Ludwig von Berquin.

Die reformatorischen Bestrebungen fanden frühe in Frankreich begeisterte Anhänger. Mönche und Gelehrte, Edelleute und Bürger, Arbeiter und Bauern wurden von dem evangelischen Geiste ergriffen; selbst an dem leichtfertigen Hofe Franz des ersten sprachen sich Stimmen für die Nothwendigkeit einer Verbesserung der Kirche aus. Allein Frankreich schien der Boden nicht zu sein, auf dem ein neuer Bau sich erheben könnte; die Kirche war zu eng mit dem Staate verbunden, die Macht der Vertheidiger der hergebrachten Ordnung zu groß, als daß die Verkündiger der Gewissensfreiheit nicht unterdrückt werden mußten. Zugleich war die evangelische Sittlichkeit zu streng, um dem Charakter eines mit äußern Formen sich begnügenden, wenig ernsten Volkes zu entsprechen. Daß aber nichts desto weniger in diesem Volke der Stoff für Besseres vorhanden war, das beweist die zahlreiche Schaar glorreicher Bekenner, die aus ihm hervorgegangen sind. Einer der ersten dieser Märtyrer war der Edelmann Ludwig von Berquin.

Er war ums Jahr 1491 geboren, und stammte aus der Provinz Artois; sein Vermögen war unbedeutend, sein in der Gegend von S. Omer gelegenes Erbgut brachte ihm jährlich die mäßige Summe von 600 Kronen ein. In katholischer Frömmigkeit erzogen, war er in seiner Jugend ein eifriger Beobachter der kirchlichen Vorschriften und. Gebräuche; dabei zeigte er einen offenen und freundlichen Geist, erwies sich wohlthätig gegen die Armen, und von so strenger Sittlichkeit, daß auch seine erbittertsten Gegner, obschon er bis an sein Ende ehelos blieb, nie in dieser Hinsicht einen Verdacht gegen ihn laut werden ließen. Die neu erwachenden Studien erfüllten ihn mit Begeisterung; ohne Zweifel kam er frühe nach Paris, um sich mit denselben zu befassen. Im Jahr 1512 widmete ihm der gelehrte Buchdrucker Jodocus Badius den zweiten Theil seiner Ausgabe der Werke des Italieners Politian; er nannte ihn einen ebenso durch seine Sitten und Bildung als durch seine Geburt ausgezeichneten Jüngling. Bei seinem ernsten Sinn konnte es nicht fehlen, daß die Rückkehr zum geistbefreienden Studium des Alterthums ihm die Augen öffnete über manche Gebrechen der damaligen kirchlichen Zustände; so wie viele Andere wurde auch er durch den Humanismus und durch den Widerstand, dem dieser bei fanatischen Mönchen und Magistern begegnete, zur Einsicht geführt, daß es schlecht stehen müsse nicht nur mit den philosophischen Kenntnissen dieser letztern, sondern auch mit ihrer Theologie. Seine aller Lüge abgeneigte Geradheit empörte sich über die Heuchelei und das schlechte Leben vieler Geistlichen und über die eitle, disputirsüchtige Sophistik der scholastischen Doctoren. Er war indessen noch weit entfernt, sich von der Kirche trennen zu wollen; als die Nachrichten von Luthers Auftreten nach Frankreich kamen, fühlte sich Berquin noch nicht zu ihm hingezogen. Er näherte sich dem trefflichen Lefevre d’Etaples, der die Bibel ins Französische übersetzt hatte und, bei aller seiner wahren, aber zur Mystik sich neigenden Frömmigkeit, bei der bestehenden Kirche blieb. Auch mit Margaretha, der Schwester des Königs, trat er in Verbindung; sie wünschte eine Reformation, allein in mystischer Gleichgültigkeit über den Werth der äußern Form, wollte sie die kirchliche Einheit nicht zerrissen sehn. Bald konnte ihm indessen dieser Standpunkt nicht mehr genügen; er las die Bibel, verschaffte sich die Schriften Luthers und Melanchthons, die, trotz aller Verbote, in großer Zahl nach Frankreich kamen; da fand er, was er gesucht hatte, Aufklärung über seine Zweifel, Trost für sein Gewissen; und wenn er anfangs, das göttliche Walten in Luthers Werk nicht erkennend, dieses mit Unwillen getadelt hatte, so entschloß er sich jetzt mit dem lebendigsten Eifer, ein Mitarbeiter daran zu sein. Das was ihn ergriff, das war nicht diese oder jene eigenthümliche Lehre Luthers oder eines andern Reformators, sondern das Tiefste im Christenthum, das was den innersten Unterschied ausmacht zwischen der römischen und der evangelischen Kirche, das Prinzip der Rechtfertigung durch den Glauben allein. Er übersetzte einige Schriften Luthers, und schrieb an den Rand andrer kurze Bemerkungen, in denen er seine durch das Lesen erregten Gefühle und Gedanken ausdrückte. Ueberall wo er christliche Wahrheit fand, eignete er sie sich an; so las er mit der nemlichen Begierde die Bücher des Erasmus, den er, vielleicht unbekannt mit dem Wesen und der Tendenz des Mannes, für einen der Hauptbeförderer nicht nur der Wissenschaft, sondern des gereinigten Christenthums hielt. Wann er mit Erasmus in Briefwechsel trat, läßt sich nicht mit Genauigkeit bestimmen; er hatte große Verehrung für ihn, und seinerseits liebte Erasmus den jungen Mann, der ihm so viel Bewunderung bezeugte, und der ihm nur zu feurig vorkam.

 

Außer den reformatorischen Schriften, die Berquin übersetzte, verfaßte er auch selber einige kleine Tractate, die aber, so wie die Uebersetzungen, damals nicht gedruckt wurden, sondern die er nur handschriftlich seinen Freunden mittheilte. Die, welche er übersetzte, waren die Erklärung Luthers, warum er die päpstlichen Gesetzbücher und die ihn verdammende Bulle den 10. December 1520 verbrannt hatte, und zwei Satiren, das Paradies des Papstes Julius II. (ohne Zweifel der Hutten zugeschriebene Dialog Julius exclusus), und der Katholicismus des Moses und des Papstes. Er selber schrieb etwas über das allgemeine Priesterthum der Christen, über die Frömmigkeit und den Aberglauben, über den Gebrauch und die Wirksamkeit der Messen. Obschon nicht durch den Druck veröffentlicht, kamen diese Schriften doch auch in andre Hände als in die von Freunden; die Doctoren der Sorbonne wurden aufmerksam auf Berquin und verschrieen ihn als Ketzer; einer besonders derselben, einer der ungestümsten, Wilhelm Duchesne, begann mit ihm einen Streit, über den jedoch die nähern Nachrichten fehlen. Man weiß nur, daß der Vorfall, weit entfernt Berquin abzuschrecken, ihn nur zu eifrigeren Studium der Bibel führte und ihn in seinen Ueberzeugungen befestigte. Er schrieb eine Apologie an einen Freund gegen seine Verleumder, und einen satirischen „Spiegel der Theologaster“, das heißt der falschen Theologen der Pariser Facultät. Diese waren aber noch mächtig genug, um das Feld zu behaupten. Im Mai 1523 machte einer von ihnen, Noel Beda, von Polizeidienern begleitet, eine Haussuchung bei allen Buchhändlern, um die Schriften Luthers wegzunehmen; er drang auch in Berquins Wohnung und bemächtigte sich seiner Bücher und Manuscripte. Die Sache kam vors Parlament, zu dessen Befugnissen die Bestrafung der Ketzer gehörte. Es beschloß (13. Mai), daß Berquins Bücher von zwei Parlamentsräthen und zwei Theologen untersucht und daß er selber vor diese Commission geladen werden sollte, um Rechenschaft zu geben.

 

Man hatte nicht nur die eben angeführten Tractate bei ihm gefunden, sondern auch Luthers Schriften von der babylonischen Gefangenschaft, über das Abthun der Messe, gegen Heinrich VIII., dessen Auslegung des Vater Unser und die Loci theologici von Melanchthon. Sie wurden sämmtlich als ketzerisch, scandalös und den päpstlichen Stuhl beleidigend verdammt. Ganz besonders ergrimmte man über die von Berquin Luthers Schriften beigefügten Randglossen, aus denen klar genug seine reformatorische Gesinnung hervorging; er sprach sich darin gegen den Primat des Papstes, den Heiligendienst, das Verdienst der Werke, und für die Rechtfertigung durch den Glauben aus; unter Anderm hieß es: „Welche Schmach! man behauptet, durch die Werke könne man das ewige Leben verdienen! – die Sophisten nennen Glauben das Fürwahrhalten der evangelischen Geschichte; auch die Teufel halten diese für wahr; Luther aber nennt Glauben das Vertrauen auf die in Christo verheißene göttliche Barmherzigkeit; – der Glaube allein rechtfertigt, das heißt er ist die einzige Ursache unserer Rechtfertigung.“ Anderswo hatte Berquin gesagt: „die Prediger haben Unrecht, die heilige Jungfrau statt des heiligen Geistes anzurufen; nicht sie ist unsre Hoffnung und unser Leben, sondern nur Christus allein.“ Den 26. Juni gaben die Doctoren ihre Censur gegen diese ihnen so verwerflich scheinenden Sätze ein; sie verlangten, daß Luthers Bücher, wo man sie in Frankreich fände, verbrannt werden sollten, daß Berquin als Verbreiter der lutherischen Gottlosigkeit widerrufe, alles fernere Schreiben unterlasse und bei seinem Stande bleibe. Die gelehrten Herren konnten es nicht dulden, daß sich ein Laie mit religiösen Dingen abgab und daß man das Heil anderswo suchte, als in ihrer eigenen, so erbärmlich herabgekommenen Weisheit. Berquin verweigerte den Widerruf; den 5. August überlieferte ihn das Parlament dem Bischof, der ihn in das Gefängniß der Offizialität bringen ließ. Es sollte nun dem muthigen Manne der eigentliche Ketzerprozeß gemacht werden; zwei Parlamentsglieder und einige Theologen wurden damit beauftragt. Allein nach drei Tagen erschien ein königliches Mandat, das die Sache an den geheimen Rath verwies; der Offizier, der es überbrachte, hatte Befehl, nöthigenfalls mit Gewalt in die Offizialität einzudringen. Berquin, der einer von Franz des I. Räthen war, stand in hoher Achtung bei ihm und seiner edlen Schwester Margaretha. Der Kanzler Duprat forderte ihn nun auf, einige ketzerische Sätze zu widerrufen; welche dies waren, wissen wir nicht; er widerrief sie jedoch, wurde frei gelassen, fühlte sich aber bald wieder gedrungen, seine evangelischen Ueberzeugungen kund zu geben. Er bereitete eine Rechtfertigung vor, berichtete seinen Prozeß an Erasmus und meldete diesem, daß die Sorbonne auch über seine Schriften höchst aufgebracht sei. Der alte Basler Gelehrte, der es mit Niemandem verderben wollte und vor allem fürchtete, in einen Streit gezogen zu werden, der ihn bei seinen hohen Gönnern, Fürsten und Cardinälen verdächtig machen könnte, ermahnte ihn aufs dringendste, keine Apologie zu veröffentlichen, die Gegner schreien zu lassen und zu schweigen, hauptsächlich aber nichts zu thun, das ihm, Erasmus, Nachtheil bringen könnte.

 

Im Sommer 1523, kurz nach Berquins Freilassung, ging Franz I. zur Armee, mit der er den Feldzug in Italien unternehmen wollte; während seiner Abwesenheit sollte seine Mutter, Louise von Savoyen, die Regentschaft ausüben. Die fanatische Partei benutzte die Zeit, um die Regentin zu bewegen, den immer weiter um sich greifenden reformatorischen Ideen Einhalt zu thun. Auf Anregung des Kanzlers begehrte Louise den Rath der Sorbonne über die Unterdrückung der Ketzerei; den 27. October gab die Facultät ihr von Beda verfaßtes Gutachten ein; sie verlangte die Verbrennung der Bücher Luthers und seiner Anhänger, und die Verfolgung aller Personen, welche die Verbreitung des Giftes begünstigten; sie beklagte sich bitter, daß selbst am Hofe die Neuerer vertheidigt werden, daß man den Bischof verhindert habe, Berquin bestrafen zu lassen, daß man dadurch die Privilegien der Kirche verletzt habe, daß man sogar im Namen des Königs treffliche, die Ketzer widerlegende Bücher confiscire. Den 20. März 1524 setzte nun das Parlament eine permanente Commission ein, aus zwei Räthen und zwei Theologen bestehend, um die Ketzerprozesse zu führen; die Regentin erhielt von Clemens VII. die Bestätigung dieses Gerichts, den 17. Mai 1525 verlieh er ihm alle inquisitorische Gewalt. Alsobald, und noch vor Ankunft des päpstlichen Breve, ward nun Berquins Sache wieder vorgenommen. Dieser hatte sich in die Diöcese von Amiens zurückgezogen, wo er seine Grundsätze verbreitete und einige kleine Schriften von Erasmus übersetzte, das Lob der Ehe, die Ermahnung über die rechte Art zu beten, die Auslegung des apostolischen Glaubensbekenntnisses, und die Wehklage des von allen Orten verbannten Friedens. Er glaubte um so eher diese, manche evangelische Lehren enthaltenden Tractate unter das Volk bringen zu können, da Erasmus nicht wie Luther der Ketzerei angeklagt war; ein in der katholischen Welt so hoch geachteter Mann schien ihm nicht verdächtig zu sein. Berquin war in dieser Hinsicht in einem großen Irrthum; während allerdings die Gebildeten unter den Katholiken Erasmus eine Achtung bezeugten, die er durch seinen Respect vor dem Papst und der Kirche erkaufte, konnte ihn doch dieser Respect vor dem Haß der Unwissenden und der Fanatiker nicht schützen. Der Bischof von Amiens eilte selber nach Paris, um über Berquin Klage zu führen; er erhielt den Auftrag, ihn verhaften zu lassen und ihm selbst das alte Asylrecht an geweihter Stätte zu verweigern. Er ward nach Paris gebracht; drei Theologen, worunter der Prior der Karthäuser und der der Cölestiner, sollten ihn zuerst verhören; er recusirte zwar die Mönche, als der Parteilichkeit verdächtig, man nahm jedoch keine Rücksicht hierauf. Der Hauptgegenstand der Klage war die Uebersetzung der Schriften des Erasmus; Berquin vertheidigte sich, indem er sagte, Erasmus sei noch von Niemand für einen Ketzer gehalten worden, Päpste und Könige ehrten ihn; durch die Uebersetzung habe er selber nichts gethan das eines Christen unwürdig sei; die Schriften müssen aber unbefangen gelesen werden, nicht mit der gehässigen Absicht, Stoff zu Verläumdung zu finden. Man hielt ihm auch Sätze vor, die er nicht anerkennen wollte; er gab sie für trügerische Verfälschungen aus, und erklärte, es sei zwischen denselben und dem ächten Text ein eben so großer Unterschied, wie zwischen einem Fuchs und einem Kameel. Das half aber nichts; den 5. und den 11. März 1525 wurden die Schriften verdammt, unter dem Vorwande, theils absurde, theils den Sitten gefährliche, theils schriftwidrige Lehren zu enthalten! Und was waren dies für Lehren? Unter andern folgende: daß in der heiligen Schrift die Ehe gepriesen und die Ehelosigkeit nicht geboten worden; daß alle Mächte der Hölle nichts gegen den vermögen, der sein gläubiges Vertrauen auf Gott setzt; daß man das Volk lehren solle in einer Sprache zu beten, die es versteht; daß in vielen Klöstern die größte Unsittlichkeit herrsche; daß die Christen einig sein und in Frieden unter einander leben sollen, ohne zu fragen, ob Einer ein Sorbonist oder ein Lutherischer sei.

 

Der Regentin schienen die Commissarien zu weit zu gehn; sie war für ihre Person nicht zum Fanatismus geneigt; auch mochte sie ihres Sohnes Unwillen fürchten, wenn er erführe, daß man seinen Freund Berquin zu hart bedrängte. Daher befahl sie, vor der Rückkehr des Königs nichts abzuschließen. Trotz dieses Befehls, und weil Berquin nichts widerrufen wollte, ward er von der Commission als rückfälliger Ketzer verdammt; seine Bücher sollten verbrannt werden, und im Fall, daß er keine Genugthuung gäbe, wurde ihm das nemliche Schicksal angedroht. Man überwies ihn dem weltlichen Arm, dem Parlament, Dieses aber, auf die Vorstellung einiger bessergesinnten Räthe, der Prozeß sei auf gehässige Weise geführt worden, beschloß, Berquin selber zu verhören. Unterdessen wurde er gefangen gesetzt. Auf Margaretha’s Bitten befahl nun Franz von Spanien aus, alles weitere Verfahren gegen Berquin und überhaupt „die trefflichen gelehrten Männer“, wie Lefevre und andre, die damals den Verfolgungen der Sorbonne ausgesetzt waren, einzustellen; er wollte selber deren Sache untersuchen; er befahl dem Präsidenten des Parlaments, für Berquin Sorge zu tragen und machte ihn verantwortlich für dessen Sicherheit; er werde es nicht leiden, meldete er, daß sein theurer Berquin von den Mönchen belästigt werde. Bald darauf kam Franz aus der Gefangenschaft zurück; es ward ihm jedoch nicht leicht, den Widerstand des Ketzergerichts und der Facultät zu überwältigen; nach vielen vergeblichen Bemühungen sandte er, im November 1526, einen Offizier seiner Garden und den Prévot von Paris, um Berquin aus dem Gefängniß zu holen; nachdem er ihn eine Zeit lang im Louvre behalten, ließ er ihn völlig frei.

 

Voll Vertrauen auf diesen Sieg, bereitete Berquin abermals eine Apologie seines Thuns; auch wollte er in einer öffentlichen Schrift das Treiben der Mönche und der Doctoren und Magister vor aller Welt aufdecken. Er sandte an Erasmus die aus dessen Schriften gezogenen und verdammten Sätze; Erasmus vertheidigte sie zwar, ermahnte aber fortwährend Berquin zum Schweigen; er solle bedenken, schrieb er ihm, mit welchen unversöhnlichen Gegnern er es zu thun habe; er, ein Einzelner, vermöge nichts gegen eine so mächtige Korporation wie die Sorbonne; er solle sich nicht auf den König verlassen, der leicht anders gestimmt werden könne; sondern suchen durch Verwendung seiner Freunde mit irgend einem diplomatischen Auftrag außer Landes geschickt und so seinen Feinden entzogen zu werden; ganz besonders aber solle er sich hüten, ihn selber in den, seine Ruhe störenden Streit zu verwickeln. Diesen Streit konnte sich jedoch Erasmus nicht ersparen; er war, wie schon bemerkt, den Pariser Doctoren beinah ebenso verhaßt wie Luther; 1526 verdammten sie seine Dialogen und bald darauf eine lange Reihe von Sätzen aus seinen übrigen Schriften.

 

Berquin kannte keine so kleinliche Rücksichten wie sein ängstlicher Freund, dessen unaufhörliche Mahnungen ihm zuletzt lästig wurden, so daß er ihm von nun an seltener und in kältern Ausdrücken schrieb. Fest von der Wahrheit seines Glaubens überzeugt, und auf den Schutz des Königs bauend, ging er der Gefahr entgegen statt sie zu fliehen, und hoffte auf einen glänzenden Sieg. Er erlangte von Franz I. das Verbot der gegen Lefévre und Erasmus erschienenen Schriften; aus Beda’s Werken zog er zwölf Sätze, die er als gottlos bezeichnete und die der König, den 10. Juli 1527, an den Rector der Universität absandte, um sie, nicht durch die Sorbonne allein, sondern durch alle vier Facultäten untersuchen und verwerfen zu lassen, es sei denn, daß man sie aus der Bibel beweisen könnte. Das Urtheil der Universität ist nicht bekannt; ohne Zweifel zog sie die Sache in die Länge, in der Erwartung, daß bald die Umstände sich ändern würden.

 

Wahrscheinlich war es um diese Zeit, daß eine der beißendsten Satiren gegen die Sorbonne erschien, die Farce des theologastres, in der der blinde Eifer, die Ignoranz, die Verdammungssucht der Mönche und der Doctoren mit scharfem Spotte gegeißelt werden. Es wird darin gesagt, Berquin hätte ihnen die Schriften des Erasmus übersetzt, da sie das Latein nicht verstehn; sie hätten sie aber doch nicht verstanden, und da sie Alles was ihre Begriffe übersteige, für Ketzerei ausgeben, hätten sie Berquin ins Gefängniß geworfen, aus dem er aber durch Bessere als sie befreit worden sei. Er wird dann selber eingeführt, als aus Deutschland kommender Bote, der die reformatorischen Ideen der Deutschen verbreitet; bald mit witzigen, bald mit ernsten, und immer mit kräftigen Worten weist er die Theologaster zurecht; man müsse, sagt er, zum reinen Text der Bibel zurückkehren, da allein sei Rettung für die Kirche und Heil für die Seelen; er fürchte weder die Ränke noch die Gewalt der Gegner, denn er stehe fest auf dem Worte Gottes. Wenn dies treffliche Büchlein nicht die Schrift ist, die Berquin selber, nach seiner Befreiung im Herbst 1526 gegen seine Verfolger ausarbeiten wollte, und deren erste Anlage dann vielleicht in seinem 1523 verdammten Spiegel der Theologen zu suchen wäre, so ist wenigstens der Verfasser einer seiner nächsten Freunde gewesen. Die kühne Sprache mußte den Groll der Sorbonne aufs höchste steigern. Bald traten nun auch Umstände ein, die diesem Groll gestatteten, ungehindert zu wüthen.

 

Der Kanzler Duprat, einer der ärgsten Feinde der Ketzer, hatte sich das Erzbisthum von Sens verleihen lassen; zu Anfang 1528 versammelte er zu Paris die Synode seiner Kirchenprovinz; die Session dauerte acht Monate; die Lehren Luthers wurden feierlich verdammt, die Bibelübersetzungen feierlich verboten, und der weltliche Arm gegen die Ketzer angerufen. Jetzt mußte sich Berquins Schicksal entscheiden. Erasmus beschwor ihn zu dieser Zeit nochmals, sich nie mehr auf ihn zu berufen; nichtsdestoweniger erschien 1529 Berquins Uebersetzung des Handbüchleins des christlichen Streiters, in dem Erasmus die schönsten evangelischen Lebensregeln gegeben hatte. Berquin wurde von Neuem angeklagt; in Betracht seiner angesehenen Stellung wurden zwölf Parlamentsräthe statt der vier Inquisitoren mit der Untersuchung beauftragt; unter denselben war auch der gelehrte Wilhelm Bude, ein Freund des Erasmus, der sich mehrmals mit großem Freimuth über die Gebrechen der Kirche geäußert hatte, und dessen Söhne sich später, als Protestanten, nach Genf flüchten mußten. Berquin ward verurtheilt, der Verbrennung seiner Schriften zuzusehn, dann sollte ihm mit einem Eisen die Zunge durchstochen werden, und wenn er diese grausame Mißhandlung überlebte, sollte er in lebenslänglichem Gefängniß bleiben. Er appellirte an den König und, nach einem alten Berichte, sogar auch den Papst, was nicht glaublich scheint. Die erbitterten Richter nahmen die Appellation nicht an und verurtheilten ihn zum Feuertod. Margaretha von Navarra bat vergebens ihren Bruder, die Sache des unglücklichen Mannes sich zu Herzen zu nehmen; sie hoffte, wie sie ihm schrieb, er würde auch jetzt wieder denen widerstehn, die nur darauf ausgehn, Ketzer zu finden; er würde sie überführen, verläumderische, ungehorsame, statt für den Glauben eifrige Leute zu sein. Wenig Tage vor der Vollziehung des Urtheils wiederholte sie ihre Mahnung noch dringender; Berquin, sagte sie, leide nur weil er das Wort Gottes liebe und dem König gehorche. Dieser letztere wollte aber nichts mehr wagen. Bude begab sich zu Berquin ins Gefängniß, stellte ihm vor, sein Tod wäre von keinem Nutzen, er solle sich für bessere Zeiten aufsparen und diesmal noch seine Irrthümer bekennen. Er war indessen überzeugt, daß seine Bitten nichts helfen würden; ich kenne diesen Geist, sagte er, seine Geradheit und das Vertrauen, das er in seine Sache hat, werden ihn täuschen. In der That, gleich den nemlichen Tag, nachdem Berquin, in einem Augenblick von Schwäche, seinem ihn drängenden Freunde versprochen hatte nachzugeben, erklärte er, mit seinem alten Muthe, er könne nichts widerrufen und bleibe bei seiner Appellation an den König. So war er rettungslos verloren. Da man immer noch besorgte, Franz I. möchte die Vollstreckung des Urtheils verhindern, wartete man eine Zeit ab, wo sich der Hof nach Blois begab. Den 22. April 1529 wurde dann auf dem Gréve-Platz der Scheiterhaufen errichtet; sechshundert Soldaten waren beordert, jeden Befreiungsversuch zu verhindern. Auf einem Karren wurde der Verurtheilte zur Richtstätte geführt; man sah keine Bewegung auf seinem Gesicht; „es schien, so berichtete ein Augenzeuge an Erasmus, als wäre er in seinem Zimmer bei seinen Studien, oder in einer Kirche, in die Betrachtung der Dinge des Himmels vertieft.“ Ruhig stieg er vom Karren; „man sah nicht den finstern Trotz an ihm, den so oft die Missethäter zeigen, sondern den Frieden eines guten Gewissens.“ Er redete noch zu dem Volke, allein das Geschrei der Soldaten und der Mönche übertönte seine Stimme. „Als er vor dem Verbrennen erdrosselt ward, rief Keiner aus der Menge: Jesus! was man doch den Vatermördern und Gotteslästerern zuzurufen pflegt; so waren alle Gemüther von denen aufgeregt worden, die alles über die Einfältigen und Unwissenden vermögen.“ Ein Barfüßer, der ihn begleitet hatte, behauptete, er habe in seiner letzten Rede seine Irrthümer widerrufen; da Niemand als dieser Mönch die Rede gehört hat, ist es erlaubt anzunehmen, daß dessen Behauptung eine Unwahrheit ist. Die Anhänger der Reformation verbreiteten das Gerücht, in der Nacht nach der Hinrichtung sei das Korn im ganzen Lande erfroren und deßhalb sei eine Hungersnothax entstanden. Diese, durch nichts beglaubigte Sage beweist nur den tiefen Eindruck, den sowohl Berquins Treue als die Grausamkeit seiner Gegner auf die Geister hervorgebracht hatte. Ein Kirchenvater hat gesagt, das Blut der Märtyrer sei der Same der Kirche; so war es auch hier; Berquins sterblicher Leib wurde verbrannt, aber der reformatorische Geist ging in Frankreich nicht unter.

 

  1. Schmidt in Straßburg.

Louis Berquin

Blutzeuge 1529

Louis Berquin, des Erasmus Freund, ein angesehener Mann am Hofe Franz I. wurde 1529 zum Strang und Feuer verurtheilt; der erste und vornehmste Klagepunkt gegen ihn war, „daß er die Nothwendigkeit einer Übersetzung der Bibel in die Landessprache behauptet habe.“ Seine Miene auf dem Todesgang war, wie Erasmus sagt, die nemliche, wie wenn er in seinem Museum studirte, oder im Tempel Betrachtungen der Religion nachhing.