, schöpfte er Trost im Sterben. Noch in seinen letzten Stunden empfahl er die Armen der Stadt Herborn dringend der Fürsorge des Rathes. Die Umstehenden beteten auf seinen Wunsch und stimmten das Lied an: „Nun bitten wir den heiligen Geist.“ Dann richtete sein College Alsted die Frage an den Sterbenden: „Lieber Bruder! Ihr seid ohne Zweifel Eurer Seligkeit in Christo gewiß, gleichwie Ihr die Anderen gelehrt habt?“ „Vollkommen gewiß!“ Das waren die letzten Worte, welche Olevian, seine Hand auf das Herz gelegt, aussprach. Seine sterbliche Hülle liegt in der Pfarrkirche zu Herborn begraben. Das Werk seines Geistes lebt in den Unionskirchen Südwest-Deutschlands fort.

Schenkel in Heidelberg.

Evangelisches Jahrbuch für 1856


Herausgegeben von Ferdinand Piper
Siebenter Jahrgang
Berlin,
Verlag von Wiegandt und Grieben
1862