Tilemann Heshusius

Tilemann Heshusius, geb. zu Wesel den 3. November 1527, zeigte schon früh hervorragende Geistesgaben, die er nicht nur auf Schulen und Universitäten, u.a. zu Paris, sondern auch auf Reisen in Frankreich, England, Dänemark und Deutschland durch den Verkehr mit berühmten Männern ausbildete. 1550 liess er sich in Wittenberg nieder, wo er noch in demselben Jahre den philosophischen Magistergrad und die Erlaubniss zu theologischen Vorträgen erhielt. Mit grossem Beifall erklärte er den Matthäus. Er liess sich dafür ein Honorar zahlen, um sich die Werke der Kirchenväter kaufen zu können. Später las er über Melanchthon’s loci communes. Auch betrat er häufig die Kanzel und erwarb sich durch deine Predigten bald so grossen Ruf, dass ihn die kaiserliche Reichsstadt Goslar 1552 zum Superintendenten und Pastor primarius vocirte. Das Kirchen- und Schulwesen der Stadt machte unter seiner Leitung bedeutende Fortschritte, und sie erkannte seine Verdienste Anfangs freudig an, indem sie 1553 die Kosten seiner theologischen Doctorpromotion bestritt. Bald aber erwachte gegen den strengen Mann eine heftige Feindschaft. Eine grosse Gegenpartei trat wider ihn auf, als er nachdrücklich die Reformation der Collegiatstifte und Jungfrauenklöster forderte, und die Bürgermeister Achtemann und Landmann wurden gegen ihn auf’s äusserste erbittert, als er das sittenverderbliche Betragen ihrer Söhne nach vergeblicher Privatrüge von der Kanzel strafte. Durch ihr Ansehn bei der Bürgerschaft wussten die entrüsteten Väter am 6. Mai 1556 seine Absetzung wegen Aufruhrs zu erwirken. Nach kurzem Aufenthalte in Magdeburg, dem Asyle so vieler um des streng-lutherischen Lehrbegriffs willen vertriebener Prediger, folgte Heshusius einem Rufe zum Prediger und Professor in Rostock. Doch schon im nächsten Jahre (1557) zog er sich durch seinen Eifer gegen Hochzeiten und Gelage am Sonntage und in’s Besondere seine von der Kanzel abgekündigte Erklärung, am Sonntage Niemand copuliren zu wollen, auf’s neue die Absetzung zu. Der ihm zugethane Herzog Ulrich von Mecklenburg verlangte zwar seine Wiedereinsetzung und der grösste Theil der Bürger stimmte bei; allein H. bat seinen Fürsten, ihn ziehen zu lassen, „damit nicht dadurch viel Lärmens in der Stadt gemacht und etwa einige unschuldige Leute gedrückt würden.“ Er ging hierauf nach Wittenberg und empfing durch Melanchthon’s Vermittelung noch in demselben Jahre einen Ruf zum Generalsuperintendenten und ersten Professor der Theologie nach Heidelberg. Der lutherisch gesinnte Churfürst Otto Heinrich starb 1559. Unter seinem Nachfolger Friedrich III. gerieth Heshusius mit dem Diaconus Klebitz, der die calvinische Abendmahlslehre in seinen Predigten vortrug, in heftigen Streit. Friedrich gebot Beiden Stillschweigen und erhielt für diesen Schritt die Billigung Melanchthon’s in einem eingezogenen Gutachten, welches zugleich die Absetzung beider „Zänker“ (rixatores) empfahl. Heshusius wurde am 16. Dec. 1559 entlassen. Der Churfürst trat schon im folgende Jahre zum Calvinismus über und liess 1562 den Heidelberger Katechismus abfassen. „Aus der churfürstlichen Pfalz“ – so erklärte H. später – „bin ich aus keinen anderen Ursachen enturlaubt, denn dass ich den calvinischen und zwinglischen Irrthum nicht habe gewusst mit gutem Gewissen anzunehmen, oder dazu stille zu schweigen, dass er sollte einreissen. Und weil durch den heidelbergischen Katechismus, der mit Calvin’s Lehre ganz übereinstimmte, aller Welt kund worden ist, wess Glaubens die Pfalz sei, so hat Jedermänniglich bei ihm desto leichter zu schliessen, welche Ursach mich von Heidelberg gebracht habe.“

Im Jahr 1560 wurde Heshusius zum Superintendenten nach Bremen berufen; weil aber der dortige Rath den Domprediger Albert Hardenberg wegen seiner calvinischen Abendmahlslehre abzusetzen sich weigerte, (doch musste Hardenberg 1561 in Folge eines auf dem Kreistage zu Braunschweig von den niedersächsischen Ständen erlassenen Decretes weichen) so schlug Heshusius die Stellung aus und übernahm das Pfarramt an der Johanniskirche zu Magdeburg, dazu 1561 die Superintendentur sämmtlicher Kirchen. Nach kurzer Zeit ruhiger und gesegneter Wirksamkeit gab sein in Schriften und Predigten erhobener Widerspruch gegen das auf dem Kreistage zu Lüneburg 1561 verfasste Decret, nach welchem die Kanzelpolemik gegen die Kryptocalvinisten, Synergisten und Adiaphoristen verboten war, Veranlassung zu neuen Bewegungen gegen ihn, welche damit endeten, dass er Magdeburg verlassen und zum vierten Male in’s Exil wandern musste. Auch war ihm in Magdeburg von Seiten des geistlichen Ministerii seine Promotion durch Major vorgeworfen, und es ist charakteristisch, wie willig der Mann, der in Bezug auf die lutherische Dogmatik kein Haar breit wich und mit ungetrübter Gewissensruhe jeden wegen seiner Schroffheit erhobenen Vorwurf zurückwies, jener entgegengesetzten Anschuldigung als einer verdienten Schmach sich unterwarf. „Es wird mir vorgeworfen“ – so erklärte er – „dass ich mich zu Wittenberg von D. Georgio Majore habe promoviren lassen, und Solches wird mir auch von D. Franzen angestochen. Hier will ich mich von Herzen gern demüthigen und mein Exempel der Busse nicht allein der Kirche, sondern auch meinen Feinden vorstellen. Ausdrücklich bekenne ich ohne alle Beschönigung, dass ich hieran nicht recht gethan, sondern vielmehr gesündigt, und ist mir herzlich leid, dass ich von dem Schandfleck der Theologen den Titel Doctoris mir habe auftragen lassen. Und ob ich wohl nicht sogar unfügliche Entschuldigung könnte vorwenden, dass ich damals fast ein junger Mann gewesen, noch nicht sechs und zwanzig Jahre alt, der Controversien, so damals zwischen den Wittenbergern und Herrn Flacio Illyrico, nicht genug berichtet, als der ich zur Zeit des Interims zu Paris in Frankreich hatte studiret, und als ich nach Wittenberg kam, nach Luther und Philippi Schriften mich gerichtet, auf die Streitschriften weniger Achtung gegeben, auch mit der Prosopolepsia der grossen, ansehnlichen Leute damals noch sehr geblendet und sonderlich in dem Artikel vom freien Willen mich so wenig, als andere Discipuli Philippi konnte schicken; jedoch will ich damit meine Schwachheit nicht beschönigen, sondern weil es mir hat wollen gebühren, dass ich um beiderseitige Streitschriften der Theologen sollte gewusst haben, da ich gradum Doctoris in ecclesia durfte annehmen, bekenne ich öffentlich vor aller Welt, dass ich in Empfangung des Doctorats vom Ketzer- und Lügengeist Doctor Georgio Majore gesündiget habe, und da Jemand ist, der dadurch geärgert, Der wolle mir Solches um Gottes Willen verzeihen und mit mir wieder umkehren; will auch alle Studiosus Theologiae hiemit treulich gewarnt haben, dass sie sich von Doctor Majore nicht wollen promoviren lassen, es sei denn, dass er zuvor seinen Irrthum öffentlich und deutlich widerrufe und mit der Gemeinde versöhne.“

Heshusius wurde am 22. October 1562 mit seiner hochschwangeren Gattinn und mehren kleinen Kindern aus der Stadt gejagt, wo er jedoch seinen beträchtlichen Anhang zurückliess, der um seinetwillen viel gequält ward. Er begab sich nach Wesel, wo er fleissig studirte und u. A. den Tractat „von dem Unterschiede zwischen der wahren katholischen Lehre und den Irrthümern der Papisten und des römischen Antichrists“ verfasste und 1564 herausgab. Die Identifcirung des Papstes mit dem Antichrist erbitterte den Herzog von Jülich dermaassen, dass er den Rath beauftragte, H. aus der Stadt zu schaffen. Für Letzteren war dieses fünfte Exil um so trauriger, da seine Gattinn in Wesel an der Pest gestorben war und der strenge Winter ihm nicht gestattete, seines des mütterlichen Schutzes beraubten Kinder mit sich zu nehmen. Nachdem er eine Zeit lang in Frankfurt a.M. gelebt und, trotz Marbach’s Verwendung, vergeblich um ein Asyl in Strassburg nachgesucht hatte, erhielt er im April 1565 einen Ruf zum Hofprediger des Grafen Wolfgang von Pfalz-Neuburg. Der pfälzische Rath und Landvogt von Köteritz war darüber hoch erfreuet und schrieb an Marbach: „Gott hat den Seinen eine Herberge verschafft, und sollte es gleich der ganzen Welt und allen Teufeln ein ewiges Herzeleid sein. Zweifele gar nicht, Gott der allmächtige Herr werde diesem liberalen Hospiten reichlich bezahlen, der ihm die Thore also aufthut und seine himmlischen Diener beherbergt, tränkt, kleidet, speiset, tröstet. Wohl Dem, sagt der 41. Psalm, der sich der Dürftigen annimmt; den wird der Herr erretten zur bösen Zeit. Da Daniel und Joseph an den Hof kamen, hatten die grössten Könige Glück. Da Lutherus pius vom Churfürsten zu Sachsen so lange beherbergt ward, gab Gott Glück und Friede. Dergleichen, hoffe ich, werde meinem gnädigen Fürsten und Herrn in dieser bösen Zeit auch widerfahren, darum, dass S.F. Gn. diesen verfolgten gottseligen Mann gnädiglich zu Dienst angenommen. Wehe aber Denen, die ihn beleidigen, und Denen, die ihm kein Gutes erzeigen wollen! Gott wird Beide nicht ungerächt lassen.“ H. holte im Mai 1555 seine Kinder von Wesel ab und kam mit ihnen in Neuburg an. Er verheirathete sich am 4. Febr. 1556 zum zweiten Male mit Barbara, einer Tochter des Superintendenten Musäus in Gera. Ehe und Amt beglückten ihn auf gleiche Weise. Doch zu seinem grossen Schmerz starb Fürst Wolfgang, der ihn liebte und gern hörte, schon am 11. Juni 1559. Noch in demselben Jahre übernahm H. eine Professur in Jean, wo er bald mit Flacius in den heftigsten Streit gerieth und gegen dessen Behauptung von der Substanz der Erbsünde 1572 sein antidotum contra Flacii dogma herausgab. Unter dem Schutze des Herzogs Johann Wilhelm, der seine Universität Jena zur Veste des genuinen Luthertums erhoben hatte, entwickelte H. seine Thätigkeit in voller Freiheit und trug viel zur Blüthe der Anstalt bei. Aber 1573 starb Wilhelm, und Churfürst August, der die Feindschaft gegen den Krypto-Calvinismus hasste, liess während seiner vormundschaftlichen Regierung eine Kirchenvisitation in Thüringen vornehmen, in deren Folge siebenzig Prediger und die Professoren Heshusius und Wigand abgesetzt und Landes verwiesen wurden. Die beiden Letzteren erlangten vom Rathe der Stadt Braunschweig unter der Bedingung, Nichts zu schreiben, „daraus e. Ehrw. Rath oder gemeiner Bürgerschaft Schade oder Nachtheil entstehen möchte,“ die Erlaubniss, sich daselbst einstweilen niederzulassen. Doch erhielt H. noch in demselben Jahr auf Chemnitz’s Empfehlung einen Ruf zum Bischofe von Samland in Königsberg. Wigand, der bald darauf Professor an der dortigen Universität und 1574 Bischof von Pomesamien wurde, war Anfangs sein treuer und einträchtiger Mitarbeiter, verketzerte ihn aber zuletzt wegen seiner Behauptung, man könne nicht allein in concreto dem Menschen Christo, sondern auch in abstracto der menschlichen Natur Christi die Allmacht zuschreiben. Am 16. Januar 1577 wurde zu Königsberg eine Synode von zwanzig Predigern unter Wigand’s Präsidium gehalten und auf derselben die Lehre des Heshusius verdammt. Über ihn selbst erfolgte, da er nicht widerrufen wollte, am 27. April 1577 die Absetzung, und sein Bisthum empfing Wigand. Heshusius, zum siebenten Male landflüchtig, begab sich mit seiner schwangeren Frau und seinen Kindern, von denen eins krank war, nach Lübeck, von wo ihn im Herbst desselben Jahres, wiederum auf Chemnitz’s Empfehlung, ein Ruf des Herzogs Julius von Braunschweig an die 1576 gestiftete Universität zu Helmstädt zog. Hier wurde er, nachdem der Herzog mit den Hauptverfassern der Concordienformel, Chemnitz und Jakob Andreä, zerfallen war, der vorzüglichste Berather seines Landesherrn in theologischen Angelegenheiten. Die Concordienformel hatte er zwar unterschrieben, wurde aber gegen sie verstimmt, als Andreä die Lehre von der absoluten Ubiquität des Leibes Christi aus ihr zu deduciren sich bestrebte und trennte sich von ihr, als das zu Dresden am 25. Juni 1580, dem fünfzigsten Jahrestage der Augsburgischen Confession, publicirte Exemplar derselben mit der von ihm in Helmstadt 1577 unterschriebenen Recension nicht vollständig übereinstimmte, und die Verfasser der Concordienformel in einer zu Erfurt 1582 ausgearbeiteten Apologie die absolute Ubiquität entschieden lehrten. Er selbst wollte die Ubiquität nur in dem Sinn gelten lassen, dass Christus, nach seiner göttlichen Allmacht, mit seinem Körper gegenwärtig sein könne, wo er wolle, nicht aber von vorn herein in allen Creaturen gegenwärtig sei. So arbeitete das theologische Verhältniss des Heshusius zum Wesen der Concordie den durch die persönliche Abneigung des Herzogs gegen ihre Beförderer herbeigeführten Maassnahmen in die Hand, und es steht fest, dass, ausser Julius selbst, H. als der Haupturheber des Bruches mit der Concordienformel in den braunschweigischen Landen anzusehen ist. Eine ihm von den Theologen Kirchner, Selnecker und Chemnitz angebotene Privatconferenz schlug er auf Befehl des Herzogs aus, und das Gespräch zu Quedlinburg, im Januar 1583, auf welchem er sammt den Helmstädter Professoren gegenüber den Verfassern der Concordienformel erschien, beseitigte die Trennung nicht. Das ‚Corpus doctrinae Julium, welches die Erläuterung der Abendmahlslehre durch die Ubiquität verbietet, behielt im braunschweigischen Lande allein symbolische Geltung.

Heshusius starb am 25. Sept. 1588. In seinem Testamente finden sich die Worte: „Was meine vielfältigen Exilia und grosse Verfolgungen anlangt, bin ich gewiss in meinem Herzen vor Gottes Angesicht, dass ich die Gemeinde Gottes mit Treuen gemeinet, reine, gesunde Lehre habe geführet und treulich gedienet. Und bitte den allmächtigen Gott, Vater unseres Herrn und Heilands Jesu Christi, er wolle zu seiner Zeit sein göttlich Gericht offenbaren und meine Unschuld an den Tag kommen lassen. Für meine Person vergebe ich Allen, die mich verfolgt haben, wofern sie Busse thun, was ich Allen von Herzen wünsche. Ich bin zwar nicht ohne Sünde, Mängel und Gebrechen, in wahrer Demuth, und bitte täglich von Grund meines Herzens den allmächtigen, gütigen und barmherzigen Gott, er wolle mir um seines Sohnes Jesu Christi willen, der sein Blut für seine und der Welt Sünde vergossen, gnädig verzeihen und vergeben und derselben in Ewigkeit nicht gedenken, laut seiner göttlichen Zusage: So wahr als ich lebe, spricht der Herr Zebaoth, will ich nicht, dass der Gottlose sterbe, sondern dass er sich bekehre und lebe. Ezech. 33. Aber was meinen Dienst in der Kirche anbetrifft, muss ich bekennen, dass ich Weniger gethan, als ich wohl schuldig gewesen bin. Ich hätte die Sünder noch härter strafen sollen, denn ich gethan, und die Rottengeister noch eifriger widerlegen sollen, denn ich gethan. Denn welcher Mensch auf Erden ist genug zu dem hohen und heiligen Predigtamt? Aber mein Gott und Vater wolle mich für seinen treuen Diener erkennen und annehmen und im Glauben bis an mein Ende gnädiglich und väterlich erhalten.“ Unser sein der Historia Heshusiana beigegebenes Bild setzte Leuckfeld den Vers des Joh. Christoph Olearius, eines Abkömmlings von Joh. Olearius, dem Schwiegersohne H.’s.:

Dies ist Heshusius, ein Mann von grossen Gaben,
Den wenig recht geschätzt, Viel ihn verworfen haben.
Mein Leser, lies dies Werk, sieh’s unparteiisch an,
Ob man Heshusio nicht hat zu Viel gethan.

Wirklich zeigt H.’s Lebensgeschichte, dass seine zahlreichen Verfolgungen überwiegend in seiner Gewissenhaftigkeit begründet waren. Mag seine Schroffheit mit Recht getadelt werden, so sind doch die Beschuldigungen, die den Charakter des Mannes treffen, nicht zureichend motivirt. H.’s Predigten haben ein vorzugsweise dogmatisches Interesse, das sie jedoch lebensvoll und mit gründlicher Popularität verfolgen. Die Beweisführung ist durch und durch auf die heilige Schrift gegründet. Die Methode ist theils die synthetische, theils die locale. Die Diction ist kraftvoll und rein, der Periodenbau in’s Besondere überrascht zuweilen durch wirkliche Pracht.

Zu H.’s Schriften gehören: Zehn Predigten von der Rechtfertigung. Lauingen 1568. 4. Acht Predigten von der Erkenntniss Gottes. Jena 1570. 4. Vier Predigten vom heil. Abendmahle. Jena 1573. 4. Sechs Predigten vom Gesetze Gottes. Helmst. 1579. 4. Predigten über die Hauptartikel christlicher Lehre. Helmstädt 1584. fol. (Eine Gesammtausgabe obiger und anderer einzelner Predigtsammlungen.) Eine Predigt von der persönlichen und in alle Ewigkeit unzertrennlichen Vereinigung beider Naturen in Christo Jesu. Eisleben 1580. 4. Postilla über die Evangelien. Helmstädt 1581. fol. Magdeb. 1590. fol. Funfzehn Passionspredigten. Eisleben 1585. fol. Commentarius in Psalmos. Helmsted. 1585. fol. Commentarius in omnes Epistolas Pauli. Mulhusi 1604. fol. (Früher einzeln.) Commentarius in Jesaiam ex edit. Joh. Eolearii. Halae 1617. fol. De praesentia corporis christi in coena. Norimb. 1561. 8. und Magdeb. 1561. 4. De servo arbitrio hominis contra synergistas. Magdeb. 1562. 4. Analysis argumentorum Flacii Jenae 1571. 4. Antidoton contra Flacii dogma. Jenae 1572. 4. Ursache, warum ein Pfarrer einen unbussfertigen Sünder bei der heil. Taufe nicht soll Gevatter stehen lassen und ihm das Abendmahl reichen. Jena 1573. 4. Bekenntniss von der Formula concordiae. Dresden 1578. 4. Compendium theologicum. Regiomonti 1578. 8. Judicium von der Quedlinburgischen Ubiquitäts-Apologie. Neustadt 1585. 4. Vom Amt und Gewalt der Prediger. Magdeb. 1585. 4. Testament und Bekenntniss vor seinem Ende geschrieben. Helmst. 1591. 8. S. Joh. Georg Leuckfeld, historia Heshusiana. Quedlinb. und Aschersleben 1710. 4. Vgl. Henke, Georg Calixt. Halle 1553. Bd. 1. S. 34.

Die bedeutendsten Kanzelredner der lutherschen Kirche des Reformationszeitalters, in Biographien und einer Auswahl ihrer Predigten dargestellt von Wilhelm Beste, Pastor an der Hauptkirche zu Wolfenbüttel und ordentlichem Mitgliede der historisch-theologischen Gesellschaft zu Leipzig Leipzig, Verlag von Gustav Mayer. 1856