Oldenbarneveldt.
Johann van Oldenbarneveldt, geboren 1559, zeichnete sich frühzeitig aus durch Gewandtheit in Rechts- und Staatsgeschäften, und das Vertrauen seiner Landsleute bestellte ihn, als er siebenunddreissig Jahre alt, zum Generalanwalt (Grosspensionär) der verbundenen Freistaaten. Auch bei der Königin Elisabeth und Heinrich IV. stand er im höchsten Ansehen.
Dieser Staatsmann war es, welcher für die holländischen Provinzen, während sie um ihre Freiheit kriegten, eine republikanische Verfassung ausbildete, welche nur für das Kriegswesen eine monarchische Spitze .duldete. Des grossen Oraniers stolzer Sohn, der Statthalter Moritz, wollte die Fürstenkrone, Oldenbarneveldt durchschaute ihn und machte seine Pläne durch die republikanische Partei zunichte. Im Jahre 1609 schloss er wider des Statthalters Willen den Waffenstillstand mit Spanien, damit aus dem dauernden Kriegsbefehl nicht der Cäsar hervorgehe. Er verhinderte auch, dass die Republik sich unter ihren Regenten in auswärtige kriegerische Unternehmungen stürzte. So stand er dem Prinzen Moritz überall im Wege, und dieser warf einen Hass auf ihn, der lange auf sein Opfer wartete, bis er sich mit friesischer Härte in Rache sättigte.
Den Anlass gab ein Religionsstreit, der von zwei Leydener Professoren ausging. Arminius wollte wie Zwingli Staat und Kirche näher verschmelzen, Gomarus wie Calvin Beides strenge scheiden; jener verwarf, dieser vertheidigte die Prädestinationslehre. Das Volk theilte sich, zu den Arminianern gehörte die republikanische Partei, der gebildete Mittelstand, Gomarianer waren der Prinz und die untern Massen. Diese bedrängten die Arminianer auf’s Aeusserste, vergebens baten sie bei den Generalstaaten in einer Remonstranz, daher Remonstranten genannt, um Glaubensfreiheit. Von der oranischen Partei oder den Gegenremonstranten wurden sie verdächtigt als heimliche Anhänger Spaniens, Oldenbarneveldt selbst wurde öffentlich vom Pöbel verhöhnt. Er ließ deshalb in einigen Städten Wachen aufstellen, um die Arminianer, die ihres Lebens und Guts nicht sicher waren, zu beschützen. Jetzt konnte der Statthalter ihn fassen, er erklärte: die Remonstranten hätten in die Regierungsgewalt eingegriffen, und liess ihn, Hugo Grotius und zwei andere Häupter der Arminianer auf der Dortrechter Synode, wo der Religionsstreit sollte ausgeglichen werden, verhaften. Sechsundzwanzig bestochene Richter verurtheilten den greisen Staatsmann zum Tode, keine Bitten und Vorstellungen halfen, sein Haupt fiel. Das geschah im Jahre 1619. Auch sein Sohn Reinier wurde hingerichtet, der andere Sohn war geflüchtet.
Historische und biographische Erläuterungen zu Wilhelm von Kaulbach's Zeitalter der Reformation von Franz Löher Stuttgart Verlag von Friedrich Bruckmann 1863